Die Projekte von Timo C. Storost

Der Storost hat sich sein Emblem aber scheinbar urheberrechtlich schützen lassen (" * © 2019").
Was auch immer so etwas kosten mag.

So funzt das mit dem Copyright nicht. Wir sind nicht in Amiland.

Scroll ma zum Abschnitt über Deutschland. Kurz: Ein Copyrightzeichen sagt erstmal kaum etwas, denn in D hat man grundsätzlich immer gewisse Schutzrechte als Urheber.

Er hat sich ja bei der Richterin entschuldigt für seine Fehler und versprochen erstmal Abstand zu nehmen. Von Abstand kann keine Spur sein, siehe Webseite und auf Instagram kündigt er ja groß an: „VITA: 10 years of Family TV, blizz and tm3 (CEO of tv-channels) +++ COMING SOON: A new vision…“.
Seine Entschuldigung war auch nur deshalb um eine mildere Strafe zu bekommen und somit vom Knast zu entkommen, anders kann ich mir diesen Tweet nicht erklären, hier wurde er von einem User auf die neue Startseite angesprochen:
tweet

Wie abgebrüht kann man bitte nur sein, er macht über 1 Million Euro Schulden, zieht unschuldige Menschen in seine Scheiße mit rein, droht diesen Menschen und zahlt bis heute kein Geld und sagt dann, sein Leben sei schön. Über diesen Menschen kann man nur den Kopf schütteln und der Knast ist zum greifen nah.

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Ich denke TCS wird nichts mehr tun, was juristisch nicht wasserdicht ist.

Jo, danke für die Info. Ich bin davon ausgegangen, dass er das komische Logo markenrechtlich hat schützen lassen.

Wir sollten mal abwarten, was da kommt.

Nur zur info, hat überhaupt gar nichts mit TCS zu tun: Wer in der Privatinsolvenz steckt kann nicht Geschäftsführer einer Kapital- oder Personengesellschaft sein.

:joy: Erinnert mich an AKK mit dem Umgang mit den Youtubern und ihrer Idee Regeln für den digitalen Bereich aufstellen zu wollen

ich bin sehr neidisch auf eine Million Schulden. Oder auf den Job im Getränkemarkt. Ich meine, der gute brauchte dafür nicht mal studieren. Sich durch die harten Jahre des Studiums kämpfen, nur damit man einen Job bekommt wo man extrem viel Geld verdient und geregelte Arbeitszeiten hat. Mann bin ich neidisch darauf, in der Schuldenfalle zu sitzen und mehrere Jobs machen zu dürfen um meinen Lebensunterhalt zu verdienen. Ich bin extrem neidisch darauf, dass er Leute b******* kann, weil er nie gelernt hat, wie man ein Unternehmen ohne solche jämmerlichen Tricks leitet.

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Wer ist nicht neidisch auf ein Insolvenzverfahren über das eigene Privatvermögen?

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Ja Moment. Auf Twitter macht er grad abenteuerliche Behauptungen. Vielleicht will er damit seinen Ruf aufpolieren, als ob er da noch etwas retten könnte.

  1. Behauptet er nie einen Zweitjob gehabt zu haben, obwohl er selber dies auf seiner eigenen Website angegeben hat.

Dann zur Schuldenfalle:

Ich bin nicht die GmbH und eine GmbH. WENN überhaupt dann würde die GmbH in der „Schuldenfalle“ sitzen und um die kümmert sich der Insolvenzverwalter, nicht mehr ich!

Dazu muss man folgendes sagen. 1. Der Geschäftsführer einer GmbH haftet, anders als die Gesellschafter mit seinem Privatvermögen für grobe Pflichtverletzungen. Wenn TCS es geschafft hat sowohl die Urheberrechtsgeschichte, als auch die Löhne an die GmbH zu binden, dann könnte der Insolvenzverwalter ihn als verantwortlichen privat in Regress nehmen um die Gläubiger der GmbH zu befriedigen. Das würde allerdings einige Jahre dauern.
2. ist das natürlich so ein Jämmerlicher Trick um keine Löhne zahlen zu müssen. So was lernt man auf der Uni nicht. Da lernt man wie man ein Unternehmen so führt, dass man die Löhne zahlen kann. Wie schon gesagt: Der Pure Neid.

Also. Timo. Mal ganz unter uns. Du hast dich mit diesem Tweet nicht befreit, sondern nur gezeigt, dass du nichts dazu gelernt hast. Du schmückst dich damit, dass du 10 Jahre Lang einen Fernsehsender geführt hast. Aber sei doch mal ehrlich. Du hast den genauso geführt, wie ich mit 5 Jahren ein „Kino“ geführt habe, als ich auf dem Fernseher einfach unterschiedlichste Filme nach einem Programmplan hab laufen lassen. Einen Fernsehsender zu leiten, in dem man sich weder an Gesetze hält, noch auf eine (Irgendeine) Bezahlung der Mitarbeiter achtet ist nun mal nicht das leiten eines Fernsehsenders, sondern ein Spiel. Wenn ich mich für einen Marathon anmelde und auch starte und dann aber schon nach 20 Metern abbreche, dann kann ich auch nicht sagen, ich hätte einen Marathon gelaufen. Man kann sagen „ich habe einen Marathon ausprobiert und bin gescheitert“.

Davon abgesehen, dass die Organisation des Senders nicht gut war, ist auch das Program Kritikwürdig. Über Geschmack kann man sich Streiten und die Serien hatten sicherlich einige Fans. Die Eigenproduktionen allerdings haben sich nie verbessert. Auch Alsterfilm hat mal Handwerklich sehr bescheiden angefangen. Aber das hat sich im laufe der Jahre gebessert und sofern es die Finanzen zulassen wird da auch bestimmt in den nächsten Jahren noch einiges kommen. Bei Family TV hat nie eine Entwicklung stattgefunden.

