Smalltalk- Am Thema vorbei

Touché, das war im Eifer des Gefechts tatsächlich missverständlich ausgedrückt. Ich bezog mich dabei auf die Themenfreiheit, dass ausnahmslos jedes Thema öffentlich diskutiert werden darf.

Ich kenne mich in der amerikanischen Rechtssprechung nicht besonders gut aus, sind Gewalt-/Mordaufrufe und Verleumdung dort straffrei? Wenn nicht, was ich glaube, bin ich doch gar nicht so falsch unterwegs.

Verleumdung ist in den USA nicht strafrechtlich relevant. Wenn man nachweisen kann, dass eine Aussage 1. diffamierend ist (wobei gewisse Aeusserungen als defamatory per se gelten) und man 2. einen konkreten Schaden durch die Aussage erlitten hat, dann kann man sich zivilrechtlich evtl Geld erstreiten.

Gewaltaufrufe wuerd ich auch eher sagen, ne, es sei denn, es handelt sich um direkte Gewaltandrohungen.

Danke für die Info, das finde ich dann doch zu weitreichend, weil es die Freiheit Dritter tangiert.

Oh ja, da bin ich so bei dir. Ich finde es peinlich, dass es da dieses Sondergesetz für ein bestimmtes Thema gibt. Und so unnötig, wer außer ein paar … würde solche Äußerungen ernst nehmen?

By the way ist Holocaustleugnung in Deutschland auch per se keine Straftat, zumindest nicht sofort und nur mit Betrachtung des Kontextes.

Im Grunde haben wir auch relativ viel Meinungsfreiheit.

:thinking:

Kam halt auch zeitlich viel zu spaet (erst 1994 wurde § 130 entsprechend ergaenzt)
Aber wenn man das jetzt wieder aendert, dann behaupten Revisionisten erst recht, dass es da Diskussionsbedarf gibt.

Ich konkretisiere: Dem Grundgesetz nach, also juristisch. Weil das ja auch die Aussage war bzw. die Fragestellung.

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Holocaust-Ueberlebende nehmen das insofern ernst als dass sie sich beleidigt fuehlen?

beleidigt fühlen und Beleidigung sind zwei paar Schuhe

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Verletzte Gefühle sind für mich kein Grund, Äußerungen zu untersagen. Generell, ich glaube ich würde auch Beleidigungen legalisieren, solange sie keine Verleumdung sind (“Du Arsch!” ist ok, “Du Mörder!” nicht - außer natürlich, es ist beweisbar Wahrheit).

Dass in jeder noch so schwachsinnigen Aussage Wahrheit stecken könnte, sie also zur Aufklärung/Wahrheitsfindung beitragen könnte (bzw. man das nicht neutral festlegen lassen kann) wiegt für mich schwerer als verletzte Gefühle.

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Sach ma, was ist denn beleidigender als jemanden, der den Holocaust ueberlebt hat als Luegner zu bezeichnen?

Bevor Holocaustleugnung zur Volksverhetzung gezaehlt wurde, war das auch als Beledigung strafbar.

Beleidigungen, die in D bestraft werden können, müssen sich gezielt an bestimmte Menschen richten oder eine Volksverhetzung darstellen.

Deswegen ist ACAB auch erlaubt öffentlich zu sagen, obwohl es alle Polizisten beleidigt. “Sie sind ein Bastard” zu einem Polizisten zu sagen, ist jedoch justiziabel.

Die Holocaustleugnung wäre ohne das spezielle Gesetz auch legal, der Aufruf zu einem erneuten Holocaust jedoch nicht.

→ „Holocaustleugnung war bis 1994 schon als einfache Beleidigung strafbar.“

nö.

Als Volksverhetzung bzw. Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, aber nicht als Beleidigung.

Mag sein dass das rechtlich so gesehen wird aber… gehts noch? A behauptet “Ich wurde gestern von Aliens entführt!” und B sagt “Das stimmt nicht.”, dann hat B A beleidigt? So ein Schwachsinn (wäre dem dt. Rechtssystem aber zuzutrauen).

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Setzt du da gerade “ich hab den Holocaust ueberlebt” mit “ich wurde gestern von Aliens entfuehrt” gleich?

Wozu jetzt die emotionale Entrüstung? Es wurde nicht der Inhalt verglichen, sondern das Konzept Rede und Gegenrede.

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Och nö, wirklich? Du wirkst, wie ich mir einen Linken auf Speed vorstelle;)

Wie kommst du darauf, ich würde das gleichsetzen? Beides sind Dinge die jemand behaupten kann erlebt zu haben. Und ich finde ihm abzusprechen etwas erlebt zu haben kann keine Beleidigung sein, weil man sonst niemandem etwas… ach egal. Wenn du es bisher nicht verstanden hast ist mir egal, ob dus verstehst.

Seine Hoffnung ist, jetzt nicht mehr auf den Inhalt deiner Argumentation antworten zu müssen, da er sich ja an der Form abgearbeitet hat.