Vielleicht bin ich ein wenig spät zur Party, aber:
Ich finde es, um nochmal auf die Wahlberichterstattung in Österreich zurückzukommen, nützlich zu wissen, warum der ORF und andere Sender erst dramatisch den Countdown zu 17:00 Uhr runterzählen und mit der ersten Hochrechnung dann einige wenige Minuten warten.
2016 geschah nämlich in Österreich ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Landes: Es war nämlich so, dass der österreichische Verfassungsgerichtshof die Stichwahl um das Amt des Bundespräsidenten zwischen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer aufhob und die Wiederholung dieser Wahl anordnete.
Der Verfassungsgerichtshof lieferte eine recht umfangreiche Urteilsbegründung, hatte aber auch Kritik an der Praxis der Bundeswahlbehörde geübt. Die Bundeswahlbehörde hatte nämlich, bis zu dieser Wahl, Teilergebnisse an Medienhäuser weitergegeben und auf dieser Basis hatten die Hochrechnerinnen und Hochrechner, die von den jeweiligen Sendern beauftragt wurden, schon vor Schließung der letzten Wahllokale genug Futter beisammen um eine Hochrechnung für Punkt 17:00 Uhr zu liefern. Und bis zu dieser Stichwahl 2016 wurde dann auch die erste Hochrechnung dem Publikum um Punkt 17:00 Uhr vermittelt.
Auch wenn der Verfassungsgerichtshof im Rahmen der Aufhebung der Wahl betonte, dass es in Österreich keine gesetzliche Regelung gibt, die die Weitergabe von Teilergebnissen an Medienhäuser vor Wahlschluss verbietet, hat besagter Verfassungsgerichtshof diese Praxis mit vergleichsweise deutlichen Worten missbilligt.
Ich zitiere mal Wikipedia:
„ Doch wertet der VfGH diese, nicht nur bei dem gegenständlichen zweiten Wahlgang der Bundespräsidentenwahl, sondern bei allen unterschiedlichen Körperschafts- und Direktwahlen in Österreich von den jeweils obersten Wahlbehörden jahrzehntelang geübte Praxis der „systematischen Weitergabe von Teilwahlergebnissen“ zu Zwecken der Hochrechnung am Wahlabend an den ORF und an die Austria Presse Agentur (APA) sowie von dieser unter Setzung einer sogenannten „Sperrfrist“ weiter an Dritte (neben ausgewählten Medien auch an die wahlwerbenden Parteien), als potenziell wahlbeeinflussend, denn: „Der Wähler darf in seiner Wahl nicht beeinflusst werden“ sowie: „Diese Wahlwidrigkeit konnte auf das Wahlergebnis von Einfluss sein.“. Allein auch aus diesem Grund – und unabhängig von den oben dargestellten Gesetzesverletzungen – war nach Erkenntnis des VfGH der Wahlgang zu wiederholen.“
Letztendlich hat dieses Urteil dafür gesorgt, dass die Bundeswahlbehörde in Österreich nicht mehr Teilergebnisse vor Wahlschluss an die Medien übermittelt und dass die Leute, die die Hochrechnung für das Fernsehen machen, ihr Futter für die Hochrechnung erst um 17:00 Uhr bekommen. Und die Hochrechnung dann so zwischen 5 und 10 Minuten nach Wahlschluss präsentiert wird.
In Deutschland ist das natürlich noch mal ganz anders, weil vor 18:00 Uhr keine Stimme ausgezählt wird. Deshalb bringen ARD und ZDF auch an Wahlabenden erst Prognosen und die Hochrechnung erst, wenn belastbare Teilergebnisse ausgezählt sind.
In Österreich kann man sich den Zwischenschritt der Prognose ja sparen, weil um 17:00 Uhr geballt Teilergebnisse auf den Computern der Leute eintrudeln, die die Hochrechnung machen.