Du widersprichst dir selbst Holger. Einerseits sagst du es war NOTWENDIG die Ausschnitte zu verwenden und kurze Zeit später sagst du es geht auch OHNE die Ausschnitte.
Der Punkt ist das die insofern recht haben als das es eben doch ohne geht und es (achtung Unterstellung) mit den Ausschnitten einfach wirksamer im geschäftlichen Kontext ist und da ändert sich auch nichts dran das du es auf YT veröffentlichst, denn die „Werbewirksamkeit“ wird dadurch erhöht was letzendlich dem Zweck dient für MG Einnahmen zu generieren.
Ja, du verdienst als „Journalist“ dein Geld, das gibt dir aber eben nicht das Recht alles und jedes zu verwenden (womöglich noch ungekennzeichnet), denn wie gesagt du kannst einen Mixertest auch machen OHNE den Mixer zu zeigen.
Gut das du dagegen nicht vorgehen willst, denn das würdest du mit Sicherheit verlieren.
Ganz unabhängig davon das ich die Geschichte auch für lächerlich halte da es völlig „normal“ ist eben Auschnitte, Mixer, was weiß ich zu verwenden, das bringt die Form des Mediums ja seit bald 100 Jahren mit sich.
Das ist kein Widerspruch - das eine ist ja die Dokumentation der Inhalte (Ausschnitte nötig), das andere sind ggf Statements von Betroffenen. Beides sind zwei Seiten der selben Medaille.
Ja, aber nicht weil ich nicht im Recht bin, sondern weil es vor Gerichten eben so läuft wie es läuft…
dachte das entscheiden Gerichte? Wäre interessant was Solmecke sagt oder Lenzen - kannst da nicht mal „allgemein“ Anfragen? Einstweilige Verfügungen werden meines Wissens nach nie großartig geprüft. Die Gerichte sind mit anderen Verfahren derart überfordert, dass die dafür kaum Zeit haben. Wie kommt es eigentlich zum Gerichtsstandort Berlin? Müsste nicht Hamburg zuständig sein?
Ich dachte mir schon das du dich darauf berufen würdest, aber „nein“, auch zur „Dokumentation“ sind die Ausschnitte nicht zwingend erforderlich. Wie ein Beitrag mit Schwarzbild und von dir gesprochenem Gedächtnisprotokoll aussehen würde sei mal dahingestellt, aber „möglich“ wäre es (und entspräche der Definition von „Dokumentation“ welche „nutzbarmachung von Informationen“ lautet, das geht auch ohne Bild und sogar ohne Ton) und das ist der Punkt auf den die sich da zurückziehen und mit dem sie im prinzip Recht haben ganz egal wie schwachsinnig wir das nun finden mögen und ganz egal wie unsinnig das im Kontext eines visuellen Mediums auch sein mag.
Das ist halt nen typischer Winkelzug und behraaren auf Wortlaut, nicht auf Sinn, aber so sind sie nunmal die Herren Anwälte.
Egal, hefte es dir an die Pinwand und wirf Dartpfeile drauf. So haste noch Spaß damit.
geht das nur gegen`die Szenen mit Lauterbach die Einstweilige Verfügung oder Meet the master allgemein? wäre es möglich, die Verfügung zur Verfügung zu stellen?
Du hast das richtige Wort getroffen: „entscheiden“
Vor Gericht werden Entscheidungen getroffen - ob das „Recht“ oder „Rechtens“ ist, steht noch auf einem ganz anderen Blatt. Nicht umsonst gibt es Revisionsverfahren.
Es ist halt eine Abwägungsfrage, ob und in wie weit man Zeit und Geld für so was investiert.
Zumal es sich bei dem Gezeigten um eine Art von „Pay TV“ handelt, wäre ich mir der Sache ganz und gar nicht sicher zumindest in der ersten Instanz recht zu bekommen.
Ich würde an Holgers Stelle mal überlegen seine Kontakte zum Verbraucherschutz zu nutzen und das Thema mal dort besprechen.
Im geschäftlichen eigentlich weniger, für Holger ergibt sich da doch kein direkter Vorteil draus. Niemand guckt sich den Beitrag an, weil da diese Auszüge drin vorkommen.
Wirksamer wird der Beitrag dadurch auf argumentativer Ebene, weil er Belege beinhaltet.
