Qualitätsjournalismus Marke Funk | Vorschlag für Mediatheke

Hallo liebe MG-Gemeinde!

Mittlerweile ist Walulis für mich wirklich abgestürzt.
Das aktuellste Video hat für mich persönlich einfach den Vogel abgeschossen.

Typische Panikmache, dass der Inkognito Modus „nicht das tut was er verspricht“.

Jeder, der einmal den Inkognito Modus aktiviert, der sieht genau, was dieser nicht macht.
Passt aber natürlich nicht ins Bild, wenn man Clickbait betreiben will.

Vielleicht ist das etwas für die Mediatheke.
https://www.youtube.com/watch?v=pWfQW6HaWx8

Viele Grüße,
Chris

1 „Gefällt mir“

Walulis besteht doch schon lange nur noch aus ödem Clickbait. Schau ich seit Jahren nicht mehr.

4 „Gefällt mir“

Allein die Art, wie Walulis in seinem Jugendlichen-/Jutup-Slang redet, bringt mich regelmäßig auf die Palme. Manchmal sind aber noch ein paar gute Videos dabei.

1 „Gefällt mir“

Und jeder der dies mal gemacht hat weiß das er sich den Beitrag nicht anschauen muss, ganz egal ob er Clickbait ist oder nicht, da man die Fakten ja schon kennt.

So what?

Das hat mich aber auch schon im Bekanntenkreis regelmäßig auf die Palme gebracht.
Wie du schon schreibst: Beim Start dieses Modus, steht genau da wofür er ist.
Immer wieder heißt es dann (sinngemäß): “Oh Schreck der Inkognitomodus ist nicht das Gleiche wie ein Proxy?!”
Wobei diese Leute natürlich nicht wissen, was ein Proxy ist (deswegen Sinngemäß). ^^

1 „Gefällt mir“

Da hast du vollkommen recht Polarstorm!
Gut aufgepasst!

Stand oder steht bei Firefox nicht sogar dabei, dass der Modus nicht vor Menschen schützt, die hinter einem stehen? Nach diesem Beitrag bin ich mir nicht mehr so sicher, ob das wirklich ironisch gemeint war oder wirklich für Leute gedacht, die einen Beitrag wie oben brauchen.

Also das hier steht in der Video Beschreibung:

Wir nutzen ihn an unseren tiefsten Punkten - den Incognito Modus. Die Funktion von Chrome und Firefox, den eigenen Suchverlauf geheim zu halten, ist hoch im Kurs. Warum dieser Modus allerdings so gut wie gar nicht versteckt und auch gar nicht so viel geheim hält, zeigen wir im heutigen Video.

Ab 6:43 Minuten gibts das Schlusswort.
Zitat:

Der Inkognito Modus ist verdammt in-Inkognito - und täuscht Anonymität einfach nur vor.

Diese Aussage ist einfach nur falsch.

Der Inkognito Modus macht nicht das, was sich die meisten darunter vorstellen. Richtig!
Das ist aber nicht der Fehler von den Browser Entwicklern, weil man beim benutzen des Inkognito Modus jedes mal explizit darauf hingewiesen wird, was dieser tut oder eben nicht tut.

Auch die Bezeichnung „Inkognito Modus“ ist im Bezug auf seine Funktion absolut gerechtfertigt.

Mein Problem mit den Beitrag ist, dass dieser suggeriert, die Browser Entwickler würden eine Funktion anbieten, die es gar nicht das tut, was sie eigentlich anbieten.
Das ist einfach falsch.

1 „Gefällt mir“

Ich würde mir auch mal das Video über “Die miese Minecraft-Masche” näher angucken. https://www.youtube.com/watch?v=Jz8jbpDRUlw

Disclaimer vorweg: Ich will keineswegs die thematisierten Praktiken gut heißen und ich kann auch keine wirklich juristisch fundierten Äußerungen tätigen, daher unter Vorbehalt.

1 - Was ab 2:23 als “Vortäuschen einer Straftat” und damit strafrechtlich relevant gehandhabt wird, scheint mir doch nicht wirklich den Sinn der Sache zu erfassen. Klar, die Protagonisten haben fiktiv Straftaten begangen, so wie es auch in Filmen üblich ist. Aber nur weil sie nicht offen legen, dass es eben fiktiv war, soll dies jetzt strafrechtlich relevant sein?

So heißt es in § 145d StGB “wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht, daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder” und “[e]benso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten [an einer rechtswidrige Tat] zu täuschen sucht.”. Inwiefern soll das hier der Fall sein? Ich sehe da keine Täuschungsabsicht gegenüber der Behörden oder entsprechend relevanten Stellen. Es liegt sicherlich eine Täuschungsabsicht gegenüber den Zuschauern vor, die vielleicht dann auch die Polizei rufen, aber ist das dann zwangsläufig Schuld der YouTuber? Kann man dann auch Produzenten von Fernsehserien oder Hörspielen belangen, wenn Konsumenten die Geschehnisse für wahr halten und die Behörden informieren?

Ich kann aber auch nicht sagen, ob sie die Aussagen des interviewten Juristen nur aus dem Kontext gerissen haben oder es noch irgendetwas anderes gibt, was zu beachten wäre.

2 - Ich sehe bei 7:45 keinen “direkten Aufruf”. Klar, der YouTuber erwähnt den Sale, aber in dem Ausschnitt sieht oder hört man nirgends einen “direkten Aufruf”. Das entspricht doch nicht dem Zweck des Gesetzgebers, Kinder und Jugendliche eben vor direkten Kaufappellen zu schützen, für die sie besonders empfänglich sein sollen. Zusätzlich müsste der Aufruf zudem noch ihre “Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit” ausnutzen, was man vielleicht bei der generellen Masche aber so sehen kann.

3 - Dann noch am Ende zum Thema “Grooming”. Hier wird niemand “gegroomt”, das ist auch alles gespielt. Klar, kann man verurteilen, aber das ist irreführend.

Das ist erfüllt. Es gibt in der ständigen Rechtssprechung bzw. in der Kommentierung des StGB eine klare Aussage, dass auch die Vorttäuschung einer Straftat in Richtung der Öffentlichkeit eine Straftat darstellen. Daher ist das in diesem Kontext korrekt.

In Filmen ist das aber klar, dass dies ein Fiktives Werk ist. Würde man dort in die Videos den klaren Hinweis einfügen, dass es nur den Anschein einer realen Begebenheit hat und komplett erfunden wurde (Wie bei scripted Reality zum Beispiel) wäre das was anderes. Hier wird die Öffentlichkeit belogen mit der Vortäuschung teilweise schwerer Straftaten, und dann noch in dem gezeigten Kontext, in Richtung der Zielgruppe besonders schutzbedürftiger Bürger ( Jugendliche und Kinder), etc. Letzendlich geschieht dies alles zur Unterstützung einer fragwürdigen Geschäftspraxis bzw. je nachdem auch „gewerbsmäßigen B-Wort“.

Und wer daran Zweifel hat, bei jedem Film steht entweder am Anfang oder meistens am Ende, das alle Personen, Ereignisse, Schauplätze etc. reine Fiktion sind und jegliche Verbindung zur Realität purer Zufall sind. Sogar bei Filmen die die reale Geschichte einer real existierenden Person nacherzählen.

Daher sollte so ein Hinweis bei den Videos auch erfolgen, wie gesagt machen Filme halt auch. Egal wie Offensichtlich das ist bzw. sein sollte.

Okay, danke. Interessant, dass der gängige Disclaimer dann so eine Relevanz entfalten soll.

Prinzipiell finde ich bei Walulis solche Videos zweifelhaft, die eine Art mediale Vorverurteilung darstellen. Das wird meist imho nicht deutlich genug, dass sie nur vermuten, dass eine Rechtsüberschreitung vorliegt, sondern als Fakt dargestellt.