Folge 356: Medienhype um Richterin - Werbung vs Klima - Tagesschau together

Zitat Wikipedia. Also der Verfassungsschutz sieht gesichert rechtsextremistische Bestrebungen bei der AfD, verzichtet allerdings bis zu einer abschließenden Gerichtsentscheidung zu diesem Thema darauf, diese Position weiter zu verbreiten (eine politische Entscheidung). Als Bürger darf man diese Einschätzung natürlich dennoch zur Kenntnis nehmen.

Anfang Mai 2025 stufte das BfV die gesamte Partei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein, setzte aber wenige Tage später im Rahmen einer Stillhaltezusage diese Einstufung nach einem Eilantrag und bis zu dessen Entscheidung vorläufig wieder aus.

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Na ja, das ist die Meinug des Verfassungsschutzes. Es ist nichts bestätigt oder eingeordnet und selbst du solltest sehen können welcher Qualität die hervorgebrachten Sachen des VF sind.

Wahrnehmen kann man das natürlich.

Ich würde mir jetzt eine Selbstanzeige der Afd wünschen um dieses Themen zu klären, also ob man diese Politik machen darf, die sich viele Wünschen.

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Lol, die Äußerung, dass Rechtsradikale/Extremisten in der AfD sind, soll justiziabel sein? Ok:

Meiner Meinung nach sind Rechtsradikale/Extremisten in der AfD.

Bitte anzeigen. Danke. Bitte aber auch wirklich machen, nicht immer nur plappern.

Inwiefern wird jetzt ein Leben zerstört, weil man jemanden als extrem oder radikal bezeichnet? Ich glaube die Personen finden in ihren Reihen immer Anschluss, vor allem wenn sie so von außen bezeichnet werden. Ja gut, vielleicht wird man in der Gesellschaft nicht mehr von allen Seiten akzeptiert, aber das ist jetzt nichts Neues. Glaube Höcke lebt jetzt alleine im Keller bei sich, weil er nicht mehr nach draußen kann und von niemanden mehr akzeptiert wird, oder?

Beim Verfassungsschutz ist es korrekt. Die definieren extrem und radikal zwar, ist aber nur deren Meinung. Ein Gericht hat darüber zu entscheiden, ob deren Einordnung richtig ist. Aber nicht, ob ein einzelner Bürger eine Person als extrem oder radikal ansieht. Da hat ein Gericht nichts zu entscheiden, selbst wenn dieses offen kundgetan wird. Es könnte natürlich fatal werden, wenn eine Person mit hoher Reichweite eine kleine Person so framed und dann von ihrer Anhängerschaft belästigt wird. Da begehen dann aber höchstens die Personen Straftaten, die belästigen. Ich sehe da auch keine Verleumdung, weil man als einzelne Person nicht entscheiden kann, welche politische Richtung in der Gesellschaft akzeptiert wird. Wenn man halt eine hat, die nicht der Mehrheit angehört, muss man damit rechnen, dass man eher Gegenwind bekommt. Ob ich die Meinung als extrem oder radikal einstufe, hängt auch davon ab wie sehr ich auf der Gegenseite bin. Das ist viel zu subjektiv.

Ich persönlich finde eine Frau sollte jeden Tag abtreiben dürfen, nicht nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Das Kind wird sterben, vor dem muss man sich nicht rechtfertigen. Gott gibt es nicht, vor dem muss man sich auch nicht rechtfertigen. Also woher die Angst? Kann man von mir aus als radikale oder extreme Ansicht einstufen.

Steuerfahndung: Jetzt hatte ich NRW ganz vergessen. NRW ist in der Finanzverwaltung das Versagerland schlecht hin. Es ist das einzige von 16 Bundesländenr, was unbedingt ihre eigene Software benutzen muss und damit einen Haufen Kosten für sich selbst verursacht. Dies sorgt auch noch für einen hohen Anspruch an Kompatibilität zwischen den beiden Softwareprodukten, die von dem einen und den anderen 15 Bundesländern benutzt werden. Soweit ich weiß hat NRW auch die höchsten Personalkosten, dafür, dass sie gar nicht mal so viel machen.

NRW benutzt die ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente nicht ausreichend, das wurde mehrmals vom Rechnungshof angeprangert. Also, dass dort nun so ein hoher Betrag raus kommt, wundert mich gar nicht. NRW hat die letzten Jahre nicht viel geleistet und wenn dann miserabel. Jetzt wo die ganzen Influencer mal von der Finanzverwaltung geprüft werden, kommt da natürlich einiges hoch. Vor allem nach dem Urteil, dass „Spenden“ als Betriebseinnahmen zu werten sind. In NRW sind ja jetzt auch nicht wenig Influencer unterwegs.

Bitte konkrete Namen nennen. Dann kommen wir der Straftat Beleidigung schon näher.

Es wurde explizit gesagt, dass die Aussage, so wie ich sie getätigt habe, schnell justiziabel werden kann. Also was nun?

Das ist nicht korrekt. Um DEINE Aussage ging es doch gar nicht, sondern darum,
dass es justiziabel werden KANN, jemanden als rechtsradikal/rechtsextrem zu bezeichnen.
cheeseclown forderte ja Gerrit auf, konkret zu werden und sobald das passiert,
KANN es justiziabel werden. Das habe ich entsprechend kommentiert.

Beispiel?

Ne, dafür brauch ich kein Beispiel, das ist ein no-brainer.

