Folge 57: Spaß beim Zahnarzt und mit Paketboten

Also wenn ich jetzt mal Google so überfliege, dann scheint das rechtlich nicht unbedingt eindeutig zu sein, aber was man eben oft liest ist die Sache, wie es bei einem Opa war. Solange die Schüssel nicht fest montiert ist und sichtbar über die Balkonbrüstung ragt, kann einem das Aufstellen der Schüssel nicht direkt untersagt werden. Unabhängig davon, was mal beschlossen wurde oder die anderen beschließen wollen.

Aber wie immer gilt, im Einzelfall kann das nur ein Gericht klären und man muss dann selber entscheiden, ob einem die Schüssel das Theater wert ist.

Interessante Folge. Eure ganzen Problemchen/Probleme in der (Groß-)Stadt sind mir hier in der bayerischen Provinz völlig unbekannt. :wink: