Wobei allerdings - da stelle ich mich jetzt ein wenig auf Klausens Seite - 26 Wochen weit mehr als Zeit genug sein sollten, um eine Entscheidung zu treffen.
Ja, aber jene Allgemeingültigkeit muß nicht auf Chronologie beruhen.
Nein, nicht unbedingt. Man kann dafür ja auch irgendwelche staatlichen Sachverständigen Amtsärzte einbinden oder was weiss ich.