Diese AGBs sollten doch vor einem Gericht als unzulässig entlarft werden
Beispiel: Die dauerhafte Erreichbarkeit auch nach dem Dreh
Auszug aus dem BGB §308
“3. (Rücktrittsvorbehalt)
die Vereinbarung eines Rechts des Verwenders, sich ohne sachlich gerechtfertigten und im Vertrag
angegebenen Grund von seiner Leistungspflicht zu lösen; dies gilt nicht für Dauerschuldverhältnisse;”
Und wenn man weitersuchen würde, könnte man unter garantie einiges mehr finden.
Kann man die AGBs nicht abmahnen, wie es (hab ich gehört) bei EA (electronic Arts) passiert ist?