Die Projekte von Timo C. Storost

Das ist eine Beleidigung eines jeden seriösen Anwalts!
Unfassbar. Der blanke Hohn! @timoc_storost : lass diesen Unsinn sein!

Sowas gibt’s nicht.

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Verdammt grade Felix Post gelesen, da kam mir sofort der Gedanke das „seriös“ und „Anwalt“ zu markieren, zitieren und zu sagen das es sich ausschließt und dann hab ich deinen Post gelesen.

Alta spudeliger Spielverderber. :smiley:

Fraglich ob man das schon als „Rechtsberatung“ werten kann wie ich finde. Wenn sich zwei Laien über einen Fall unterhalten und der eine dem anderen einen Rat gibt und der eine davon sogar noch kenntlich gemacht hat das er eben grade kein Anwalt ist sollte das meiner Meinung nach ziemlich wasserdicht sein.

Natürlich bin auch ich kein Anwalt.

Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG)
§ 6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen

(2) Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. Anleitung erfordert eine an Umfang und Inhalt der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen ausgerichtete Einweisung und Fortbildung sowie eine Mitwirkung bei der Erbringung der Rechtsdienstleistung, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist.

Ja, schon klar, ABER der entscheidende Punkt ist dabei ja das kleine Wort „Rechtsdienstleistung“.

Wenn ich dich frage was ich wegen der Lärmbelästigung in meiner Wohung tun soll und du dann sowas sagst wie „Ich bin kein Anwalt aber…nach §x…ist das meiner Meinung nach nicht ok… …du solltest das zur Anzeige bringen…“ ist die „Rechtsdienstleistung“ wohl nicht erfüllt.

Anders wäre es wohl wenn du mir nach dem Gespräch anbieten würdest z.B. ne Abmahnung Unterlassungsforderung oder sowas für mich zu formulieren.

Wobei man auch da natürlich fragen kann wie sinnvoll dieses Gesetz eigentlich in der heutigen Zeit und auch allgemein eigentlich ist.

Ich mein, wo is der Unterschied ob ich meine Mama frage ob sie mir hilft was zu formulieren oder jemandem in nem Forum. Der einzige Grund den ich sehe ist der Schutz des Anwaltsberufs und ob das wirklich nötig ist…naja egal, darum gings ja nicht.

Privatgespräch, ich habe dir vorher nicht angboten zu helfen.
Timo SUCHT Menschen mit Rechtsfragen. das ist ein qualitativer Unterschied

extrem sinnvoll. sinvoller als in der Prä-internetzeit

Ja ist richtig, ändert doch aber nichts an der Frage ob eine „Rechtsdienstleistung“ erbracht wurde bzw. dann wird.

Findest du? Warum genau?

Nehmen wir mal als Beispiel Domian, warum ist eine Sendung wie Domian ok (noch dazu weil nicht mal im vorfled darauf hingewiesen wird das Domian eben kein Psychologe ist), welche sozusagen den Beruf des Psychotherapeuten, Psychologen oder was auch immer bedroht, aber eine Sendung die das Selbe mit rechtlichen Themen macht nicht?

Stell dir einfahc mal eine Sendung wie Domian vor nur das es eben um rechtliche Fragen geht und im Gespräch dann z.B. gesagt wird, ok das geht zu weit, da gebe ich dich mal an unseren Anwalt weiter, der ruft dich dann zurück.

Verstehst was ich mein? Das hat doch n „Geschmäckle“.

Futurama-Fry

https://www.gesetze-im-internet.de/psychthg/index.html

nein; nein

Versteh grad nich was mit der Link bringen soll. Du hast die Hauptseite mit allen § verlinkt. Um was gehts dir speziell?

Dass auch der Beruf des Psychotherapeuten geschützt ist.

Den Verhgleich mit Domian will ich nicht verstehen verstehe ich nicht, denn der bietet keine psychotherapeutische Hilfestellung an, sondern ein offenes Ohr.

TIMO SUCHT MENSCHEN MIT RECHTSPROBLEMEN

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Und Domian „sucht“ gewissermaßen Leute mit (auch) psychischen Problemen. Man könnte auch sagen er „bietet“ ein „Sorgentelefon“ an und dies ohne irgendeine Qualifikation.

Und grade weil der Beruf des Therapeuthen geschützt ist es aber dennoch eine Sendung wie Domian gibt zeigt das doch das mit zweierlei Maß gemessen wird.

Letzendlich auch egal, ich sehe nach wie vor nicht wo da eine „Rechtsdienstleisung“ erbracht wird und da dem so ist sollte es wasserdicht sein.

Zurück zur Frage warum du meinst das grade in unserer Zeit der Anwaltsberuf als besonders schützenswert zu erachten ist?

Und übergibt entsprechende Fälle an den Psychologen, bzw diese werden gar nicht erst durchgestellt.

Nein, immer noch nicht.

nein

wegen leuten wie dir.

einfach heute :slight_smile:

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Bin abgelenkt. Hier wird seit Stunden auf albanisch „rumdiskutiert“…

Eben grad mitm Vermieter gesprochen und ne Hausordnung verlangt. Ma schaun was dann wird. Wenn sich dann immer noch nichts tut werd ich die Miete kürzen und meinen Vermieter auffordern den Lärmschutz zu erhöhen. Wenn er da nicht mitmacht zieh ich aus.

Welchen Rat als nicht Anwalt gibts du mir denn zu der Sachlage? :smiley:

Besorg dir ne gute Anlage & Kopfhörer.

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Hehe, hab ich beides, aber das is ja keine Lösung. Gewalt erzeugt Gegegngewalt, hat man dir das nicht erklärt…:smiley:

Übrigens, da MG sich ja seit Jahren beharrlich weigert ein Pen&Paper Format zu machen. Soll ich Timo mal anhauen? :smiley:

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Habe mich kurzfristig doch dazu entschieden Feuer mit Feuer zu bekämpfen und mit ungefähr 90-100db und Alan Walkers Spectre zurückgeschlagen.

Es ist jetzt merklich ruhiger.

Na, dass er ganz viele Paragraphen gelesen hat, sich außerordentlich dafür interessiert und damit hochqualifiziert ist. Mich beeindruckt das, bist du Jurist, @anon89171531?

Ich bin nämlich auch Quasi-Jurist und habe mein Staatsexamen an der Google-Hochschule zu Hamburg gemacht. Während meines Studiums habe ich für private eigene Probleme sehr viele Gesetzestexte gesucht, um irgendetwas zu finden, das ich zu meiner Verteidigung nutzen kann, egal wie dämlich es ist oder wie wenig es mit meinen Fällen zu tun hat.

I̶c̶h̶ ̶h̶a̶b̶e̶ ̶h̶i̶e̶r̶ ̶g̶e̶g̶o̶o̶g̶l̶e̶t̶ Ich habe mein Wissen hier angewendet und kann dir nun folgendes Urteil mitteilen: BGH Urteil vom 14.1.2016, I ZR 107/14
Der Begriff der Rechtsdienstleistung in § 2 Abs. 1 RDG erfasst jede konkrete Subsumtion eines Sachverhalts unter die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen, die über eine bloß schematische Anwendung von Rechtsnormen ohne weitere rechtliche Prüfung hinausgeht; ob es sich um eine einfache oder schwierige Rechtsfrage handelt, ist dabei unerheblich.

Meines Wissens ist Domian ja keine Sendung gewesen, in der Domian Tipps gibt und zeitgleich Geld verdienen möchte. Bei Domian steckten auch Therapeuten dahinter. Lenßen Live hat einen Rechtsexperten und eben Gewinnabsichten. Die Sache mit der Werbung und der kostenpflichtigen Nummern (auch zum Ortstarif) vermitteln Gewinnabsichten.

Er gibt doch Tips/Anweisungen/Ratschläge, nach dem Motto „Du solltest…“ und was das Geld angeht. Er macht das also Ehrenamtlich?

Ne, so einfach is das nich.

Die Frage kann letztlich nur Ingo Lenßen klären.
@Fernsehkritiker vielleicht fragst du ihn Mal für die nächste Mediatheke an.