Folge 29

@Fernsehkritiker

Falls ich doch gemeint war - es gibt auch viele Kreative welche sich als Verlierer der Reform sehen und dies auch so äußern. Nicht zwingend wegen Art. 13 sondern den restlichen, bereits genannten.

Von YouTube uns Switch sind teils klare Beeinflussungsversuche bekannt welche sich gegen das Gesetz richten. Aber sind die Plattformen gegen das Gesetz? Ich denke nicht. YouTube hätte die Möglichkeiten gehabt in den Werbepausen beliebter Clips entsprechend zu beeinflussen. Informierte mich eher auf Portalen, weniger auf YT, über das Gesetz und erhielt beim surfen dort keinerlei entsprechende Werbeblöcke gegen Artikel 13 & Co.

Auch von Twitch liegt nur Kommentar eines Sprechers. Eine protestweise Eingeschränkte Verfügbarkeit wie bei Wikipedia ist mir dennoch nicht bekannt. Für mich wirkt es somit eher wie eine populistische Beeinflussung um Aufmerksamkeit zu erlangen und sich Freifahrtscheine für künftige Fehler zu sichern. Sollte es künftig zu Overblocking und stärken geo blocking kommen wird halt klar darauf verwiesen das die jeweilige Lokalpolitik daran schuld sei aber keineswegs die eigene, kommerziell orientierte privatwirtschaftliche Leistung.
Nicht unüblich wäre das auch nach Fördergeldern gebeten wird um die Forschung und Entwicklung von Methoden zu Beschleunigen die gesetzlichen Vorgaben erfüllen zu können. Sehe die großen keineswegs als Verlierer, sie haben sich den Status "Too Big to fail" schon gesichert. Zumindest bis die Wettbewerbshüter hier mal tatsächlich nachbessern. Dafür ist aber das wirtschaftspolitische Klima wohl noch etwas länger zu heikel.

Naja, die großen Verlagshäuser sind ja aber auch recht fleissig mit ihrer Gegenpropaganda.

Oder die Technik. Da hätte ja auch mal jemand vor warnen können :grin:

Aber die Argumente gegen diese Reform gehen ja nicht nur von Youtube aus, auch wenn man die ganze Geschichte auch „Youtube-Richtlinie“ hätte nennen können, das scheint nämlich primär die Plattform zu sein, auf die das ganze überhaupt abzielt.

Wie gehabt halte ich es für fatal, erst dieser Richtlinie zuzustimmen und dann lokal (angeblich) alles anders machen zu wollen. Einige Politiker geben ja unumwunden zu, daß es früher oder später auf jeden Fall auf Uploadfilter hinauslaufen wird.

Diese Richtlinie gibt was den Schutz von Künstlern und Kreativen angeht, jedenfalls den völlig falschen Ton vor.

Aber die werden sich nicht durchsetzen! Und die Richtlinie ist ja zig Mal geändert worden bevor ihr zugestimmt wurde. Das Wort Uploadfilter steht z.B. nicht mehr drin.

Also meine Kristallkugel ist sich da nicht so sicher wie deine.

Ja, aber die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung erfordern halt welche.

2 „Gefällt mir“

Ja, das ist dann wiederum dein Blick in die Kristallkugel…

Und ist das nicht irgendwie problematisch?
Daß da eine Richtlinie verabschiedet wird, deren Auswirkungen nur Kristallkugeln
erahnen können - und noch nicht mal die sind sich einig?

Das haben Richtlinien an sich. Besser, als dass die EU allen Staaten ein enges Korsett anlegt, lässt sie ihnen Handlungsspielraum.

1 „Gefällt mir“

Aber die Richtlinien definieren den Rahmen für die Gesetzgebung und…
ach nee, nicht schon wieder, ist eh der falsche Thread dafür jetzt.

** Die Ösis und der Beitrag**
Holger findet es also Richtig, wenn ÖR Journalisten auf twitter nicht ihre eigene Meinug sagen dürfen?. Ich meine, es handelt sich bei dem Account ja nicht um einen offiziellen account des ORF, sondern um einen privaten Account eines Journalisten. Der hat eine Meinung und die soll er auch sagen dürfen.

** Clickbait mit dem Beitrag**
Es gibt einen Legalen Weg den Beitrag zu umgehen. Und zwar wenn man eine Rundfunklizenz hat. Wer eine Rundfunklizenz hat braucht keinen Rundfunkbeitrag zu zahlen. Nur ist die Lizenz schwer zu bekommen, als Privatperson quasi unmöglich.

** Die Goldene Kamera und die Heuchelei**
Ja

Wir machen keine Werbung!
Ich glaube viele Leute haben dieses Influencer Urteil der letzten Zeit falsch verstanden. Also. Werbung ist es immer noch wenn entsprechende Leistungen geflossen sind. Wenn die nicht geflossen sind ist es keine Werbung. Und es kann sogar böse ausgehen. Wenn da oben Werbevideo steht, und es handelt sich gar nicht um Werbung ist das eine Unwahre Tatsachenbehauptung und die kann Abgemahnt werden wenn jemand daraus eine Schaden hat. Wenn ich also sage: Das ist meine Bosch Kappsäge die ist ganz toll und oben steht Werbevideo, dann könnte Bosch ankommen und sagen: Wir haben mit dir nie einen Werbevertrag abgeschlossen, deshalb mahnen wir dich ab. Warum sollte Bosch das tun? Nun zum einen könnte es ja jemand sein, der eigentlich Bosch kritisch gegenüber steht. Zum anderen kann das ein Youtuber sein, der keinen guten Ruf hat. Drachenlord

Ich denke auch, das es sich um die Links handelt, die beanstandet wurden, denn die sind Werbung. Dort fließt ja eine Leistung wenn man darauf aufmerksam macht.

** Timos Abschiedsworte**
Ich fand das Video von TCS eine Unverschämtheit

1 „Gefällt mir“

Ist das so? Darf Edeka auch nur für Produkte werben, die sie im Angebot haben, wenn sie vorher beim Hersteller um Erlaubnis bitten?

Denn die beiden verkaufen die Geräte ja, wie Holger in der Folge gezeigt hat: denn sie haben Affiliate-Links unter dem Video.

  1. Diese Werbung bezieht sich ja nicht auf das Produkt, sondern dass man das Produkt bei Edeka kaufen soll.

  2. Ich denke, das Edeka in den meisten fällen sogar einen entsprechenden Vertrag hat. Nicht weil die sonst Probleme bekommen würden, sondern um Logos und Produktfotos zu bekommen ohne die selbst herstellen zu müssen.

  1. Es gibt kein Verbot das zu tun. Nur der Hersteller könnte nur Schadensersatz verlangen wenn er einen Schaden davon getragen hat. Das wird schwierig wenn Edeka Sagt: Wir verkaufen dieses Produkt. Es wird aber einfach wenn ein Asi Youtuber das Produkt anpreist.
1 „Gefällt mir“

Wie ist „Leistung“ in dem Fall definiert?

Ist es nicht eher die „Gegenleistung“ oder kennt der Gesetzgeber diesen Unterschied so nicht?

Simples Beispiel: Ich bau dir ne Mauer, das is meine Leistung, du gibts mir dafür Geld, das ist deine „Gegenleistung“, oder würde der Gesetzgeber da auch von „Leistung“ sprechen?

Die Leistung im schuldrechtlichen Sinne ist definiert in den §§ 241ff. BGB. Hier meint sie ein Tun oder Unterlassen in Rahmen der Erfüllung einer Schuld .

Das ist beides eine Leistung. Wenn wir diesen Vertrag machen, dann erbringst du die Leistung Mauerbau, und ich habe einen Anspruch auf Mauerbau. Ich erbringe die Leistung Geld Zahlung und du hast einen Anspruch auf Geld Zahlung. Das sind aber beides von einander getrennte, in einem Vertrag abgehandelte Dinge.

