Sonntagsfrühstück Folge 83. Hier kann darüber diskutiert werden!
Ein weiteres Mal ist die Bundestagswahl ein Thema - und natürlich müssen wieder Holger, Volker und Olli ran, um das Thema zu diskutieren. Was ist von einer Ampel-Koalition erwarten? Und welche Partei besetzt wohl welche Ministerien? Die Erwartungen an die neue Bundesregierung sind hoch - aber können sie auch erfüllt werden?
Sorry, ich muss Olli korrigieren: Das Grundgesetz kennt die Position des Vizekanzlers.
In Artikel 69, Abs. 1 GG heißt es: „Der Bundeskanzler ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter.“
Allerdings wird sonst in keiner Art und Weise definiert, welche Kompetenzen mit der Funktion verbunden sind. Das wird, nehme ich jetzt einfach mal an, die Bundesregierung tatsächlich in ihrer Geschäftsordnung regeln.
Ich denke dass es ein „Digitalministerium“ als übergeordnetes Kompetenzzentrum geben wird und Saskia Esken darauf schielen könnte. Parteivorsitzende wird sie dann nicht bleiben können.
Über das Gesundheitsministerium hätte man durchaus noch länger sprechen können - schließlich ist es seit rd. 1 1/2 Jahre auch ein faktisches Schlüsselministerium, was die Einschränkungen der Wirtschaft und ein fast beispielloses Einschränken was Grundrechten anbelangt. Wie es aussieht, werden wir Corona so bald noch nicht los sein - gerade einen Dauerpaniker, der ständig den Untergang auf Twitter vorhersagt können wir wirklich nicht gebrauchen. Das Land braucht tatsächlich einen Aufbruch und kein Verharren in einer pathologischen Angststörung.
Interessant wird vor allem, wie sich der Nachwuchs aus Jusos und Grüner Jugend im Parlament macht. Da gibt es nicht so wenige, die extremistischen Ideen nahe stehen, die Antifa bejubeln und glauben, dass Hautfarbe, Geschlecht und sexuelle Orientierung wegweisend sind, bevor irgendwann auch mal was fachliches gesagt wird - falls die Kompetenz dazu überhaupt vorhanden ist.
Wird es eine konstante Opposition innerhalb der Regierung geben oder wird das Mandat disziplinieren? Warten wir ab.
Warum hat sich für den Weihnachtskalender niemand gewünscht, dass er alle Mitglieder des neuen Bundestags samt Geburtsdatum und Wahlkreisergebnis aufsagt?
Stimmt natürlich. Daher bitte kein Sorry von Dir, sondern eines von mir. Er ist im GG in diesem Artikel (wenn auch nicht mit dem Begriff „Vize-Kanzler“) erwähnt.
Welcher Minister dies wird, ist tatsächlich aber in der Geschäftsordnung der Bundesregierung festgelegt, die bei Bedarf auch während der Legislaturperiode geändert werden kann.
Folglich kann der Stellvertreter nur einer von Lindner/Baerbock/Habeck werden. Ist das korrekt ?
Es steht ja nicht, dass mehr als einer ernannt wird. Oder kann die Geschäftsordnung nach Belieben verfahren ?
Nach dem Wortlaut des Grundgesetzes hast Du Recht.
Dann läuft es natürlich auf einen Grünen hinaus, die FDP hätte dann natürlich wiederum mehr Verhandlungsspielraum, was ihre Minsterienauswahl angeht und könnte dann das Außen- und das Finanzministerium beanspruchen.
Dann rieche es nach Baerbock als Stellvertreterin und Außenministerin (traditionell früher das Vizekanzlerministerium)
Lindner bekommt das de facto zweitstärkste Ministerium fûr Finanzen dann als Ausgleich.
Und Habeck sein Super Umwelt, Energie, Reaktorministerium als Spitzenverhandler.
Also alles wie gehabt, nach der bisherigen Spekulation.
Für mich sind diese Personalaussichten echt gruselig. Mit Baerbock würden wir uns weltweit blamieren, ein Gesundheitsminister Lauterbach würde wahrscheinlich am liebsten mit diktatorischen Vollmachten in einem pandemischen Dauerausnahmezustand regieren. Ein Finanzminister Habeck wäre ebenfalls eine Gruselvorstellung.
Ich hab mir schon Popcorn bestellt. Also Unterhaltungswert hätte Baerbock als Außenministerin schon. Die Mitglieder eines „Visa-Untersuchungsausschuss“ können von den Fraktionen schonmal benannt werden.
Erstmal muss ein Koalitionsvertrag ausgehandelt und beschlossen werden. Dann wird man Scholz im Bundestag zur Wahl stellen. Die Wahl wird wohl bis Anfang Dezember anberaumt werden. Feste Fristen gibt es nicht.
Aber ist vermutlich das Zugeständnis an die Parteilinke und die Jusos, dass man neben dem Realo Scholz noch so eine Irrläuferin in einem Spitzenamt hat.
Der Bundespräsident hat das Recht des ersten Vorschlags, üblicherweise stimmt er sich mit der gebildeten Koalition ab. (1. Wahlgang). Wird dieser Kandidat nicht gewählt, kann der Bundestag in weiteren Wahlgängen auch eigene Kandidaten aufstellen.
Artikel 63
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 63
(1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.
(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.
(3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.
(4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.