Jetzt geht's lohooos...

Wir teilen die Zuversicht des FK nicht, weil Primavera das Urteil gegen Karsten Döhler “im Rücken” hat.

Richter in Deutschland sind 1. nicht fleissig, und 2. werden sie kaum gegen ein Urteil von Richter-Kollegen aus dem
eigenen Gerichtsstand ein Urteil sprechen.

Aber die Hoffnung stirbt zu letzt.

Ich hoffe natürlich, dass Holger gewinnt, allerdings muss ich sagen, ich war schon immer Pessimist…

Hauptsache ist, dass die Sache nicht zu locker gesehen wird.

Wir teilen die Zuversicht des FK nicht, weil Primavera das Urteil gegen Karsten Döhler „im Rücken“ hat.
Na, ihr seid ja glänzend informiert. :smt023 Vor allem was das bisherige Verfahren in München betrifft. Hauptsache Vorurteile verbreiten.

Ich hab mir mal die “Hauptsache” durchgelesen und ich muss sagen leicht wird es nicht!
Ich wünsch’ dir trotzdem alles Gute… du steckst mitten drin… :smt027

Seh ich das richtig, das Primavera unter Anklage K4 dem Fernsehkritiker vorwirft im call-in-tv-Forum angemeldet gewesen zu sein, oder was soll das? :smt017

Woohoo - Auf in den Kampf! Bin gerne bereit wieder etwas zu spenden wenn’s an der Zeit ist.

Seh ich das richtig, das Primavera unter Anklage K4 dem Fernsehkritiker vorwirft im call-in-tv-Forum angemeldet gewesen zu sein, oder was soll das? :smt017

AnLage, nicht Anklage… :wink: - Es wird ihm also nicht „vorgeworfen“, sondern nur festgestellt.

Da bin ich mal auf den 1. Verhandlungstermin gespannt. Wenn ich Zeit habe, dann lasse ich mir das nicht entgehen. Und im Zuschauerraum haben alle T-Shirts von Fernsehkritik-TV an (Stirnlappenbasilisk, Nacktnasenwombat, Steppenwald Baumschliefer usw.). Wäre doch ein tolles Bild… :mrgreen: :lol:

Na, lieber Herr K. aus H., da hamse sich aber wieder in was reinmanövriert! g

Hab mir mal die Klageschrift durchgelesen und stelle Folgendes fest:
Die Klägerin will darauf hinaus, dass deine öffentlichen Aussagen (Lösungsumschlag-Austausch, Fake-Anrufe) verleumderisch, ruf- und damit auch geschäftsschädigend wirken.

Außerdem weisen sie alle Vorwürfe weit von sich und behaupten, für die vom Fernsehkritiker angesprochenen “Unstimmigkeiten” würde es mehrere logische Erklärungen geben, auf welche die Klägerin zumeist keinen Einfluss habe (z.B. eigenständiges Nennen von Scheinidentitäten von Seiten der Anrufer).

Ja, ich bin ein richtiges Genie, ich weiß g

Soweit ich das richtig verstanden habe, sind das (für uns kritisch eingestellte Menschen) zwar Aussagen, die geradezu nach “Ausrede” stinken, die aber nüchtern betrachtet schlüssig klingen und erstmal wiederlegt werden wollen. Zumal sich die Anwälte der Klägerin wahrscheinlich gut vorbereitet haben dürften, besonders was die noch ausstehende Erklärung in Sachen “Umschlag wechsel dich” betrifft. Eine gewisse Aussichtsanalyse ist heute schließlich Standard, bevor man sich in einen teuren Zivilprozess stürzt.

Wie dem auch sei: ich bin erstmal nicht so optimistisch, was den positiven Prozessverlauf für Alsterfilm angeht. Ich hoffe aber sehr, dass dort genug Beweismaterial und Recherchearbeit hintersteckt, um bei den Richtern begründete Zweifel an der Rechtschaffenheit der Klägerin zu wecken. Und natürlich die damit verbundene Berechtigung, öffentlich dahingehende Zweifel zu äußern (schon unter künstlerisch-aufklärerischen Aspekten). Und ob dies schwerer wiegt als die geschäftsschädigende Wirkung für die Klägerin. Darauf wirds nämlich hinaus laufen. Dass die Klägerin in einem öffentlichen Prozess als böse ■■■■■■■■ entlarvt wird, ist eher unwahrscheinlich. Wenn, dann muss darüber auf jeden Fall ein Film gedreht werden!