Genauso ist es aber ein no-brainer, dass natürlich Rechtsradikale in der AfD sind, und hier mal wieder die übliche Realitätsverweigerung diesbzgl am Start ist. Einfach utopisch:

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Hab mir allerdings gerade die Einleitung von Holger nochmal aufmerksam angehört, Verfassungsrichter dürften demnach Linksradikal oder Progressiv sein. Das finde ich tatsächlich eine ziemlich dämliche Aussage, Progressiv natürlich, aber hier wird Frau Brosius-Gersdorf unterstellt sie verträte linksradikale Positionen, und das ist einfach Quatsch. Im Gegenteil, sie vertritt überwiegend sogar eher liberale bis konservative Positionen, Thema Bürgergeld, Thema Rentenalter usw, da ist sie weit von linken oder gar Linksradikalen (!) Positionen entfernt. Und bei den fraglichen, gesellschaftlich umstrittenen Themen Schwangerschaftsabbruch, AfD-Verbot und Impfpflicht vertritt sie Positionen, die natürlich debattiert wurden und werden - die aber eben keine radikale Minderheitsposition darstellen, zum Teil eher im Gegenteil, wenn man Umfragen glauben schenken will.

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Nein, ich habe das allgemeiner gemeint - sozusagen auf die Spitze getrieben.
Der entscheidende Punkt für mich ist, dass die meisten Richter am Bundesverfassungsgericht ihre Meinung meist gar nicht öffentlich kundtun. Da können also auch rechts- oder linksradikale Denkweisen vorhanden sein, nur weiß davon niemand. Brosius-Gersdorf hat den Fehler gemacht, sich zu oft zu Themen öffentlich zu äußern. Das kommt nun wie ein Bumerang zurück.

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Hust! Robert Habeck!
Schon mit den drei Grinsegesichtern würde ich rein vom Ersteindruck keinesfalls freiwillig Zeit verbringen wollen.:man_shrugging:

Definitiv!
Als Bürger sollte man ebenfalls zur Kenntnis nehmen, was eine weisungsgebundene Behörde ist.
Sie - in dem Fall das BfV - hat keinen rechtsverbindlichen Charakter.
Wenn, dann hat die Judikative drüber zu entscheiden - und es ist bemerkenswert, dass die Legislative die Judikative damit nicht beauftragt (Stichwort: Verbotsantrag). :man_shrugging:

Öhm! Wo warst Du das letzte Jahrzehnt oder sogar länger? :wink:
Gerade DAS poppte schon zu FKTV-Zeiten immer wieder auf.
Empfehlung: FKTV seit der Gefängnisgeschichte rund um Jörg Kachelmann man nachholen.
Dann wird Dir diese Frage mehr als ausführlich beantwortet.
…uns sogar mit dieser Folge wird es beantwortet, wie Tilman schön ausführt:

Frau Brosius-Gersdorf ist im Prinzip als Person „öffentlich verbrannt“ worden.
Zu Recht oder Unrecht sei mal dahin gestellt. Darum geht es nicht.
Es ist demnach auch die Frage, in wie weit sich das Debakel auch auf ihren üblichen Job auswirken wird.

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Politisch geht es darum vielleicht nicht, wobei das natürlich auch eine sehr simple Haltung ist, die glaube ich die CSU gerade vertritt (die CSU stand im Gegensatz zur CDU bis zur abgesagten Abstimmung klar hinter Frau Brosius-Gersdorf).

Als Medienthema, und wir sind ja hier im Forum eines Medienmagazins, ist die Frage ob Frau B-G nun zu recht oder unrecht „verbrannt“ wurde hingegen extrem relevant - es ist die Frage schlechthin.

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„Es sind keine Radikalen und keine Extremen in der Afd. Ansosten bitte die richterliche Einordung hier posten. Ansonsten bitte die eigene Meinung nicht als Fakt darstellen. Danke!“

Wie Betty.bay schrieb, braucht es nicht für alles ein Gerichtsbeschluss.
Aber moment, einen gibt es da wirklich.

Und ja, Spiegel ist links, aber das Gerichtsurteil ist im Artikel drinnen.
Björn Höcke ist ein Faschist, das ist eine überprüfbare Tatsachengrundlage.
Für alle anderen AFD Politiker gibt es unmengen an Zitatsammlungen.

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Falsch. Höcke durfte von bestimmten Personen als Faschist bezeichnet werden. Ob andere Personen in anderen Situationen das sagen dürfen ist damit nicht entschieden.

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Wer kennt es nicht: Morgens noch Faschist, Abends dann nicht mehr.

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Zu Werbung vs. Klima:

Vor allem wird im Werbespot dann noch sinnlos mit dem SUV durch die Wüste geballert :sweat_smile:

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Wendehals hieß das mal. Kam besonders 1945 und 1989 in Deutschland vor.

Quatsch, mit Tatsachengrundlage sind bestimmte Zitate von Höcke gemeint, auf die sich dessen Gegner berufen. Das Gericht hat dann entschieden, dass man Höcke unter Berufung auf diese Zitate so nennen darf, ohne gegen dessen Persönllchkeitsrechte zu verstoßen, nicht ob er das ist oder nicht.

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Dann sollte dir deine eigene Antwort doch etwas komisch vorkommen? :sweat_smile:

Entweder man darf es öffentlich sagen, oder halt nicht.