In letzter Zeit schlagen die Wellen ja wieder hoch gegen die AfD…
Frau Petry hat ja in einem Interview gesagt, dass man notfalls auch Waffengewalt an den Grenzen einsetzen solle, wenn Flüchtlinge diese illegal überqueren wollen.
Jetzt meine nüchterne und neutrale Frage (fernab von moralischen Bedenken):
Wie sieht das rechtlich aus? Auf welches Gesetz glaubt sich Petry hier zu beziehen? Gibt es ein solches Gesetz (weil viele immer das UZwG zitieren…)
Ja, es gibt das “Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes”. Und, ja, in Paragraf 11 ist dort auch der “Schusswaffengebrauch im Grenzdienst” geregelt.
Aber der Bundesgerichtshof hat 1988 in einem Urteil klargestellt: Bevor ein Beamter an der Grenze einen Schuss abfeuert, muss er die “Rechtsgüter der öffentlichen Sicherheit und der körperlichen Unversehrtheit des Fliehenden … gegeneinander abwägen”. Schießen darf man an der deutschen Grenze nur angesichts von “besonders gefährlichen Tätern”. In einem Mauerschützenprozess stellte der Gerichtshof 1992 noch einmal fest, Schüsse an der Grenze sollten “Verteidigung von Menschen” dienen - wenn “von demjenigen, auf den geschossen wird, eine Gefährdung von Leib oder Leben anderer zu befürchten ist”.
[B]Es gibt eben keinen Schießbefehl an der deutschen Grenze, und die Bundesrepublik ist eben nicht die DDR[/B]. Aber es ist offenbar leichter, Frauke Petry aus der DDR zu holen als die DDR aus Frauke Petry.
Frau Petry wollte auch nie einen Schießbefehl verlangt, das Wort haben die Journalisten in den Mund genommen
[I]Es gibt in Deutschland ein Gesetz, das einen Schießbefehl an den Grenzen enthält?
[/I][I][B]Petry: Ich habe das Wort Schießbefehl nicht benutzt. Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewal[/B][/I]
Ja, zur Ultima Ratio. Sie hat ihn aber nicht zur Ultima Ratio gefordert (wie im Gesetz vorgegeben zum Schutz von Leib und Leben) sondern zum Grenzschutz. Und da stellt sich doch die Frage ob man jemanden erschießen sollte, nur, weil er eine immaginäre Linie überschritten hat. Gehts noch?
[QUOTE=Kildare;440854]Über den real existierenden Schießbefehl der DDR, der auch ausgeführt wurde, hat sich noch [B]nie[/B] ein Gutmensch aufgeregt.[/QUOTE]
[QUOTE=Kildare;440854]Über den real existierenden Schießbefehl der DDR, der auch ausgeführt wurde, hat sich noch nie ein Gutmensch aufgeregt.[/QUOTE]
Ähm? Hast du hinter dem Mond gelebt? Das war seit dem die BRD und die DDR wieder miteinander geredet haben der Größte Streitpunkt. Und in den Achtzigern hat die DDR den Kredit von FJS nur deshalb bekommen, weil man immerhin die Minenfelder an der Grenze weggemacht hat.
Oder Meinst du das man sich Heute nicht mehr darüber aufregt? Warum sollte man denn, das liegt schließlich schon so lange zurück, und es gibt den Schießbefehl nicht mehr, noch das Land das ihn ausgestellt hat.
Das sind recht interessante Ansätze. Allgemein sagt der GdP Chef auch, dass nicht geschossen wird. Es schient also so wie beim Art 16a GG zu sein, auf den sich AfD und co auch gerne berufen, der aber in den meisten Situationen gar nicht gilt.
Insofern denke ich, dass es Gesetz ist, dass nicht geschossen werden darf außer bei bestimmten Personen.
Warum wurde hier in der Überschrift eigentlich aus Petry eine Petri gemacht?
Damit man besser Petri-Heil schreiben kann?
Nur zur Info: Diese Schrckschraube heißt wirklich Petry.
Über den real existierenden Schießbefehl der DDR, der auch ausgeführt wurde, hat sich noch nie ein Gutmensch aufgeregt.
Ich frage mich, ob es so schwer ist den Unterschied zu verstehen zwischen einem Land, indem so eine Meinungsäußerung schon für eine lustig-lange Gefängnisstrafe gesorgt hätte oder der BRD/dem heutigen Deutschland, wo du meistens deine Meinung sagen darfst, ohne staatliche Repression zu riskieren.