Es gab auch Gerichtsverfahren gegen Fernsehsender die Produkte gezeigt haben mit der Begründung da würde ein Gebrauchsmusterschutz auf dem Design liegen. das haben die Sender alle durchbekommen, denn du kannst nun mal nichts zeigen, wenn du nicht zeigen kannst. Falls du doch eine Lösung hast würde ich gerne von dir einen Audiopodcast über Moderne Malerei hören.
Eben. Das Gericht wägt hierbei ÜBERHAUPT GAR NICHT AB, ob die Vorwürfe berechtigt sind. Das ist nicht deren Aufgabe in dem Moment. In dem Moment geht es nur darum: Wenn das ein Rechtsverstoß wäre, wäre dies dem einen Zumutbar und was ist schlimmstenfalls die Konsequenz für den anderen wenn das falsch ist.
Also in diesem Fall: Ist es MYM zumutbar, dass deren Urheberrecht angegriffen wird, gegen Ist es MG zumutbar den Beitrag nicht zu zeigen.
Darüber hat das Gericht entschieden und über nichts weiteres. Alle Argumente, die dann für oder gegen die eine oder andere Seite sprechen würden erst in einem Prozess drankommen.
Edit:
Auf Youtube habe ich einen sehr interessanten Kommentar gelesen. Man könnte ja die Passagen einfach nachspielen. Dann gibt es da kein Urheberrecht mehr dran und trotzdem könnte man dann den bearbeiteten Beitrag auf Youtube veröffentlichen. Wer aus dem Alsterfilm Team kann denn gut den Schweiger nachmachen?
Jein. Man muss schon ein bisschen argumentieren in einem solchen Antrag. Man kann da jetzt nicht schreiben „Holger schuldet mir noch 3 Millionen Euro weil wir mal einen Kaufvertrag gemacht haben“. oder so. Dann würde ein Gericht Vielleicht schon gucken, ob es überhaupt einen Vertrag gab. Aber ich würde das eher als „erweiterter Spamfilter“ bezeichnen und nicht als echte Prüfung eines Sachverhalts. Also die Schwelle wo das Gericht sagt: „wir schenken dem Antrag vorerst glauben“ ist relativ gering und sie wird umso geringer, je mehr verfahren bei Gericht anhängig sind.
Es ist vernünftig, nicht dagegen anzugehen, der zeitliche, finanzielle und nervliche Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Neben diesem Video zur Erklärung des Sachverhalts und der geplanten künftigen Berichterstattung ohne Ausschnitte sollte @Fernsehkritiker versuchen, dass auch andere darüber berichten (Niggemeier und co.). Das ganze dürfte aber schon jetzt für Lauterbach ein Pyrrhussieg sein, egal welche Promis er noch überredet.
Nach dem Bettwurst-Sketch von Holger und Mario, würde ich sagen, die könnten das wohl selbst gut hinbekommen. Wäre aber viel Arbeit und es würde trotzdem urheberrechtlich geschützter Text zitiert.
Irgendwie zweifel ich daran, dass ein Konzept wie MYM in Deutschland ein durchschlagender Erfolg werden kann. Bisher scheint die Beachtung auch nicht sonderlich groß. Zum Start gabs ein paar Pressemeldungen. Zeit, Süddeutsche und Handelsblatt haben einen Artikel gemacht, aber in den sozialen Medien ist das Ding quasi bedeutungslos. 800 Likes auf Facebook, die offiziellen Youtube-Videos haben 50 bis 200 Aufrufe, Twitter ist leer; einzig Instagram steht mit 2000 Followern etwas besser da. Man liest auch nichts von „normalen“ Leuten, die da einen Kurs gebucht haben.
Also bei dem was Schweiger sagt würde ich sagen, dass erreicht die notwendige Schöpfungshöhe nicht. Jedenfalls ist diese Einstweilige Verfügung jetzt schon auf sehr wackeligen Füßen (und ich würde sagen, da hätte Holger von allen Verfahren die er bis jetzt hatte die größten Chancen). Die müssten ja erstmal wieder eine einstweilige Verfügung erwirken.
Wenn man sich erinnert, wie lang das Verfahren mit der Supernanny sich am Ende hingezogen hat, vermute ich genauso, dass die nötige Relevanz bei Urteilsverkündung (wie das auch ausgehen würde) gegen Null gehen würde.
Also lieber Mund abwischen und nen neuen Beitrag machen.
Nun sieht das für den Aussenstehenden dann vielleicht aus als würde sich MG lustig über den Inhalt/Personen machen. Dann klagen die halt wegen Verunglimpfung (?) oder Geschäftsschädigung.