Themenvorschläge - Mediatheke

Ergänzend ein Artikel von Übermedien zu den Fakebeiträgen.

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Es war schon immer klar, dass besonders beim Aufbau der Skits sicherlich vieles inszeniert ist und vieles mehr abgesichert ist, als man zeigt (allein Versicherungstechnisch), aber dass die so skrupellos faken ist schon echt schlimm. Das hätte ich denen nicht zugetraut. Im Grunde kann man keine Beiträge mehr geniessen (zB die Sache mit dem Schlossdienst kürzlich), denn man wird nichts mehr glauben.

Warum man aber bei sowas harmloses wie dem Tinder Beitrag komplett faken muss, ist mir unerklärlich. Dann sollen die es halt ne Nummer kleiner machen, dafür aber authentisch

Echt desillusionierend, für mich waren es noch die letzten 2 guten Im TV

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So richtig überraschend ist das aber eigentlich nicht, da man ja nicht einfach so Menschen direkt filmen/den Ton aufnehmen darf.
Angenommen der Typ im Ballon wäre wirklich alleine da drin. Was wäre denn wenn der Ballon nicht in einem Stück runter gekommen wäre und der „Überraschte“ sich die Knochen oder anderes gebrochen hätte?

Für sowas schreibt man nachträglich einen Vertrag. Das ist völlig normal. Wenn er nicht ein okay gibt, wird die PErson verpixelt oder der BEitrag wird nicht gesendet

Ich war bei dem Beitrag in der Annahme, dass es ferngesteuert wurde. So ist der Typ in Sicherheit, aber er weiss nichts davon. Aber der Kerl hat es sehr gut gespielt, das muss man ihm lassen

Ich hätte wahrscheinlich verschiedene Reaktionen

  • gut, daß sie soweit von mir wegstehen
  • nein, ich verstehe keinen Spaß
  • ich werde mir das erste mal überlegen, was sich juristisch machen läßt
  • es wird nichts freigegeben
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Wow, homophober Dreck - s. Holgers Kommentar - gewinnt den Grimme-Preis? :unamused:

Viel schlimmer: Ich muss Polarstorm jetzt auch noch recht geben! :stuck_out_tongue_winking_eye:

Das Joko & Klaas-Thema ist insofern interessant, dass selbst nichtige Beiträge so geschnitten werden, dass eine bestimmte - grundlose Dramaturgie - entsteht. Ob Thomalla in der Schweiz oder Bulgarien ist, wäre erstmal egal gewesen. Vermutlich war auch Jokos Überraschung bei Lena für das Duell um die Welt genauso geplant gewesen. Meine Frage ist da: Warum macht man das? Das war für Lenas Aufgabe nicht relevant. Da muss man sich fragen, wie überspitzt muss man die Beiträge gestalten?

UND: War das früher eigentlich anders? Schauen wir doch mal zurück zu Stefan Raab. Die ganze Dieter Bürgy-Songs. Hat Raab wirklich innerhalb von drei Wochen drei Songs aufgezeichnet? Bei der Ankunft Bürgys zeigt eine Blondine ihre Brüste in die Kamera. Das war doch genauso Fake!?!

Und wer sagt eigentlich, dass Raabs Team nicht schon bei „Raab in Gefahr“ beim McDonalds die Leute nicht vorab instruiert hat, dass da kein Scherz gemacht wird?

Gehört scripten vielleicht schon immer zur deutschen Unterhaltung? Und haben wir jetzt vielleicht ein neues Level der Banalität erreicht? :yawning_face:

Bei einer Sendung mit einem Rennen gegen Herrn Sebastian Vetel wirkt es auf mich auch mysteriös wie sein zufällig aus drei Autos ausgesuchtes Fahrzeug Schalensitze und Sportfelgen mit interessanter Bremsanlage hat.

Ich frage mich auch, ob der Reporter des Magazin, bei dem Interview mit der Dame bezüglich der Balonfahrt, nicht vorher wusste, dass Sie Aufnahmen mit dem Handy gemacht hat. Er erscheint ja sehr überrascht zu sein. Auf mich wirkt das gespielt.

