GEZ - Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages

Angeregt ist nun, statt einer Gerätebezogenen Abgabe, eine Haushaltsabgabe, unabhängig vom Vorhandensein eines empfangsfähigen Gerätes. Ziel ist es, auch die zur Zahlung zu bewegen, die sich auf Grund des mangelbehafteten Programmes von jeglichen Rundfunkgeräten verabschiedet haben.

Quelle:

http://computer.t-online.de/gez-kirchho … 9620/index

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