Folge 162: Letzte Generation - Emma - Schnapsblatt

Pressesch(l)au Folge 162. Hier kann darüber diskutiert werden!

Die „Letzte Generation“ sorgt derzeit mit umstrittenen Aktionen für Schlagzeilen. Daher hat sich Lars die Berichterstattung darüber mal genauer angesehen. Außerdem geht es um die feministische „Emma“, die ausgerechnet Sascha Lobo zum Sexisten abstempelt. Und fürs leibliche Wohl wirft Lars noch einen Blick in das „Schnapsblatt“.

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Klasse Arbeit mal wieder… ganz viel Liebe nach Hamburg :slight_smile:

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Sascher mal wieder…
Sascher

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:grin:

Zu dem „Einzelfall“:

:wink: :see_no_evil: :hear_no_evil: :speak_no_evil:

Was möchtest du uns damit sagen?

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Du hattest ja in der Sendung wieder das Beispiel mit dem „Abschießen eines Flugzeuges genannt“. Dazu ist mir das wieder eingefallen. :wink:
Das Abwägen von Problemen, in solchen Fällen, wird eben so bezeichnet. :innocent: :nerd_face:

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@letzte Gerenration
O.K. - Das schwere Gerät zur Bergung wurde nicht mehr benötigt.
Aber ändert oder rechtfertigt sich dadurch irgendwas?

Nein - es sein denn, die Demonstranten hätten es nicht ihn ihrer Gewalt gehabt, die Situation zu beeinflussen, wenn es anders gewesen wäre - außer, sie hätten gar nicht erst demonstriert. :man_shrugging:

Im Prinzip nehmen sie mit ihren Aktionen entweder mit Absicht oder Dummheit in Kauf, dass Rettungskräfte ihrer Arbeit nicht schnell genug nachgehen können.
Jeder halbwegs aufmerksame Verkehrsteilnehmer weis, wie schlecht die Geschichte mit der Rettungsgasse funktioniert. Das ist kein Geheimnis.

Sie sind zwar nicht Schuld am Tod - aber sie nehmen so was im Rahmen ihrer Weltanschauung in Kauf. :face_vomiting:

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Früher wurde ich in den Medien darauf hingewiesen, wie man korrekt eine Rettungsgasse bildet. Das ist jetzt vorbei. Warum wohl? Weil die Klimakleber neue Standards setzen in Sachen Rettungsgasse verhindern.

Es gibt kein Recht auf Demos auf Straßen oder glaubst du, dass das angemeldete und genehmigte Demos sind? Eine Rechtfertigung für dieses strafbare Verhalten (Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs) gibts ebenfalls nicht, denn es ist keine Notwehr im juristischen Sinne.

Und bringen tut das Kleben auch nichts, weil es nur Hass auf der Gegenseite erzeugt.

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Ich musste mich gerade zurück halten, damit ich nicht einen hysterischen Lachanfall bekomme. :wink:

Rechtsstaat durchgespielt.

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Mir ist nicht klar, was ihr damit sagen wollt:

§ 14 Versammlungsgesetz

(1) Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzumelden.

OK, keine Genehmigungspflicht aber eine Meldepflicht, die auch ein Verbot nach sich ziehen kann:

§ 15

(1) Die zuständige Behörde kann die Versammlung oder den Aufzug verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist.

Das dürfte auf Straßen der Fall sein.

„Falsches Gesetz“ :wink: - Hier gilt die STVO:
Z. B. §29 „Übermäßige Straßenbenutzung“:

(2) 1Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, insbesondere Kraftfahrzeugrennen, bedürfen der Erlaubnis. 2Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. 3Veranstaltende haben dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.

Obschon - die daraus resultierenden 40 € Bußgeld sollten die Klimakleber doch aufbringen können. :ugly:

Das glaube ich nicht. Woher hast du diese Meinung?

Das ist keine Meinung, wenn Du den Text korrekt liest und verstehst, was eine Straße ist. :man_shrugging:
Aber wenn Du es glauben möchtest… Nun - jedem seine Weltanschauung. :man_shrugging:

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Lass mich raten: Von Jura hast du keine Ahnung.

Du hingegen bist Jurist, weswegen du erst einmal kritisch nachfragst, was das für eine unsinnige Meinung sei, wenn jemand einen Gesetzestext zitiert.

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Es ist interessant wie diese völlig unsinnige Äußerung hier wieder gefeiert wird. Es reicht eben nicht irgendeine Vorschrift zu zitieren, sondern man muss auch den Gesetzeszusammenhang betrachten.

Die Versammlungsfreiheit ist gem. Art. 8 GG ein Grundrecht. Dieses kann gem. Absatz 2 durch Gesetz eingeschränkt werden. Und dieses Gesetz ist das Versammlungsgesetz und nicht die Straßenverkehrsordnung.

Und dann sagt Mchawk zu mir „falsches Gesetz“, wenn ich das Versammlungsgesetz zitiere. Meine Fresse.

Er sagt nicht „hier ist auch noch die Straßenverkehrsordnung zu beachten“, was ok wäre. Nein, er wirft mir vor, das falsche Gesetz zu zitieren. Und das ist eben Bullshit.

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Oh! Es geht also nicht darum, was richtig oder falsch ist - es geht um Deinen Stolz und darum, dass Du in Anführungszeichen gesetzte Worte und Emojis nicht richtig interpretieren kannst.

Das erklärt Einiges - danke für die Klarstellung - ist jetzt sicherlich nicht nur bei mir notiert. :man_shrugging:

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Es geht um Beides. Um die richtige Interpretation von Gesetzen und um meinen Stolz.

Und was soll ein falsch in Anführungszeichen heißen? Das Versammlungsgesetz ist nicht ein bißchen falsch, es ist nicht zwinker-Smiley falsch, es ist in diesem Zusammenhang das relevante Gesetz. Das Wort falsch, egal mit welchem Zeichen oder Smiley du es relativierst, ist falsch.

Bei Anwälten ist halt immer damit zu rechnen, dass sie das geltende Recht in ihrem Sinne interpretieren. Das ist die Aufgabe ihres Berufszweigs.

Daher müsste man schon vorher nachsehen, wie Solmecke politisch zu diesem Thema steht.