Folge 14: Legendäres über Christopher Lee und Klaus Kinski, alte Bravo von 1964, South Park Rally auf der Dreamcast

Wenn man das Folgende aus Wikipedia für wahr hielte, dann könnte man auch glauben, dass er Reizwäsche für seine Tochter kaufen würde.

Klaus Kinski selbst hatte in seiner 1975 erschienenen Autobiografie Ich bin so wild nach deinem Erdbeermund Inzesterlebnisse mit seiner Mutter, seiner Schwester und den Missbrauch seiner Tochter Nastassja geschildert.

Im Sommer 1981 erzählte Kinski Werner Herzog laut dessen Tagebucheinträgen, dass er alleine dafür, was er „mit seinen Töchtern Pola und Nastassja gemacht“ habe, in den USA „zwanzig Jahre“ bekäme. Herzog solle sich vorsehen, er „schrecke vor nichts zurück“.

Kinskis Brüder haben diese Schilderungen in dem Buch ja auch als Lügen bezeichnet. Er war ein Meister der Selbstinzenierung und dieses Buch war doch nichts anderes als ein Teil davon. Auch seine Aussagen über die Verheiratung von Kindern in der Talkshow von 1977 die wirken als hätte er sie nebenbei ins Gespräch eingeworfen waren geplant für den richtigen Moment.

Im Zweifel für den Angeklagten wird nun mal leider regelmäßig falsch interpretiert. Es bedeutet nur, dass man lieber gar keinen Verurteilt als einen Unschuldigen, gibt aber keine Wertung über die tatsächlich Schuld ab. Dazu müsste.Zweifelsfrei die Unschuld bewiesen werden.

Sei es drum, deine Postings implizieren, dass solange es keine Beweise gibt, die Geschichte nicht stimmt, Kinski also unschuldig ist, die Tat nie passierte. Damit hätte seine Tochter aber gelogen und sich der Verleumdung schuldig gemacht. Nur kann diese Verleumdung weder du beweisen, noch jemand anderes, also gilt für sie das gleiche wie für ihren Vater, nämlich dein „im Zweifel für den Angeklagten“ . Jetzt wird es kompliziert, denn wenn die Verleumdung nicht bewiesen werden kann, dann hat sie laut deiner Haltung ja nie stattgefunden, ergo sagt sie die Wahrheit. Dann wäre Kinsiki aber schuldig.

Du siehst, so schnell dreht man sich im Kreis, denn für Kläger und Angeklagter sollten die selben Regeln gelten.

Es ist auch absolut widerwärtig den Wahrheitsgehalt ihrer Aussage pauschal an ihrem privaten und beruflichen Werdegang festzumachen. Wäre es glaubwürdiger, wenn sie zum Zeitpunkt der Buchveröffentlichung erfolgreich gewesen wäre? Oder hätte ein schlichter Facebook-Post besser gepasst als ein Buch?
Und versuchen alle Opfer, die ihre Missbrauchsvergangenheit in Büchern verarbeiten ihre Geschichte kommerziell zu vermarkten?

Postings wie von dir sind u.a. der Grund, wieso tatsächliche Opfer sexueller Gewalt spät oder gar nicht Anzeige erstatten, weil sie Angst haben, dass ihnen keiner glaubt.

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Du meinst so, wie sich damals in den 70ern die Allgemeinheit gegen den öffentlichen Missbrauch von Eva Ionesco durch ihre Mutter gestellt hat?

Da fehlt mir in der Sache Hintergrundwissen und deswegen kann ich dazu nichts sagen.

In der Tat - das ist es.
Nur ist das kein Grund einer Aussage mehr oder weniger zu v glauben.
Darum geht es ja.
Sonst sind wir wieder im Mittelalter und es genügt „Ketzer“ zu schreien um jemand auf den Scheiterhaufen zu bringen. :wink:

Das, was Du verlangst ist eine Umkehr der Beweislast.
Sprich: Ich schreibe in einem Buch, dass Naked_Snake ein Ketzer ist und auf den Scheiterhaufen gehört und Du musst jetzt belegen, dass dem nicht so ist.
Na Bravo!

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Vor Gericht geht es darum jemanden zu bestrafen und dessen Schuld im juristischen Sinne feststellen. Das hat nix mit Beweislastumkehr zu tun. Ich sage nur, dass man sich nicht sicher kein kann, wenn die Unschuld nicht einwandfrei bewiesen wurde. Du warst nicht dabei, ich war nicht dabei und somit ist deine subjektive Einschätzung so viel wert wie ein Eimer Pferdepisse :slight_smile:

Mal als Beispiel, vor vielen Jahren habe ich mal eine Sachbeschädigung begangen, mir konnte aber nix nachgewiesen werden und der Staatsanwalt hat das Verfahren eingestellt. Nach deiner Logik habe ich die Sachbeschädigung also nie begangen, weil man mir die Tat nicht nachweisen konnte oder wie soll ich mir das vorstellen?

Darauf, dass du der Tochter pauschal Lügen unterstellst, welche du nicht beweisen kannst, gehst du natürlich gezielt nicht ein.

Wir scheinen ja prinzipiell gleicher Meinung zu sein - nähern uns aber von unterschiedlichen Ansätzen:

Du scheinst einer unbelegten Story einen gewissen Glauben zu schenken, und erwartest eine Widerlegung, um davon abzulassen.

Ich schenke einer unbelegten Story keinen Glauben, bis sie belegt ist.
Grund: Zu häufig wurden schon Leben wegen „falscher Geschichten“ zerstört, als das ich es anders handhaben könnte.

Wir wissen in dem Fall bestenfalls, dass eine Sachbeschädigung stattgefunden hat, da der Schaden nachgewiesen werden kann. Aber nicht, wer sie begangen hat.
Wir wissen demnach das „ob stattgefunden“ aber nicht das „wer“.

Bei Frau Kinski wissen wir weder „ob stattgefunden“ noch „wer“.

Das ist der Unterschied - und deshalb ist das Beispiel auch nicht vergleichbar.

Ich stelle „keine Beweise“ fest.
Das ist ein Unterschied.

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Ihre Aussagen zu dem Buch hatte ich auch gelesen. Und seitdem denke ich auch, daß da wirklich etwas dran sein muß.

Ich stelle mir grad vor, dass ein Missbrauchsopfer zur Polizei geht, um Anzeige zu erstatten und dir ggü. sitzt.

Na klar schenke ich ihrer Behauptung glauben und zwar exakt in dem gleichen Maße, wie ich sie für Unfug halte. Das ist der Unterschied. Ich gebe keine Wertung ab, ich halte beides für absolut möglich und zwar gleichrangig.

Wieso sie so mit dem Thema an die Öffentlichkeit gegangen ist, dafür gibt es mannigfaltige Möglichkeiten, die weit über „diese gescheiterte Existenz wollte nur noch mal eine schnelle Mark machen“ hinaus geht. Insofern ist es mir (und auch dir) nicht Möglich den Wahrheitsgehalt objektiv auch nur irgendwie in die eine oder andere Richtung zu verschieben.

Doch, ich als Täter weiß es und der Geschädigte auch, weil ich ihm irgendwann hinterher den 10€ Schaden ersetzt habe^^

Nur weil mir eine dritte, unabhängige Instanz, die mich dafür bestrafen will, es mir nicht nachweisen kann, gab und gibt es trotzdem einen Täter und dieser Täter ist damit davon gekommen. Es ist einfach naiv zu glauben, dass nur tatsächlich Unschuldige freigesprochen werden. Nach der Logik dürfte es im Knast auch keine Unschuldigen geben.

Vor Gericht geht es darum jemand bestrafen zu können und dazu muss man diesem jemand die Tat nachweisen, kann man dies nicht, wird er nicht bestraft. Völlig unabhängig davon ob es evtl. doch war.

Wenn ich dir einen Zahn ausschlage, du mich anzeigst und die Sache aber wegen „Aussage gegen Aussage“ ohne Zeugen ohne meine Verurteilung zu Ende geht und ich mich dann hinstelle und dir sage „Ätschi, ich bin völlig unschuldig, hat das Gericht so festgestellt. Hast dich vermutlich selber geschlagen.“ würdest dann antworten „Ja, hast recht, du armes, kleines Huschel hast nix gemacht, das Gericht hat dich eindeutig freigesprochen und ich bin ein Lügenbaron.“?

Du inkludierst sowohl Täter als auch Geschädigte in das Wörtchen „Wir“… Naja… ich tue es nicht.
…und damit klinke ich bei dem Thema aus.

Ach so, wer soll es denn sonst wissen?

Ich finde halt diese „Im Zweifel für den Angeklagten“-Floskel meist total deplatziert und das unabhängig von Kinski, von daher ist das eh ein anderes Thema.

Aber schön, wie du wieder mal das meiste andere ignorierst :slight_smile: