Songs covern vs. Urheberrecht

Ich habe gerade in der Werbung mit anhören müssen, dass Nino de Angelo eine “neue” CD herausbringt, wo er Songs der NDW covert (meine Ohren bluten immernoch).
Da kam in mir mal wieder die Frage auf, wie das mit dem Urheberrecht aussieht. Darf man Songs einfach so Wort für Wort nachsingen und sich dann die Rechte daran sichern oder muss man die Texte irgendwie abändern?

[QUOTE=Punkrocker;394616]Darf man Songs einfach so Wort für Wort nachsingen und sich dann die Rechte daran sichern [/QUOTE]

Jein, solang das Original bei einer Verwertungsgesellschaft registriert ist, sogar ohne Erlaubnis des ursprünglichen Urhebers. Man muss soweit ich weiss das dann nur der Verwertungsgesellschaft als cover melden, und angeben von wem das Original ist.

Wie ist das denn dann mit den Erlösen aus den verkauften CDs. Verdienen die gecoverten Künstler dann auch daran?

[QUOTE=Punkrocker;394616]Ich habe gerade in der Werbung mit anhören müssen, dass Nino de Angelo eine “neue” CD herausbringt, wo er Songs der NDW covert (meine Ohren bluten immernoch).[/QUOTE]

Wobei ich finde, dass zumindest die Version von “Der Goldene Reiter” besser ist als das Original von Joachim Witt. Hat de Angelo schön gefühlvoll und nachdenklich vorgetragen.

Die beste Version vom Goldenen Reiter ist immer noch diese:
[SPOILER]
//youtu.be/j0IcY0X8o6c
[/SPOILER]

Zum Thema kann ich nur sagen, daß wir als Band zu jedem Auftritt immer einen Wisch der GEMA vorgelegt bekommen,
auf dem alle gespielten Songs aufgelistet werden sollen, insbesondere Coversongs.

Unsere Songs des Abends heissen dann komischerweise alle “GEMA kacken”, “GEMA fuck off” oder so ähnlich,
aber ja, der Veranstalter hätte blechen müssen.

Wenn man Songs covert bei einer Live-Performance, dann ist das erlaubt solange man GEMA (und Co.) Gebühren zahlt und da kann der Künstler, der das Original komponiert hat auch nichts gegen tun. Er muss hinnehmen, dass es grauenhafte Coverversionen seiner Songs gibt, aber immerhin bekommt er dann Tantiemen dafür…

Bei einer kommerziellen Veröffentlichung ist das allerdings nicht der Fall. Normalerweise braucht man dafür eine Lizenz, je nachdem ob es ein komplettes Cover ist oder ob nur ein Teil einer Komposition verwendet wird. Wenn die Schaffenskraft der Komposition extrem klein ist, kann man auch riskieren ohne Lizenz etwas kopieren.

Eine Lizenz zu bekommen dürfte z.b. bei Michael Jackson Songs extrem schwierig werden, aber bei so NDW Songs sollte das kein Problem sein. Die sind froh wenn die dafür ein bisschen Knete bekommen. :ugly

Laut Wikipedia muss man niemanden fragen, wenn man es nur covert. Man brauch also keine Lizenz.

War das Original veröffentlicht und bei einer Verwertungsgesellschaft (in Deutschland:GEMA) registriert, ist kein Einverständnis des Urhebers des Originals erforderlich; die Anmeldung der wiedergegebenen Coverversion bei der Verwertungsgesellschaft genügt. Der Musikverlag des Urhebers muss nur dann genehmigen, wenn eine Bearbeitung mit einem eigenständigen schöpferischen Anteil durch Veränderungen der melodisch-harmonischen Form und/oder des Textes vorgenommen wurde.

[QUOTE=Beyermacher;394651]Wobei ich finde, dass zumindest die Version von “Der Goldene Reiter” besser ist als das Original von Joachim Witt. Hat de Angelo schön gefühlvoll und nachdenklich vorgetragen.[/QUOTE]

So sehr ich deine Meinung normalerweise auch schätze, lieber Nils, aber das sehe ich genau gegenteilig. Ich find Nino de Angelo so schon nich geil, aber den goldenen Reiter hat er in meinen Augen voll verhunzt.

Also meine Reihenfolge wäre erst das Original, dann Rawside und ganz weit abgeschlagen erst Nino de Angelo