Staatssekretär im Delirium

So, hier der abgetippte Text. Besonders gelungen finde ich die letzten ca. 5 Absätze.

In der Popuarklage des Ermano Geuer, Passau
Vf. 8-VII-12
wegen angeblicher Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags-Staatsvertrages
hat der Bayerische Landtag beschlossen, sich dem Verfahren anzuschließen und den Unterfertigten als Vertreter benannt. Der Bayerische Landtag sieht die Klage teilweise als unzulässig, in jedem Falle jedoch als unbegründet an.
Der Bayerische Landtag schließt sich den Ausführungen der Bayerischen Staatskanzlei hinischtlich [sic.] der Popularklage an, er bezieht aber auch die Begutachtung des Prof. Dr. Paul Kirchhof vom April 2010 in die Stellungnahme ausdrücklich mit ein.
Die Quintessenz des o.g. Gutachtens ist richtig, wonach der Rundfunkbeitrag jetzt dahingehend reformiert wird, dass der Tatbestand des Vorhaltes eines Empfangsgerätes gegen den Tatbestand der Existenz eines Haushalts bzw. des Gewerbebetriebes ausgetauscht wird. Damit werden nicht nur Probleme mit dem Europäischen Wettbewerbsrechts vermieden, sondern auch eine bessere Gleichbehandlung aller möglichen Empfänger ermöglicht.
Die Ausführungen der Bayerischen Staatsregierung, denen ausdrücklich beigetreten wird, beinhalten substantiiert die einzelnen Fragen und angeblichen Belastungen, wobei von Anfang an erklärt werden kann, dass gerade die Frage der Gleichbehandlung wesentlich umfassender und wohl auch gerechter nunmehr geregelt wird. In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, dass sehr wohl der Gesetzgeber, also auch der Bayerische Landtag, mit seiner Zustimmung zu diesem Vertrag im Rahmen seiner gesetzgeberischen Freiheiten und seines Ermessens sich bewegt hat und sich eben für genau diese Entscheidung, wie von Prof. Dr. Kirchhof ausgeführt, als die gerechtere Lösung entschieden hat.
Hinsichtlich der Zulässigkeit der Popularklage ist davon auszugehen, dass der Zustimmungsbeschluss des Landtages notwendig war, um damit Landesrecht für den Freistaat Bayern zu errichten. Eine Verletzung bayerischer Grundrechte ist jedoch nicht ausreichend geltend gemacht bzw. unbegründet. Die Frage nach der angeblichen Verletzung der Berufsfreiheit (Artikel 101 BV) st nur angesprochen, aber nicht substantiiert vorgetragen worden, insofern dürfte eine Unzulässigkeit der Klage vorliegen.
Unbegründet ist die Klage auch deshalb, weil kein Verstoß gegen die allgemeine Gleichheit des Artikel 118 BV vorliegt. Der Gleichheitsgrundsatz kann nur dazu herangezogen werden, dass Willkür gegen einzelne oder bestimmte Gruppen verboten ist, dass gleiche Sachverhalte aber ungleich behandelt werden und die unterschiedliche Regelung für gleiche Sachverhalten nicht ausdrücklich mit einer entsprechenden logischen Begründung nachgewiesen werden kann. Eine Behandlung vom gleichen Sachverhalt durch unterschiedliche Vorschriften liegt jedoch nicht vor. Es wird für alle Bayerischen Bürger ein öffentlich rechtliches Rundfunkangebot vorgehalten, die Möglichkeit der Auswahl verschiedenster Angebote ist gegeben und jedem zugänglich. In vorliegendem Falle ist auch von einem „Beitrag“ nicht aber von einer „Gebühr“ auszugehen, wie es ja auch ausdrücklich erklärt wird. Damit wird eine Leistung angeboten und diese ist dann allgmein [sic.] zu bezahlen.
Rein vorsorglich wird auch darauf hingewiesen, dass es nicht verfassungswidrig ist, wenn der Gesetzgeber sein Ermessen ausübt und eine entsprechende Typisierung der Leistungen ausübt oder auch nur ändert. Es ist keine Ungleichbehandlung vorhanden und ist auch nicht ordnungsgemäß vorgetragen, sodass [sic.] auch dieser Tatbestand nicht erfüllt ist.
Der Hinweis, dass die Handlungsfreiheit durch das Gesetz bzw. die Zustimmung des Bayerischen Landtages zu diesem Gesetz verletzt worden sei ist ebenfalls unzutreffend. Eine Verletzung des Grundrechts auf Handlungsfreiheit ist deshalb nicht gegeben, weil kein ungesetzlicher Zwang vorhanden ist, der zu einem Verstoß [sic.] gegen das Grundrecht der Handlungsfreiheit verstoßen würde.
Rein vorsorglich sei auch darauf hingewiesen, dass die Kompetenz des Gesetzes des Gesetzgebers [sic.] gegeben ist.Die Veränderung der Typen und eine neue Festsetzung von Grundregeln steht dem Gesetzgeber zu. Die Rüge der Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechtes geht fehl. Die Selbstbestimmung in diesem Bereich ist nicht grenzenlos, sie kann durch den Gesetzgeber so lange ausgeübt werden, als es sich um einen legitimen Zweck und einer [sic.] grundsätzlichen Verhältnismäßigkeit handelt. Beides ist hier gegeben.
Zusammenfassend steht somit fest, dass der Gesetzgeber im Rahmer seiner ihm zustehenden Gestaltungsmöglichkeiten gehandelt hat, die Entscheidung des Bayerischen Landtages sich dieser gesetzlichen Regelung durch den Staatsvertrag anzuschließen, ist sachgerecht und auch rechtlich nicht zu beanstanden. Die Namenkontrollklage [sic.] ist somit unbegründet und auch aus diesem Grunde abzulehnen.

Zusammenfassend:

  1. Was die Staatskanzlei sagt.
  2. Der Bürger Geuer möge sich gehackt legen.
  3. Die Bayerische Staatsregierung hat es nicht nötig, sich von dahergelaufenen Jurastudenten, die nicht mal CSU-Mitglied sind, Belehrungen gefallen zu lassen.
    Basta!

PS: Ich denke, dass die Bayerischen Richter hier „in Treue fest“ zur Staatsregierung stehen werden. Das läuft alles seinen Proporz-Gang. Trotzdem: Viel Erfolg!

PPS: Text nochmal verschlimmbessert. :ugly

Bei jemanden mit Diabetis Typ1 treten bei Unterzuckerung auch ähnliche Ausfälle auf!

Sofern dies der Fall wäre, sollte der Herr dann doch wohl seine Texte von einer Mitarbeiterin gegenlesen lassen… (oder einem Mitarbeiter :ugly )

Der Ansicht bin ich aber auch, wenn ich so ein Rotz als amtliches Schreiben empfangen würde, könnte ich den Absender garnicht ernst nehmen! :smt009

dann doch wohl seine Texte von einer Mitarbeiterin gegenlesen lassen…

Es ist doch stark anzunehmen, dass kein Abgeordneter ein Brief selbst tippt, sondern seine Sekretärin!
Und solche sind normalerweise dazu ausgebildet, die schlimmsten Stilblüten ihrer diktierenden Chefs auszubügeln!
Wenn die Sekretärin in dem Fall hier nicht in der Lage dazu war, gehört sie schlicht wegen Unfähigkeit entlassen!

#aufschrei

Sind das da in dem Schreiben normale juristische Formulierungen? Wer soll denn sowas kapieren? Der arme Herr Geuer ist so ein kluger Kopf und muss sich mit dem Geschwurbel nun auch noch auseinandersetzen. Als hätte er nicht schon genug Sorgen…

Nach den Ausführungen dieser Stellungnahme, hat dann ja auch jeder Bürger ein Anrecht auf ein Empfangsgerät, gestellt von den ÖR!
Da ja das Angebot da ist und auf jeden Fall bezahlt wird, hat der Staat ja dann auch die Sorgfaltspflicht, mir einen Empfang zu ermöglichen indem er mir ein Gerät zur Verfügung stellt!
Und dann fiel mir noch das Wort “Tatbestand” auf, welches hier in übelster Regelmäßigkeit schon fast inflationär benutzt wir! Seit wann ist die Existenz eines Haushaltes ein “Tatbestand”!?

Der Gleichheitsgrundsatz kann nur dazu herangezogen werden, dass Willkür gegen einzelne oder bestimmte Gruppen verboten ist, dass gleiche Sachverhalte aber ungleich behandelt werden und die unterschiedliche Regelung für gleiche Sachverhalte nicht ausdrücklich mit einer entsprechenden logischen Begründung nachgewiesen werden kann.