Und hoffentlich gerät Holger nicht an einen hefeweizensaufenden münchner Richter, für den das Internet irgendwie was mit Zauberei zu tun hat g

Viel Glück! Ich drück dir die Daumen!

Gruß Tom

Zum Glück gibt es doch auch andere Kritiker, wie zum Beispiel hier: (Siehe das Kassensturz-Video) http://blog.redled.de/?p=182
Wäre es nicht möglich, die Leute von Kassensturz zu fragen, ob sie nicht als Zeugen aussagen würden ?
Ihnen standen ja in ihrem Bericht die technischen Mittel zur Verfügung, um die “Hausaufgaben” zu machen, auf die sich Primavera beruft, dass sie von Marc nicht gemacht wurden.

Ansonsten wünsche ich dem Fernsehkritiker natürlich viel Erfolg!
Falls es zum Worsecase kommt, bin ich auch bereit zum Spenden. :smt006

Sehe ich das auf Seite 21 der Schrift zum Hauptsacheverfahren richtig:

Die angebliche Frau “Bauer” sagt “Bier” und fliegt aus der Sendung (“Biene” wäre richtig gewesen). Dann ruft sie nochmal an, behauptet offline, sie habe “Biene” oder “Bien” sagen wollen und bekommt als Trostpreis from Producer 500 Euro angeboten. Im Nachhinein stellt sich raus, dass tatsächlich nur “Bier” zu verstehen war und die Aussage der angeblichen Frau Bauer demnach nicht zutreffend ist. (Das alles die Darstellung in der Klageschrift, so wie ich sie verstehe).

Und dann folgender Satz:

“Letztlich ist dieser Widerspruch heute nicht mehr aufklärbar. Die Klägerin hat sich deshalb entschlossen, Frau [angeblich Bauer] eine Erhöhung des Trostpreises um weitere 5.000 Franken anzubieten”.

Kurzum: Die Frau hat die Unwahrheit gesagt und im Sendungsmitschnitt ist auch deutlich zu hören, dass sie Bier und nicht Biene gesagt hat - sie bekommt aber dennoch einen weiteren und deutlich höheren “Trostpreis”"?

Also, wie gesagt: Ich verstehe das nicht, vll. kann mir irgendein kluger Mensch mal erklären, wie er das sieht?

@Varnas: Ganz einfach: Es war umgekehrt. Sie hat ganz deutlich die richtige Antwort gegeben, nur hat die Moderatorin auf Blöd geschaltet und so getan, als hätte sie es nicht verstanden. Das Lösungswort hatte meine ich 4 Buchstaben und ich glaube BIER war richtig, und die Moderatorin hat so getan, als hätte sie BIENE verstanden - das passte dann nicht einmal mit der Anzahl der Buchstaben und wäre eine echt dämliche Lösung gewesen.

@Topic:
Interessant ist rechtlich die Frage der Beweislast:
Primavera will von Holger Unterlassung. Normalerweise muss der Kläger immer beweisen, was für ihn günstig ist. Primavera müsste also beweisen, dass die Anschuldigungen in dem Film falsch sind, sie müssten beweisen, dass NICHT manipuliert und mit Fakeanrufen gearbeitet wird. Das dürfte nicht ganz einfach sein.
Jetzt versuchen sie, zu einer Beweislastumkehr zu kommen, indem sie diese StGB-Normen ins Spiel bringen und sich auf Verleumdung etc. berufen - das ist immer unzulässig, es sei denn, es entspricht der Wahrheit. Wenn das Gericht dem folgte, müsste Holger beweisen, dass die Anschuldigungen richtig sind - was ihm wiederum schwer fallen dürfte.
Im Ergebnis ist ein sog. “Beweislasturteil” wahrscheinlich: Es verliert derjenige, der in der Beweispflicht ist, weil er den nötigen Beweis nicht erbringen konnte.
Deshalb ist diese Beweislastfrage entscheident. Deshalb schreibt die Klägerin auch immer von “Beweis unter Protest gegen die Beweislast” - damit machen sie deutlich, dass sie eigentlich der Auffassung sind, sie müssten nichts beweisen.

Zur Beantwortung der Beweislastfrage ist es entscheidend, ob die Anschuldigungen tatsächlich - wie von der Klägerin vorgetragen - strafrechtliche Relevanz haben. An dieser Stelle spielt dann die Meinungs- und Pressefreiheit eine Rolle: Die strafrechtlichen Vorschriften müssen im Lichte der Meinungsfreiheit restriktiv ausgelegt werden, weil es der Presse möglich sein muss, über mögliche Unstimmigkeiten auch ohne vollen Beweis zu berichten.

Außerdem sollte man ausdrücklich der Existenz von angeblichen “Unternehmerpersönlichkeitsrechten” widersprechen - das ist eine Erfindung von findigen Anwälten, die umstritten und vom BVerfG nicht anerkannt ist. Im Contergan-Beschluss klingt das Thema kurz an, wird aber offen gelassen und zwischen den Zeilen klingt es eher ablehnend…

Ich hab’s mir mal durchgelesen. Einfach wird es nicht, die Gegenseite hat sich sehr, sehr gut vorbereitet. Ich hoffe, du weist was du tust und arbeitest sowohl auf juristischer als auch sachlicher Ebene gut. Auf letzteres scheinst du dich ja zu konzentrieren, und ich weiß wirklich nicht, ob das gut ist, weil solche Sachen schon weit vorher entschieden werden können… siehe den Beitrag vor mir von GrafLukas.

Viel Glück und viel Erfolg. Ich würde es mir gerne anschauen, aber habe keine Möglichkeit dort hinzukommen.

Hallo Holger,
Zu dieser Sache bleibt mir nur eins zu sagen: Mach diese Schmierlappen fertig!
mfg
2.Blick

Hallo,

nun ja, mir kommt schon bei Folgendem das Kotzen:

“Es liegt in der Natur der Sache, daß die Umschläge nicht weggenommen werden wenn die Kamera das filmt… Dass die Prüfung der Umschläge nicht gefilmt wird ist auch keine Unregelmäßigkeit, sondern liegt daran, dass dieser Vorgang nicht Teil des Spiels ist.”

Man muß schon weit entfernt von einem normaldenkenden Menschen sein, um so eine Scheisse zu glauben.

Ich möchte dazu nur noch bzgl. “Anbieter” und “Kunde” zitieren:

“Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden. Debil grinsende Moderations-Amöben auf Neun Live oder DSF, die stundenlang vor einem vollgeschmierten Flipchart stehen und sich den kargen Restverstand aus dem Haarständer labern, um die zuschauenden Nieten im Loseimer der Glotzmasse zum Anrufen und Bezahlen der dreisten Dämlichkeit zu animieren. Es sind jene Menschen, die immer anschalten, egal, was läuft. Die auch beim Testbild anrufen würden, wenn sie glaubten, man könne einen der Farbbalken gewinnen.”

Hoffentlich wird denen bald richtig der A… aufgerissen. :smt019

Dann mal viel Glück, ich finde einen Großteil der “Ausreden” und “Erklärungen” sowas von hirntot und geisteskrank, daß ich sehr, sehr zuversichtlich bin.

Greez
Atta

Ich versteh nicht, was ihr an der Klageschrift auszusetzen habt?

B&B geben in der Klageschrift doch offen zu, das an der Produktion dieser Formate offensichtlich beschränkte Menschen beteiligt sind, denn warum sollten die Lösungen der Umschläge einer permanenten Konrolle unterzogen werden müssen?

Und warum müssen diese Kontrollen denn abseits der Kamera geschehen? Wäre diese Begründung zutreffend, dann könnte die Kontrolle doch auch offen geschehen, immerhin haben Produktionshelfer ja die Lösungswand bestückt und demfolgend auch die Umschläge. Und wenn man diese (natürlich zur Legitimation der eigenen Rechtschaffenheit) ständig einer Kontrolle unterzieht, dann ist das doch eine gute Sache und kann dann auch entsprechend offen erfolgen.

Sicherlich kann man nicht aus einer einfachen (und ziemlich offensichtlichen) Verlagerung der Umschläge auf den gleichzeitigen Wechsel des Inhaltes schliessen, aber wer tut das? Sind nicht die Umschläge die Lösungen? Und liegt demfolgend nicht wirklich ein Vertauschen der Umschläge, also der Lösungen (und zwar in der Reihenfolge) vor?
Wer redet hier von einem inhaltlichen Tausch?
Doch nur B&B selbst.

In Punkt I.1. der Klageschrift zitieren B&B doch ausschlisslich Textstellen, die einen Wechsel in der Reihenfolge der Umschläge anmakeln und die Schlussfolgerung “… oder die in den Umschlägen befindlichen Inhalte …” ziehen B&B doch selbst. Wer bitte redet davon sonst?

Eine Freud’sche Fehlleistung? Vielleicht.

Und B&B geben ja auch eine Begründung für die Stimmengleichheit der Anrufer ab. Eine durchaus schlüssige Begründung. Eine Begründung die aber durchaus unnötig wäre, wenn man es unterlassen würde, die Anrufer überhaupt namentlich anzureden. Warum lässt man die Anrufer denn nicht im gezeigten Spiel in der Anonymität? Im Gewinnfalle muss der Anrufer doch seine Daten (und zwar die echten) dem Producer zur Überweisung angeben und schon dort würde dann eine Gleichheit auffalllen, bzw. eindeutig werden und die von B&B gegebene Begründung der Angst vor der Teilnahme am Gewinnspiel hinfällig.

B&B schreiben selbst in Punkt 3.3.5, (1. Punkt)/Seite 22:
“Ein Teilnehmer hat bereits einmal gewonnen und befürchtet, das er bei Nennung des gleichen Namens nicht mehr am Gewinnspiel teilnehmen darf …”

Das macht natürlich Sinn. Ich habe zwar Angst, das ich nicht am Gewinnspiel teilnehmen darf, aber ich habe keine Angst, wenn ich meine Überweisungsdaten (die natürlich mit denen der ersten Teilnahme, bei der ich gewonnen habe, 100% identisch sind) angebe, den Gewinn nicht bekomme. Es ist dem Anrufer also (wenn man dieser Begründung folgt) ausschliesslich daran gelegen am Gewinnspiel teilzunehmen, aber wohl nicht am Gewinn.

Das ist schlüssig.

Und in der zitierten Passage Punkt 3.3.3, (2. Zitat)/Seite 20 wird auch gesagt:
“Und selbst bei Ihnen kann man nicht sicher sein, ob sie tatsächlich Gewinner sind oder Mitarbeiter …”

Und das ist doch eine offensichtliche Vermutung, in der der Zitierte seine eigene Äusserung nur zur Diskussion stellt. Sicherlich kann er nicht “sicher” sein … aber will er das? Er zeigt nur einen Umstand auf und wem die Begründung von B&B dazu reicht, der möge beruhigt schlafen gehen.

Ich selbst finde die Klageschrift äusserst spassig. B&B wollen etwas begründen, was nicht in der Kontroverse steht und alleine diese Begründungen lassen die dargestellten Vermutungen in einem anderen Licht erscheinen.

"Si causam dices, ipse te facies reum."
Wenn du dich verteidigen wirst, wirst du dich selbst zum Angeklagten machen.

Ich wünsche Dir auch sehr viel Glück für die Verhandlung. :smt023

Darfst und kannst Du den Film “Anrufen und gewinnen” und Beiträge aus FK-TV als “Beweis” nehmen?

Ich möchte dazu nur noch bzgl. „Anbieter“ und „Kunde“ zitieren:
[…]

Aha. Und woher stammt das, was ist die Quellenangabe?

@AND!: Natürlich darf der Film vor Gericht gezeigt werden, darum geht es ja gerade. Es wäre ja absurd wenn nicht. Andererseits kann ich natürlich nicht allein mit dem Film beweisen, dass die im streitgegenständlichen Film erhobenen Vorwürfe zutreffend bzw. zulässig sind. Es geht ja gerade um die Frage, ob der Film ausreichend recherchiert und belegt ist.

Ich meinte, weil der Film ja vom Server sollte (wegen weißichwas) und da wusste ich nicht, ob er diesen Film nehmen kann und darf.

Aha. Und woher stammt das, was ist die Quellenangabe?

Ich nehm ihm mal die Arbeit ab … —> http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-50034759.html

Allerdings unvollständig zitiert. :mrgreen: