Vielleicht ist das von Interesse für den Fernsehkritiker. Vor Allem deswegen, weil er nun weiß, was er NICHT sagen darf:
http://www.mmnews.de/index.php/etc/5829 … s-in-knast
Zweiter Fall:
Betroffener ist diesmal ein Herr Schmidt aus Baden Württemberg und die Rundfunkanstalt ist diesmal eine andere, und zwar der SWR (das Ganze hat also System). Auch in diesem Fall geht es um einen lang andauernden Streit mit der Landesrundfunkanstalt und der GEZ. Hintergrund ist, dass Herr Schmidt wegen einer genetisch bedingten Krankheit dauerhaft arbeitsunfähig ist und über kein eigenes Einkommen verfügt. So musste er immer wieder Befreiungsanträge stellen, die mal genehmigt wurden und mal auch nicht.
Einmal hatte er weder Harz 4 noch Sozialhilfe, weil die Behörden sich nicht einig waren. Höhepunkt des Streites war dann die Ablehnung seines Antrages mit der Begründung, dass ein geringes Einkommen nach der Neufassung des RfGebStV kein Befreiungsgrund mehr darstellt.
D.h., selbst wenn jemand überhaupt kein Einkommen hat, muss er Rundfunkgebühren zahlen. Da Herr Schmidt zwischenzeitlich kostenpflichtige anwaltliche Beratung in Anspruch genonmmen hatte, stellte er dem zuständigen Mitarbeiter der GEZ per gerichtlichem Mahnbescheid eine entsprechende Rechnung über 45 Euro zu und forderte ihn auf, diese innerhalb von vier Wochen zu begleichen. Den Mahnbescheid schickte Herr Schmidt an die Privatadresse des GEZ-Mitarbeiters.
Elkig. Definitiv eine Erwähnung Wert.