Ich versteh nicht, was ihr an der Klageschrift auszusetzen habt?
B&B geben in der Klageschrift doch offen zu, das an der Produktion dieser Formate offensichtlich beschränkte Menschen beteiligt sind, denn warum sollten die Lösungen der Umschläge einer permanenten Konrolle unterzogen werden müssen?
Und warum müssen diese Kontrollen denn abseits der Kamera geschehen? Wäre diese Begründung zutreffend, dann könnte die Kontrolle doch auch offen geschehen, immerhin haben Produktionshelfer ja die Lösungswand bestückt und demfolgend auch die Umschläge. Und wenn man diese (natürlich zur Legitimation der eigenen Rechtschaffenheit) ständig einer Kontrolle unterzieht, dann ist das doch eine gute Sache und kann dann auch entsprechend offen erfolgen.
Sicherlich kann man nicht aus einer einfachen (und ziemlich offensichtlichen) Verlagerung der Umschläge auf den gleichzeitigen Wechsel des Inhaltes schliessen, aber wer tut das? Sind nicht die Umschläge die Lösungen? Und liegt demfolgend nicht wirklich ein Vertauschen der Umschläge, also der Lösungen (und zwar in der Reihenfolge) vor?
Wer redet hier von einem inhaltlichen Tausch?
Doch nur B&B selbst.
In Punkt I.1. der Klageschrift zitieren B&B doch ausschlisslich Textstellen, die einen Wechsel in der Reihenfolge der Umschläge anmakeln und die Schlussfolgerung “… oder die in den Umschlägen befindlichen Inhalte …” ziehen B&B doch selbst. Wer bitte redet davon sonst?
Eine Freud’sche Fehlleistung? Vielleicht.
Und B&B geben ja auch eine Begründung für die Stimmengleichheit der Anrufer ab. Eine durchaus schlüssige Begründung. Eine Begründung die aber durchaus unnötig wäre, wenn man es unterlassen würde, die Anrufer überhaupt namentlich anzureden. Warum lässt man die Anrufer denn nicht im gezeigten Spiel in der Anonymität? Im Gewinnfalle muss der Anrufer doch seine Daten (und zwar die echten) dem Producer zur Überweisung angeben und schon dort würde dann eine Gleichheit auffalllen, bzw. eindeutig werden und die von B&B gegebene Begründung der Angst vor der Teilnahme am Gewinnspiel hinfällig.
B&B schreiben selbst in Punkt 3.3.5, (1. Punkt)/Seite 22:
“Ein Teilnehmer hat bereits einmal gewonnen und befürchtet, das er bei Nennung des gleichen Namens nicht mehr am Gewinnspiel teilnehmen darf …”
Das macht natürlich Sinn. Ich habe zwar Angst, das ich nicht am Gewinnspiel teilnehmen darf, aber ich habe keine Angst, wenn ich meine Überweisungsdaten (die natürlich mit denen der ersten Teilnahme, bei der ich gewonnen habe, 100% identisch sind) angebe, den Gewinn nicht bekomme. Es ist dem Anrufer also (wenn man dieser Begründung folgt) ausschliesslich daran gelegen am Gewinnspiel teilzunehmen, aber wohl nicht am Gewinn.
Das ist schlüssig.
Und in der zitierten Passage Punkt 3.3.3, (2. Zitat)/Seite 20 wird auch gesagt:
“Und selbst bei Ihnen kann man nicht sicher sein, ob sie tatsächlich Gewinner sind oder Mitarbeiter …”
Und das ist doch eine offensichtliche Vermutung, in der der Zitierte seine eigene Äusserung nur zur Diskussion stellt. Sicherlich kann er nicht “sicher” sein … aber will er das? Er zeigt nur einen Umstand auf und wem die Begründung von B&B dazu reicht, der möge beruhigt schlafen gehen.
Ich selbst finde die Klageschrift äusserst spassig. B&B wollen etwas begründen, was nicht in der Kontroverse steht und alleine diese Begründungen lassen die dargestellten Vermutungen in einem anderen Licht erscheinen.
"Si causam dices, ipse te facies reum."
Wenn du dich verteidigen wirst, wirst du dich selbst zum Angeklagten machen.