MG Aufnahmestudio Folge 15. Hier kann darüber diskutiert werden!
Holger, Frank und Olli haben sich erneut drei spektakuläre XY-Fälle vorgenommen. Diesmal geht es gleich 2x in die Schweiz. Zum einen geht es um einen Jugendlichen, der auf dem Rummelplatz die falschen Leute kennt - und um einen merkwürdigen jungen Mann, der möglicherweise nicht weiß, wo er hingehört. Außerdem wird ein Fall zum Thema gemacht, der geradezu unfassbar macht und eines der Opfer bis heute traumatisiert.
Sozialarbeiter unterliegen auch gem. § 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB der Schweigepflicht.
Möglicherweise hat man es so gelöst, dass man das als rechtfertigenden Notstand interpretiert, da damit zu rechnen war, dass sich der Täter wg. der TV-Fahndung an der Familie rächt.
Oder man hat sich gedacht: Gut, was soll passieren? Der Einzige, der sich juristisch gegen die Offenlegung zur Wehr setzen könnte, wäre der Täter selber - der sich dafür aber ans Messer liefern müsste
OK, Nr. 4 und Nr. 6 waren mir tatsächlich nicht als unter die Schweigepflicht fallend geläufig.
Wie man den Bruch der Schweigepflicht dann gerechtfertigt hat, weiß ich nicht. Wenn man die Schweigepflicht einfach durch rechtfertigenden Notstand aushebeln kann, dann wäre sie eigentlich nicht viel wert.
Ich finde es es immer ganz interessant, wenn Fälle, die schon im Livekommentar geschaut wurden (in dieser Folge waren es alle drei), im Aufnahmestudio nochmal vom Team besprochen werden. Das macht die ganze Sache irgendwie rund und schlägt nochmal den Bogen zum jeweiligen Livekommentar.
Wobei sie zumindest in früheren Filmfällen z.B. auf Polizeiakten oder dargestellten Fahndungen die Fotos der echten Opfer verwenden. So kommen diese quasi doch zu einem „Auftritt“ in ihrem eigenen Filmfall