Die 2/3-Mehrheit wurde benötigt, um den zweiten Wahlgang noch am selben Tag durchführen zu können. Sonst hätte das erst am nächsten oder übernächsten Tag stattfinden können. Daher sind CDU und SPD ja auch auf die Grünen und Linken zugegangen und haben hinter den Kulissen verhandelt. Dadurch zog sich das ja auch recht lange, bis es zum zweiten Durchgang kam.
Edit: so hab ich das zumindest verstanden. Falls es nicht korrekt ist, möge @GuentherStoll gern korrigieren
Und auch du verlässt dich auf Dinge die dir ein linkes Blatt vorkaut als „Take-Home-Message“.
Hast du übrigens gewusst, dass es bereits rassistisch ist, wenn man zu einem Asiaten sagt: „Du kannst gut Mathe!“
Wer solche Standards anlegt, muss selbstverständlich nicht lange auf Ergebnisse warten, die er dann genüsslich verschlagworten kann.
Die „Zeit“ selbst war daran beteiligt in Kooperation mit dem ZDF, Clownie die Lebensgrundlage zu entziehen. Wundert mich jetzt nicht wirklich dass die so berichten.
Gott ist das ein Kreisgew**se. In dem ganzen Knäuel aus linken Medien beißt die Maus keinen Faden ab, weil sie schlicht keinen findet.
Und weiter? Das tun sicherlich auch Menschen anderer Parteien.
Hier bleibt der Aufschrei aus. Es ist immer nur dann ein Problem wenn jemand neues an den Futtertrog kommt.
Er hat die Fragen wohl aus dem Knast heraus beantwortet:
in der Tat kam der Böhmi Beitrag zu spät. Ich werde aber vermutlich nächste Woche noch was dazu machen, das Ganze wird jetzt ja auch einiges nach sich ziehen.
Wer glaubt, dass der Verfassungsschutz unabhängig vom Innenministerium ist glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.
Wer hat eigentlich den Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen entlassen? Es war der Innenminister. Aber wie kann der Innenminister den Präsidenten des unabhängigen Verfassungsschutzes entlassen?
Eine Frage auf die du bestimmt eine schwachsinnige Antwort hast. Vielleicht: Der Verfassungsschutz ist unabhängig, nicht sein Präsident.
Zu —> Viel Rauch um nichts
Inhaltsleerer Bullshit wird von Selbstdarstellern mit viel „tamm-tamm“, in den „Äther“ gerotzt.
Wenn es bei den Verantwortlichen an Kompetenz mangelt, dann ist die Relevanz einer Nachricht obsolet.
„Großbrand in XYZ - Gefahr von giftigem Rauch - SOFORT alle Fenster schließen!“ DAS wäre in den Augen eines Jeden mit gesundem Menschenverstand eine Eilmeldung wert.
In überbezahlten DEI-Betrieben sind diese Nachrichten womöglich gleichbedeutend mit dem eben erwähnten…
Das ist wirklich nur der frisch gefallene Schnee auf der Spitze des Eisberges.
Der Verfassungsschutz ist Teil der Executive und kann zwar seine Meinung äußern - entscheiden muss das aber die Judikative.
Ohne den Rückhalt der Judikative ist die Einschätzung der Executive erst mal wenig wert.
Eigentlich schade, dass selbst Medien das nicht erkennen (wollen?)
Mich würde es jedenfalls nicht wundern, sollten die Richter den Regierungsorganen einen Dämpfer verpassen. Wäre ja auch nicht das erste Mal.
Vor allem: Wenn das alles sooooooo klar sein sollte, warum warten div. Parteien dann mit einem Verbotsantrag, der ja immer wieder gefordert wird?
Ich habe den Beitrag grade gesehen. Ich bin fassungslos. Auch wenn man 200k + Abos auf YouTube hat, was ja auch nicht extrem viel ist heutzutage verwirkt man m.E.n nicht sein Recht auf Anonymität, anders eventuell bei Shlomo aufgrund der Verurteilung. Aber wäre wichtig und interessant da mal eine Einschätzung eines Fachanwalts für Medienrecht zu bekommen. Dein Medienabwalt Kampa würde sich perfekt eignen. Eine rechtliche Einschätzung hätte einen echten Mehrwert ggü „nur“ moralischer Empörung
Grob gesagt. Der Verfassungsschutz arbeitet grundsätzlich in eigener Zuständigkeit, untersteht aber als Bundesbehörde der Rechtsaufsicht des Bundesinnenministeriums.
Das Gutachten hat der Verfassungsschutz eigenständig erarbeitet. Es wurde aus politischen Gründen ( Wahl etc. ) erst jetzt vom Innenministerium veröffentlicht
Hat er jetzt wenigstens ne Hose an?
Der Verfassungsschutz ist dennoch abhängig von dessen Vorgesetzten. Es ist ein wahltaktisches Vorgehen.
Dass du das normal findest, weil ja eh andere entscheiden müssen, erschreckt mich dann doch.
Aber wenn irgendwo anders Gerichtsurteile (Polen, Ungarn) gefällt werden, plustern sich unsere Politiker auf als wenn hier die Insel der Glückseeligkeit wäre.
Wir bewegen uns nicht auf das 4. Reich zu. Das ist richtig. aber in eine DDR light. Das macht mir sorge.
Jup!
Erschreckend ist eher, was Du in nicht Geschriebenes so hinein interpretierst.
Ist jedenfalls kein Qualitätssiegel, so was.
