Folge 21: Direkte Demokratie

Hier kann darüber diskutiert werden!

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Sehr entspannte Diskussion und ich gebe dem Gast in vielen Punkten recht. Ein Mehr an direkter Bürgerbeteiligung ist zu begrüßen und kann sich meiner Ansicht nach nur förderlich auf das Vertrauen in politische Entscheidungen auswirken.

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Sehr gute Folge, der Gast hat mich ziemlich von seiner Idee überzeugen können, v.a. da er das „Dann würde die Todesstrafe wieder eingeführt“-Argument, das man ja meistens hört, entkräften konnte. Auch die Tatsache, dass man mit einem von vorn herein mehrstufig angelegten Verfahren so einen Schwachsinn, wie gerade beim Brexit passiert, verhindern könnte, ist beruhigend. Insofern tolle Initiative!

Bürgerbeteiligung ist schön und gut, aber es kann auch nach hinten los gehen. Beispiel Straßenausbau: Die Kommune plant zusammen mit dem Land den Ausbau einer Bundesstraße durch die Stadt inklusive Nebenstraßen und das Land würde auch alles bezahlen. Leider sind die direkten Anwohner nicht für die Pläne und starten einen Bürgerentscheid gegen den Ausbau und sind damit auch erfolgreich.

Fazit: Die Bundesstraße wird trotzdem gebaut (hier ist der Bürgerentscheid wirkungslos) - ohne Bürgersteige und Nebenstraßen. Durch die Verzögerung (bedingt durch die Umplanung) verdoppelt sich allerdings der Baupreis - und das für nur noch die halbe Leistung. Die Kommune muss jetzt die Seitenbereiche eigenständig ausbauen und finanzieren, was aber nie passieren wird, da sie faktisch pleite ist.

Hier haben die Befürworter des Entscheids einen Schaden in einer 7-stelligen Höhe angerichtet, an dem noch die nächste Generation in 50 Jahren zu knabbern haben wird.

Sehr angenehmer Gast und eine sachlich geführte Diskussion. Hat mir gut gefallen.

Das Modell der Mehrstufigkeit bis hin zum Volksentscheid ist zwar interessant, birgt aber auch Risiken.
Auch wenn vorgesehen ist, dass Initiativen von unten nach oben laufen sollen, also durch Unterschriften der Bürger initiiert werden, kann es gut passieren, dass populistische Parteien dieses Instrument für sich nutzen, um (unter Zuhilfenahme entsprechender Kreise und Gruppierungen, die den Anstoss geben), den Politikbetrieb zu stören.

Vielleicht müsste man noch eine weitere Sicherheitsstufe einbauen, nämlich die verfassungsmäßige Vorprüfung:
Entsprechend haltlose Volksbegehren würden dann, ohne an das Parlament herangetragen zu werden, direkt vom BVG kassiert werden und erst die übriggebliebenen Anliegen kämen durch.
Ob dies das BVG rein quantitativ leisten könnte, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Eine andere Frage liegt in der Umsetzbarkeit der durchgeführten erfolgreichen Volksentscheide. Allein das Beispiel Atomausstieg hat ja gezeigt, was da alles noch anhängig geworden ist. Stichwort: Moratoriums-Klagen der Stromkonzerne.
Und was wäre, wenn 2 erfolgreiche Volksentscheide sich teilweise gegenseitig widersprechen oder ganz ausschließen? Könnte die unbedingte Umsetzung von Volksentscheiden wiederum von Bürgerseite eingeklagt werden? Wenn ja, wo?
Fragen über Fragen!

Vielleicht gäbe es ja die Möglichkeit dieses Modell auf Länderebene mal für ein paar Jahre zu testen. Wer weiß…

Danke für die informative Folge

Ganz tolle Sendung. Mich hat er zumindest überzeugt. Holger hat auch zwei/drei gute Fragen gestellt. Eine der besten Veto Folgen.

Das mit der Ewigkeitsklausel bzgl. der Todesstrafe stimmt übrigens nicht. Die Ewigkeitsklausel berührt nur die Artikel 1 und 20 des GG sowie die grundsätzliche Struktur unseres Staatsaufbaus.
Rein theoretisch wäre eine Änderung mit Zweidrittelmehrheit also möglich. Allerdings würde davon dann die EU-Mitgliedschaft abhängig, da die EU die Abschaffung als ein Kriterium voraussetzt.

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