Kann man den Rundfunkbeitrag umgehen?

  1. These: Man kann die Erhebung des Rundfunkbeitrags verhindern, indem man erklärt, dass er das „Vertragsangebot“ nicht annimmt: “Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Ihr Angebot, mit Ihnen ein Vertragsverhältnis einzugehen nicht an und widerspreche der Anmeldung. Da durch meine Zurückweisung die für einen Vertrag notwendige übereinstimmende Willenserklärung fehlt, kommt mit Ihnen kein Vertragsverhältnis zustande.”

  2. These: Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein Vertrag zu Lasten Dritter.

  3. These: Bei dem Rundfunkbeitrag handelt es sich um eine Steuer und eine solche Steuer darf nicht von den Ländern beschlossen werden.

//youtu.be/NoQolNOOPLc

Die These 1 ist bescheuert. Das ist ein Gesetz, auch wenn es Vertrag heißt. Dementsprechend ist auch die zweitw These Schwachsinn.

Interessant wird die dritte These, denn dort kann sich alles ändern wenn das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Was allerdings auch hier Blödsinn ist ist: Länder könnten keine Steuern erheben. Steuern können von den Gebietskörperschaften erhoben werden. das sind Bund Länder und mit Einschränkungen auch Gemeinden. Das was am Rundfunkbeitrag strittig ist ist, das der von den Rundfunkanstalten selbst erhoben wird und nicht von den Ländern.

kann man.
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=18966

[QUOTE=Incognito;410038]kann man.
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=18966[/QUOTE]

In dem Urteil geht es doch nur um einen fehlerhaft Ausgefüllten vollstreckungsbescheid. In wie weit soll das für den Beitrag an sich maßgeblich sein?

Die Argumentation im Urteil könnte hilfreich sein, dachte ich so bei mir.

Die Frage, ob man den Rundfunkbeitrag umgehen kann, haben sich schon viele gestellt, bis jetzt hab ich aber noch nie gelesen das sowas geklappt hat.

Das einzige was man machen könnte, ist die Zahlung zu boykotieren, aber selbst dann muss man irgendwann zahlen, mir persönlich ist es dann doch lieber alle drei Monate zu zahlen, als am Ende bei einer Zwangsvollstreckung die aufgestaute Summe + Mahngebühren zu berappen.

Das einzige was relativ interessant ist, ist die Sache mit der Bar-Zahlung der GEZ-Gebühren, jedoch wurde ja da auch im Fk-Tv Beitrag klar gesagt das man am Ende, sollte es sogar zu einer Gesetzes-Änderung kommen, zahlen muss.

Kurzum, ich glaube nicht das man die Zwangsgebühren umgehen kann, man kann es versuchen, aber eigentlich gibt das nur vieeel Post und am Ende zahlt man sowieso.

Die Sache mit Vertrag und Steuer etc. werden andauernd von Gebühren-Gegner der GEZ als Argument vorgelegt, die werden da ihre Standart-Antworten haben.

Wurde nicht sogar vor dem bayrischen Verfassungsgericht entschieden das der Rundfunkbeitrag keine Steuer ist, da war doch damals was mit Ermano Geuer, der geklagt hatte?

Vielleicht sollte diese Gemeinschaftseinrichtung “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice” dann erstmal rechtsfähig werden. Siehe Impressum vom rundfunkbeitrag.de.

der Rundfunkbeitragservice übernimmt auch nur die Verwaltungausfgaben. Die Gebühr wird von den Rundfunkanstalten erhoben.

[QUOTE=Icetwo;410760]der Rundfunkbeitragservice übernimmt auch nur die Verwaltungausfgaben. Die Gebühr wird von den Rundfunkanstalten erhoben.[/QUOTE]

Ach so, na dann.

[QUOTE=flo1992;410733]
Wurde nicht sogar vor dem bayrischen Verfassungsgericht entschieden das der Rundfunkbeitrag keine Steuer ist, da war doch damals was mit Ermano Geuer, der geklagt hatte?[/QUOTE]
Nicht nur das bayerische Verfassungsgericht hat so entschieden, auch der Verfassungsgerichtshof für Rheinland-Pfalz ist der selben Meinung:
Bayern: http://www.sueddeutsche.de/medien/bayerischer-verfassungsgerichtshof-rundfunkbeitrag-ist-verfassungsgemaess-1.1964286
RLP: http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/699/broker.jsp?uMen=6993f3be-a512-11d4-a737-0050045687ab&uCon=8aa304a9-44f3-f541-1797-4c3077fe9e30&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042