Boris von Morgenstern hat ein Video veröffentlicht drüber. „Böhmi“ hat auch den Namen von dem Youtuber Clownswelt veröffentlicht. Und die Antwort von Shlomo an das ZDF hat er auch im O Text. Und da prophezeit erdass sie seine Aussagen aus dem Zusammenhang reißen werden. Genau so haben sie es dann auch getan und ihm unterstellt er würde den Islam vernichten wollen. Dabei hat er genau das Gegenteil gemeint. „Böhmi“ geht es nur darum diese Youtuber zu vernichten. Dass sie Clownswelts Name veröffentlicht haben geht gar nicht. Damit macht man ihn zur Zielscheibe von Linken Gewalttätern. Ein paar Videos hab ich von dem gesehen. Der Stil gefällt mir nicht und manche Meinungen sind Dumm, aber nix was Rechts Extrem wäre und rechtfertigen würde sowas zu tun was Böhmermann macht. Wenn es strafrechtlich relevant wäre hätte sich auch schon längst ein Gericht drum gekümmert.
Die Reporter haben sich ungenau ausgedrückt, wer Kanzler werden will, braucht die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, das ist in der Tat die einfache Mehrheit.
Wenn innerhalb von 14 Tagen auf diese Weise, egal in wie vielen Versuchen, kein Kanzler ermittelt werden kann, ist ein weiterer Versuch durchzuführen, in der derjenige gewählt ist, der die meisten Stimmen erhält, egal, ob es die Mehrheit im Bundestag ist oder nicht. Der Bundespräsident kann dann diesen ernenn oder den Bundestag auflösen. Das ist dann aber korrekterweise keine einfache Mehrheit, wie es in den Medien immer hieß, sondern eine relative Mehrheit. Den Unterschied haben die Medien nicht herausgearbeitet, ein klares Versagen. Wie Holger schon in seinem Beitrag sagte, die Reporter waren überfordert und haben sich nicht ordentlich mit dem rechtlichen Rahmen der Kanzlerwahl vertraut gemacht, um richtig vorbereitet zu sein.
Zumindest war man sich selber der Geschäftsordnung nicht ganz sicher und hat sich dann die Zweidrittelmehrheit geholt, um auf Nummer Sicher zu gehen, dass hier kein Bruch der Geschäftsordnung stattfindet.
Das Kernproblem im Verständnis (auch bei mir) ist dass die ersten Wahlgänge Ja-Nein Abstimmungen sind, während es in diesem ominösen 3. Wahlgang so klingt als gäbe es auf einmal Gegenkandidaten und man würde dann aus z.B 3 Kandidaten einen per relativer Mehrheit zum Kanzler wählen, ohne eine Nein-Option (wie bei der Buindespräsidentenwahl). Das scheint aber nicht so zu sein, da ja nur ein Kanzlerkandidat zur Wahl im Bundestag vom Bundespräsidenten vorgeschlagen wird oder?
Der Begriff relative Mehrheit macht halt bei einer Ja/Nein-Abstimmung keinen Sinn, da ja gar nicht mehrere (mehr als 2) Dinge in Relation gesetzt werden können.
Es scheint mir so zu sein,dass auch im dritten Wahlgang nur ein Kandidat antritt,der aber in dem Fall nicht 50%+1 Stimme (absolute Mehrheit) braucht, sondern mehr Ja als Nein-Stimmen, das heißt lediglich die Ungültigen und Enthaltungen fallen aus der Rechnung, was in der Praxis keinen großen Unterschied machen wird zu den vorherigen Wahlgängen, insbesondere wenn es eine klares Wahlverhalten gibt mit vielen bewußten Ablehnungen,was man bei der Bundeskanzlerwahl eigentlich immer annehmen kann.
Der Begriff „einfache Mehrheit“ findet auch sinnvoll Anwendung, wenn es eine relative Mehrheit in einer Abstimmung mit nur 2 Wahloptionen (ja/nein) gibt und ich finde ihn da auch angebrachter, da relative Mehrheit immer typischerweise auf Auswahl aus vielen Kandidaten hindeutet.
Ja, ich bin dafür. Verbotsantrag, jetzt!
Mal abgesehen davon, dass ich Herrn Anwalt Jun zustimme, dass ein Verbotsantrag für alle Seiten nur von Vorteil wäre - sehe ich aber auch die Meinung von Hr. Prof. Dr. Rieck, dass alleine die Existenz der AfD von Vorteil für das Links Parteienspektrum ist - und daher nicht mit einem Verbotsantrag zu rechnen sei - hier seine Erläuterungen:
Man mag sich selbst seine Meinung bilden - dennoch bleibt die Frage:
Wenn so häufig sein Säbelrasseln mit dem Verbotsantrag aufflammt, warum hat niemand die Eier in der Hose es durchzuziehen?
Wenn ich das richtig verstehe stimmt das auch nicht …
Die Mehrheit der Bundestagsmitglieder entspricht der absoluten Mehrheit. Siehe: Deutscher Bundestag - Absolute Mehrheit
Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entspricht einer einfachen Mehrheit. Siehe: Deutscher Bundestag - Mehrheit, einfache
Relative Mehrheit ergibt nur Sinn, wenn es mehr als zwei Optionen / Kandidaten gibt, was bei der Kanzlerwahl im Bundestag ja nicht der Fall ist.
Dann ergibt aber auch das, was W. Bosbach im Interview sagt, Sinn, weil er sagt ja, dass NACH 14 Tagen die einfache Mehrheit reicht, also nicht mehr die Mehrheit der Bundestagsmitglieder (absolute Mehrheit) sondern die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (einfache Mehrheit).