Bei der der Folge mit dem Schlüsseldienst wirkt es auf mich so, als hätte man die Stimmen der Monteure verfremdet und nicht nachgesprochen.

Selbiges Frage ich mich auch immer bei Verstehen Sie Spaß.
Da sollte auch mal jemand nachforschen ob das nicht strafbar sein könnte oder gestellt ist.

Nach meiner Meinung ändert eine nachträglichen Zustimmung nichts an einer eventuellen Strafbarkeit der Tonaufnahme.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder

eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt

das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder

das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

Was Raab angeht erinnere ich zumindest an den bis heute erfolgreichsten Clip auf unserem YouTube-Kanal:wink:

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Der Link zum Blogtext ist tot.

Da ich deine Frage interessant finde, habe ich gerade mal kurz nachgeforscht und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass du Recht hast.
Das fällt bei dem von dir zitierten § 201 StGB unter Abs. 1 Nr. 1.

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

  1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
  2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

Abs. 1 Nr. 2 dürfte normalerweise nicht zutreffen, da die Veröffentlichung solcher Aufnahmen nur nach Einwilligung der Betroffenen erfolgt, d.h. nicht „unbefugt“.
Zum Zeitpunkt der Aufnahme liegt eine solche Einwilligung noch nicht vor, demnach ist der Tatbestand der Norm hier erfüllt.
Teils wird vertreten, dass man auch auf eine mutmaßliche Einwilligung abstellen kann, wenn es nicht möglich oder zumutbar ist, vorab eine Einwilligung einzuholen. Jedoch kann bei solchen Aufnahmen nicht davon ausgegangen werden, dass der Gesprächspartner tatsächlich seine Einwilligung erteilen würde, weshalb auch diese Option entfällt.
Dann ließe sich noch überlegen, ob das Anfertigen dieser Aufnahmen unter den Schutz des Art. 5 GG fällt und daher nicht strafbar wäre.

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Hier ist abzuwägen zwischen den Persönlichkeitsrechten des Betroffenen einerseits und der publizistischen Relevanz der Aufzeichnung andererseits. Bei reinen Unterhaltungsformaten wie „Verstehen Sie Spaß“ dürfte diese Abwägung ganz klar zugunsten der Persönlichkeitsrechte ausgehen. (Anders könnte das bei journalistisch-informativen Inhalten aussehen.)

Fazit: Ja, die Anfertigung der Aufnahmen fällt unter § 201 I Nr. 1 StGB.

Warum haben die produzierenden TV-Sender da nicht schon längst die Staatsanwaltschaft auf dem Hals, könnte man sich fragen. Das liegt an § 205 StGB:

In den Fällen des § 201 Abs. 1 und 2 und der §§ 202, 203 und 204 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.

Antragsberechtigt ist nach § 77 I StGB nur der Verletzte. Falls der im Nachhinein der Veröffentlichung der Aufnahme zustimmt (und dafür wohl häufig Geld kassiert), wird er wohl kaum auf die Idee kommen, gleichzeitig einen Strafantrag zu stellen.
Sollte er nicht zustimmen, dürfte von Seiten des Senders vereinbart werden, dass die Aufnahme gelöscht wird. Dann ist wohl für die meisten Betroffenen auch „alles in Ordnung“, sodass sie nicht zur Polizei gehen. Ich könnte mir auch vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft in einem solchen Fall nach § 153 StGB wegen mangelndem öffentlichem Interesse von der Verfolgung absieht, da die Aufnahmen nicht veröffentlicht und wieder gelöscht wurden.

Man muss hier denke ich zwei Dinge unterscheiden. Raab und Verstehen Sie spaß etc, kommen aus einer anderen Fernsehgeneration. Das alte Handwerk „Unterhalter“. Im Vordergrund steht die tolle Show, alles andere ist egal, in dem Sinne darf gescripted werden ohne Ende. Das haben die alten Shows denke ich alle so gemacht, also auch die ganz alten, 50er 60er 70er. Wobei Verstehen Sie Spaß schon grenzwertig wäre, weil ja behauptet wird es sei alles echt, da darf man es natürlich nicht übertreiben.

Joko und Klaas, und Böhmermann und andere, sind aber eine andere Generation. Sie sind politisch aktiv, sie sind Aktivisten (was ich persönlich auch Großartig finde). Aber du kannst halt nicht für Flüchtlingsschiffe Spenden privat sammeln, und dann ein Sendung machen in der du Fahrradddiebe oder Schlüsseldienst-Abzocker enttarnst, wenn das dann gefaked ist. Wenn du privat der total authentische Aktivist bist, kannst du nicht als Show spielen du wärst ein total authentischer Aktivist.

Und noch ein anderer Aspekt. Nehmen wir mal an Verstehen Sie Spaß, oder meinetwegen auch Raab bei irgendeinem Streich (Elton unterwegs oder so), verlassen sich nicht auf Passanten und bringen ein paar Komparsen mit. Und sagen dann so: geht mal da die Straße lang, an der Kamera vorbei, und lasst euch überraschen was passiert.

Das ist natürlich für den Zuschauer etwas ernüchternd, wenn er es weiß, aber der eigentliche „Streich“ funktioniert wahrscheinlich trotzdem, ist immer noch witzig.

Bei den Joko & Klaas - Filmchen aus der Doku bleibt vom Witz überhaupt nichts mehr übrig. Sie basieren zum großen Teil darauf, dass sehr großer Aufwand getrieben wird, nur um eine einzige Person hereinzulegen. Wenn diese Person aber ein Schauspieler ist, dann fällt damit der ganze Witz in sich zusammen, und es bleibt nichts übrig. (Das Argument hat auch Niggemeier auf Übermedien gebracht, ich hab mir das mal ausgeliehen :smiley: )

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Ich meinte in meinem Beispiel aber nicht „Elton ferngesteuert“, sondern den legendären McDonalds-Clip. Und da ist es ein unterschied, ob die Redaktion vor dem McDrive die Komparsen/Fahrer instruierte oder hinterher aufklärte und einen Vertrag aushandelte.

Dieter Bürgy war Show, aber McDonalds war auf Echtheit ausgelegt.

Joko und Klaas machen eine gute Show, aber einige Dinge kann man hinterfragen. Warum spitzt man die Thomalla-Sache so zu? Der Höhepunkt war ein Sprung aus einem Helicopter, das ist mutig - egal wann. Aber die gesamte Geschichte, die als echt verkauft wird, ist zum Teil gestellt und unnötig. Warum macht man das? Weil man heutzutage nicht mehr kompakt mit vielen Formaten einen Abend bespielen will und mit einer Show möglichst viele Stunden am Samstag gefüllt werden sollen?

Hast du da vlt ein konkretes Beispiel im Kopf ?
Klar sollte man im Fernsehen etc von Fakes bzw „Dramatisierungen“ ausgehen. Aber bei Joko&Klaas ergibt sich ein Großteil der Komik ja gerade aus der immer selbst oft betonten Spontanität und Authentizität. Manche Aktionen müssen (ja hoffentlich) auch echt gewesen sein siehe z.b Goldene Kamera.

Die Antwort von Pro7 zum „Fahrraddieb“ ist ja auch schon fast frech. „Man hätte von der übertriebenen Inszenierung (4 Meter Frau etc) auf Ironie ( und damit den Fake) schließen müssen… Gerade das Unwahrscheinliche und übertriebene und die Überraschung des Diebs macht ja den ganzen und einzigen Reiz des Beitrags aus. Sonst kann man auch ins Theater etc. Das Schlimme ist eig, dass sie in den Sendungen ständig ausdrücklich oder zwischen den Zeilen die Authentizität, besonders auch als Alleinstellungsmerkmal betonen

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Ist vlt naiv, aber ich wäre schon enttäuscht, wenn die frühen legendären Raab Beiträge wie MC Drive oder „Raab sitzt auf der Bank und unterhält sich mit Passanten“ (sehr zu empfehlen. YouTube. ) auch fakes wären.

Gute Besserung Holger! Werde schnell wieder gesund!

Mediatheke am Samstag fällt aus!
Holger ist wohl bis Montag im Krankenhaus. Armbruch, OP!

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Instagram, es ging in der Nacht drunter oder drüber

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