Kurzer Exkurs: Du gehst zum Bäcker, und kaufst dort ein Brötchen. Das Brötchen kostet 0,30€ du Zahlst einen Euro und bekommst 70 Cent zurück. dann nimmst du die Brötchen und gehst wieder raus. Wie viele Verträge sind entstanden?

  1. Du betrittst das Ladengeschäft. und stimmst damit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ladens zu.
  2. Der Kaufvertrag über die Brötchen wird geschlossen.
  3. Ein Übereignungsvertrag für das Euro Stück wird geschlossen
  4. Ein Übereignungsvertrag für das Rückgeld wird geschlossen
  5. Ein Übereignungsvertrag für die Brötchen wird geschlossen
1 „Gefällt mir“

Er steht in der Öffentlichkeit, weil er ORF-Anchorman ist. Privat wäre, wenn er sich auf Twitter zu Blumenzucht, Pferdereiten und italienisches Kochen äußern würde. Aber er äußert sich zu Politik. Und in dem Moment ist das nicht mehr zu trennen von seiner öffentlichen Wahrnehmung. Ich finde das sehr sehr schwierig. Hab ich übrigens auch bei deutschen TV-Journalisten schon kritisiert.

1 „Gefällt mir“

Rein interessehalber:

Du sagst du findest es “schwierig”, ok, ich weiß glaube ich auch was du damit meinst, aber wie sieht denn die Lösung aus? Bestimmten Leuten, Berufsgruppen, etc. ausserhalb ihres Berufs verbieten ihre Meinung zu sagen oder eine “Kennzeichnungspflicht” für “private” Beiträge?

Da du dies vermutlich nicht als gangbaren Weg ansiehst bleibt nur eine Lösung, jeder darf sagen was er will und wann und wo er will. Mag einem nicht gefallen und man könnte meinen “die anderen” können dann nicht mehr trennen, aber so ist es nunmal, da die Alternativen noch schlechter sind.

2 „Gefällt mir“

Ich glaube er übt den Beruf aus, weil er ein politisch interessierter Mensch ist. Als solcher hat er auch einen anderen Zugang zu bestimmten Themen und kann andere Sichtweisen aufbauen, als es ein normaler Mensch kann. Also äußert er sich nicht als Journalist, sondern als politisch interessierter und gut informierter Mensch. Etwas, was jedem in einer Demokratie zugestanden werden sollte.

2 „Gefällt mir“

Ja, aber es ist das gute Recht des ORF, ihm das im Zweifelsfall zu untersagen. Der Moderator der wichtigsten Nachrichtensendung in Österreich sollte meiner Meinung nach ein Maximum an Neutralität walten lassen. Seine persönliche politische Meinung darf da nicht mit reinmischen.

2 „Gefällt mir“

und würdest Du Dich mehr als 2min mit Armin Wolf beschäftigen, würdest Du mitbekommen, dass er in seinem Job jeden Politiker, egal welche Partei, harte und faire Fragen stellt.
Und das ist was zählt und nicht seine private Meinung.

2 „Gefällt mir“

Ich denke auch, dass jeder das Recht hat seine Private Meinung auf Twitter zu äußern. Dennoch sehe ich auch das Problem, dass sich Journalisten dadurch angreifbar machen. Es kann so viel schneller der Vorwurf der Parteilichkeit erhoben werden.

1 „Gefällt mir“

Kurze Nachfrage:

Es ist also das gute Recht des öffentlichen Rundfunks in Österreich (als Stiftung öffentlichen Rechts organisiert) einem „Mitarbeiter“ zu untersagen seine private politische Meinung ausserhalb seines Berufs bzw. ausserhalb seiner „Arbeit“ (z.B. auf Twitter) zu äußern?

Auf welcher Rechtsbasis?

@Icetwo ?