Ich glaube jeder Mensch braucht eine Zeit um zu lernen, wie Arbeit funktioniert. Das ist eine Sache, die einem auf der Uni und im Studium nicht beigebracht wird. Wenn man aber relativ schnell nach dem Abitur eine Selstständigkeit eingeht, hat man das nicht gelernt. Man hat schlicht und einfach keine Ahnung, dass das was man da macht Scheiße ist. Und ich spreche da durchaus aus eigener Erfahrung, dass ich in den ersten Wochen und Monaten in meinem ersten richtigen Job nicht gut war. Ich glaube das kann hier fast jeder von sich behaupten.

Zu guter letzt: In der Massengeschmack community wissen wir ziemlich viel über dich. Wir beobachten als Gemeinschaft aber auch als Individuen dein Handeln auch abseits der Kanäle, die du selber bespielst. Daher wissen wir ziemlich viel über dich. Auch privates. Außerdem sind in diesem Forum sowohl Medienfachkräfte, Juristen und, so wie ich, auch Betriebswirte unterwegs. Und damit meine ich Echte Experten und nicht solche die auf der Youtube Uni waren. Daher wissen wir auch ziemlich genau, wie es um deine Finanzielle Lage und die deiner Unternehmen bestellt ist. Vielleicht nicht bis ins letzte Detail, aber ich glaube nicht mal, das du selber in der Lage bist die Situation einzuschätzen in der du dich befindest. Dafür fehlen dir laut deines eingenen Lebenslaufes die Ausbildungsinhalte.

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stolz

Der Lachsmiley irritiert mich grad, also findet er es geil durch bewusste Hintertürchen einen Berg Schulden angesammelt zu haben, für diese er laut seiner Sichtweise nicht mehr haften muss? Vielleicht hat er noch nicht richtig verstanden oder hat beim Urteil geschlafen, aber er wurde als Person zu 194.000 Euro Schadenersatz verurteilt. sowie hat er 200 Stunden Sozialdienstleistung zu erbringen.

Aha. Er sagt jetzt also, dass das irrelevant ist, dass in seinem Lebenslauf steht, dass er mindestens zwei Jobs gleichzeitig hatte, weil das ja nichts mit dem Sender zu tun hat. Wen interessiert denn der Sender? TCS lügt. Entweder im Lebenslauf oder heute auf Twitter.

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Es ist ein Insolvezverfahren über sein Vermögen eröffnet . Da wird nicht zwischen privat und geschäftlich unterschieden.

[quote] 4 IN 172/19
hierzu verbunden IN 277/19
|

In dem Verfahren über den Antrag d.

Storost Timo, g[…]
Inhaber der ITV Media Interactive e.K., Augsburg, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 18318

  • Schuldner -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein eigenes Vermögen

und dem Verfahren über die Anträge d.

mhplus Betriebskrankenkasse, Postfach […]

  • antragstellende Gläubigerin -
    auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
    Storost Timo, […]
    Inhaber der ITV Media Interactive e.K., Augsburg, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 18318
  • Schuldner -
    |
  1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 20.05.2019 um 15.00 Uhr eröffnet.
  2. Es wird festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten des § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
  3. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
    Rechtsanwältin […]
  4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 20.07.2019 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Ergibt sich nach Einschätzung des Gläubigers, dass der Forderung eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung, eine vorsätzliche pflichtwidrige Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder eine Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370 (Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel) oder § 374 (Steuerhehlerei) der Abgabenordnung zugrunde liegt, sind diese Tatsachen anzugeben.
5. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.09.2019 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 20.09.2019, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Hat der Schuldner eine titulierte Forderung bestritten, so obliegt es dem Schuldner binnen einer Frist von einem Monat, die im schriftlichen Verfahren mit dem Bestreiten der Forderung beginnt, den Widerspruch zu verfolgen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt ein Widerspruch als nicht erhoben.
Der Schuldner hat dem Gericht die Verfolgung dieses Anspruchs nachzuweisen.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diesen, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an den Schuldner; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung gilt § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV mit der Maßgabe, dass die Frist mit Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung zu laufen beginnt.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 13.03.2019 beim Insolvenzgericht Augsburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 22.05.2019[/quote]

–Bearbeitet wegen möglicher Datenschutzbeschwerden–

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Was meinst du? Hat sich Frau Neurohr diesbzgl. irgendwo zu Wort gemeldet? Kann ich mir nicht vorstellen.

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Damit meinte ich das Gespräch, welches in der ITV Media Group geführt wurde, wo er von den 2 angeblichen Lizenzpartnern erzählt hat, die untergetaucht sind und am Ende groß verkündet, dass man es geschafft hätte. Von dem Schuldenberg, etc. natürlich kein Wort.

Ich habe gerade das perfekte Video für unseren lieben Timo gefunden:

Sieh es dir an. JEDEN TAG!!

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Auf tm3.tv nun „Medien vereint!“ im Sommer 2019.

medien_vereint

Also das eine ist ein umgedrehtes D aber was ist das andere. Ein K? ein CC? Eine Tasse Kaffee mit Untertasse?

Könnte auch kleines A sein.

Die Katze ist (nun ganz offiziell) aus dem Sack was tm3.tv betrifft.

tm3tv01

Im Blog ist zu lesen:

Mein Weg zurück – Teil 1

Danke StAin Seidl und RiAG Kirschner!

Ich komme zurück!