Also der Satz ist allenfalls etwas holprig. Nach dem nachträglich von Holger ins Zitat eingefügten „dazu“ ist er jedenfalls nicht mehr falsch. Dabei finde ich den weggelassenen Teil wesentlich komplizierter als den zitierten.

Ich habe auch nie behauptet, dass das alles “falsch” ist - ich habe in meinem Text von falschem Satzbau und von kruden Formulierungen gesprochen. Dieser Satz gehört sicher zur letzteren Kategorie.

In meinem früheren Job als Teamleiter einer Poststelle der Deutschen Bank, sind mir desöfteren Schriftstücke mit derartig kruden Formulierungen auf den Schreibtisch geflattert, wo ich beim durchlesen drei dicke ??? über der Zwiebel hatte! :ugly

Ich habe auch nie behauptet, dass das alles „falsch“ ist

Stimmt. Es ging mir darum, dass der Satz durch das Verlorengehen eines Wortes beim Zitieren („dazu“, was du ja dann noch ergänzt hast) erst falsch wurde. Falls das nicht stimmt, bitte „falsch“ durch „im Gegensatz zum Originalsatz für mich gefühlt falsch“ ersetzen.
Natürlich liest sich dieser Satz etwas komisch.

Und dann fiel mir noch das Wort „Tatbestand“ auf, welches hier in übelster Regelmäßigkeit schon fast inflationär benutzt wir! Seit wann ist die Existenz eines Haushaltes ein „Tatbestand“!?

Und bei mir eröffnet der Tatbestand eines Haushaltes einen ganz neuen und nie gedachten Blick auf unseren Bundestag. Müssen in einem Staat Schulden gemacht werden um so einem Tatbestand aus dem Wege zu gehen?
Sind wir eine Bananenrepubik wenn wenn wir einen Haushalt haben? :smt017

In meinem früheren Job als Teamleiter einer Poststelle der Deutschen Bank, sind mir desöfteren Schriftstücke mit derartig kruden Formulierungen auf den Schreibtisch geflattert, wo ich beim durchlesen drei dicke ??? über der Zwiebel hatte!

Und? Was haste damit gemacht?

Ich habe für solche Schreiben keine Rezeptoren im Hirn. Ich falle meist schon nach einem Absatz in eine Narkolepsie.

Delirium:
Als Delirium bezeichnet man allgemeine Psychsyndrome des Hirns. Verursacht durch Stoffwechselproblemchen oder bei älteren Gehirnen, die nicht mehr so viel „Stress“ wie z.B, Exikose, Fieber etc. abkönnen. Das Gehirn ist was „Schmerzen“ angeht ziemlich blöd. Es kann sich nicht differenziert äußern wo es denn genau drückt. Es kann nur Delirium und Koma wenn was nicht richtig läuft. Ab und zu auch Kopfschmerz, dann aber heftig. Jedenfalls ist einer im Delirium nicht immer automatisch mit zu wenig Alkohol unterwegs. (siehe auch Unterzuckerung). Wenn man mal einer völlig harmlosen Oma begegnet , die sich im Delir. extra die Schuhe anzieht damit sie besser treten kann, weiß man was ich meine.

Über Formulierung und Grammatik mag man sich hier sicher streiten und belustigen bzw. hat es schon ausgiebigst gemacht.

Dabei ist der Inhalt eigentlich weitaus bedeutsamer. Es wird ziemlich klar gemacht, dass man an der neuen Gebührenform nichts anstößiges findet. Immer wieder wird auf die Aussischtslosigkeit hingewiesen und dass man sich die Klage auf gut deutsch doch hätte sparen sollen.

Oder wie es der Fernsehrkritiker in seiner Rubrik „Kurz Kommentiert“ auf den Punkt bringt
„Was wollt ihr eigentlich von uns?“

Twipsy hat es meiner Meinung richtig geschrieben

  1. Der Bürger Geuer möge sich gehackt legen.
  2. Die Bayerische Staatsregierung hat es nicht nötig, sich von dahergelaufenen Jurastudenten, die nicht mal CSU-Mitglied sind, Belehrungen gefallen zu lassen…

Ich denke, dass die Bayerischen Richter hier „in Treue fest“ zur Staatsregierung stehen werden. Das läuft alles seinen Proporz-Gang.

Ansonsten wird man drauf setzen, dass der gute Deutsche iwan mal wieder Ruhe gibt und sich fügt.

Politiker halt… Nichts im Hirn, aber wichtige Entscheidungen treffen wollen…

Ich liebe solch stupide Stammtischparolen :roll: