MG Direkt vom 06. März

Wie gesagt:
500 = Gutschein + Lebenslang.
Hat @Chris93 doch geschrieben.

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Jaha, ich hab das doch gelesen. Es is doch scheißegal ob es 100 Gutscheiner und 400 Lebenslang sind oder irgendwie so.

Alles was über 100 Lebenslang liegt würde ich nicht mehr als “wenig/nicht viel” bezeichnen und wie erwähnt, Holger sagte immer es wären “nicht viele”.

Also, irgendwas stimmt nicht an irgendeiner Zahl oder Aussage.

Ach egal. Is mir eh Wurscht.

Alleine 100 Dauerabos für je 100 Euro wurden doch bereits in der ersten Tranche vergeben, damit wurde diese Kategorie überhaupt erst geschaffen. Anschließend wurden weitere 20 versteigert. Danach waren die Abos eine ganze Zeit lang per “Gebot” erwerbbar. (sorry, ich sehe gerade dass du erst seit Mitte 2015 dabei bist, war also vor deiner Zeit. ^^)

Man muss allerdings berücksichtigen, dass es auch Leute gibt die nicht mehr MG schauen, aber theoretisch noch ein solches Abo haben.

Ich hatte hier mal die ganzen Mails zusammengefasst.

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Ja, das war die Phase, in der das Konto gepfändet wurde.

Betriebswirtschaftslehre, Kapitel 1: Hast Du keine Ahnung, mache dich nicht selbstständig. Oder eröffne mit 200 Euro Ersparnis ein Restaurant und lasse dich nach 3 Monaten von Frank Rosin retten.

Ich würde eher davon ausgehen, dass es umgekehrt ist. Ein Jahresgutschein, also jährliche Vorauszahlung, statt monatlicher Abbuchung. Für Stammzuschauer doch nicht abwegig, oder? Warum sollen das nicht 400 sein?

LOL!

Das war doch ne Riesen-Diskussion damals bei der Umstellung. Die wurden auf Basis umgestellt! Um ein höheres Abo zu erwerben mussten Sie eine erneute Einmalzahlung leisten.

Es sind deutlich mehr!

sorry, aber das ist für ein Unternehmen mit ein paar fest angestellten und mehreren freiberuflichen plus Miete auf einen Gewerbehof fast nichts.

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Es gibt keine Festangestellten…

Nicht zu vergessen die Steuern und Abgaben. Umsatz ist nicht Gewinn…

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Na mindestens Holger, der braucht auch ein Gehalt. Dennoch ist das verschwindend wenig für so eine Firma.

Bedenke, dass davon erst mal PayPal Gebühren u. Steuern abgehen. Dann kommt die Miete, ich schätze mal locker 3000 €, die Gagen inklusive Sozialleistungen, das eigene Gehalt in brutto plus Arbeitgeberanteile, Strom, sonstige Nebenkosten, Zwangsmitgliedschaften, kosten für Verbrauchsmaterial, Anschaffungen, Serverkosten, Requisiten,…

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Ich dachte eigentlich immer Holger wird von der Stadt Hamburg fürstlich entlohnt. Ich mein als Galleonsfigur und Touristenattraktion und Aushängeschild des Medienstandorts Hamburg sollte sich die Stadt das zumindest schon was kosten lassen.

Noch wer dafür?

Wann machen wir die Demo?

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Oh interessant, da hab ich noch nie dran gedacht. Stimmt, das is doch ne GmbH oder, er is doch verpflichtet Zahlen zu veröffentlichen? Kenn mich mit den Regelungen da nicht aus. Falls es so ist, ist ihm das auch bewusst, was droht einem (bzw. der GmbH) wenn man das nicht macht?

Laut Impresum ist die Alsterfilm eine GmbH und nicht eine Kommanditgesellschaft

https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__264a.html

Ok, na dann wollen wir mal hoffen das nicht irgendwann ein Mitbewerber auf dumme Ideen kommt…

Dann is jetzt ja auch klar wo die ganze Kohle bleibt. Vonwegen Steuern usw. pah, das fließt in die Bußgelder, alles kalkuliert hier. :smiley:

Was hab ich nur für ein Fass aufgemacht… ich lösche mal. Hoffe aber, ein Moderator hilft dabei :wink:

Ja denke auch. Das is ne Diskussion die eher schädlich sein könnte. Meine können auch gelöscht werden.

Meiner Meinung nach trifft das ganze auf Holger immernoch nicht zu, @Icetwo?

Man muss als kleine Kapitalgesellschaft einen Jahresabschluss, wenn man ihn fertig gemacht hat nur an den Bundesanzeiger melden. der ist dann hinterlegt und kann unter bestimmten umständen eingesehen werden. Er wird jedoch beim Bundesanzeiger nicht veröffentlicht.

§ 326 HGB Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften und Kleinstkapitalgesellschaften bei der Offenlegung

(1) Auf kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) ist § 325 Abs. 1 mit der Maßgabe anzuwenden, daß die gesetzlichen Vertreter nur die Bilanz und den Anhang einzureichen haben. Der Anhang braucht die die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht zu enthalten.

(2) Die gesetzlichen Vertreter von Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a) können ihre sich aus § 325 Absatz 1 bis 2 ergebenden Pflichten auch dadurch erfüllen, dass sie die Bilanz in elektronischer Form zur dauerhaften Hinterlegung beim Betreiber des Bundesanzeigers einreichen und einen Hinterlegungsauftrag erteilen. § 325 Absatz 1 Satz 2, Absatz 1a und 1b ist entsprechend anzuwenden. Kleinstkapitalgesellschaften dürfen von dem in Satz 1 geregelten Recht nur Gebrauch machen, wenn sie gegenüber dem Betreiber des Bundesanzeigers mitteilen, dass sie zwei der drei in § 267a Absatz 1 genannten Merkmale für die nach § 267 Absatz 4 maßgeblichen Abschlussstichtage nicht überschreiten.

Es gibt im HGB vier Größenklassen.
Kleinst, Klein, Mittel und Groß

Für Kleine Handelsgewerbe gilt:

  • Weniger als 6.000.000 Euro Bilanzsumme
  • Weniger als 12.000.000 Euro Umsatzerlöse in den letzten 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag
  • Weniger als 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Es muss nur ein Grenzwert überschritten werden, damit daraus ein mittleres Handelsgewerbe wird.

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Ne Demo ? Vielleicht noch in Warnweste ? Das versuch mal, da jagt Dich aber ein gewisser Hausmeister sofort vom Gewerbehof. Sowas dulde ich nicht :joy::joy:

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Ich dachte der gewisse Hausmeister würde dat janze anführen.

Die Faaaaahne hoooch…usw. :smiley: