Die Projekte von Timo C. Storost

Wie war das für euch, diese Bilder nochmal zu sehen?

Ich habe mir die frisierte, Hochglanzversion auf der Webseite selbst angeschaut. Das ist der blanke Hohn! Die Version ist absolut nicht authentisch!

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Der Text darunter ist auch ulkig. Ein Beispiel (ja, das ist ein einziger Satz mit vielen unds und falsch gesetzten Kommas):

Nebst Kultserien und eigenproduzierten Gameshows, gab es Promimagazine mit bekannten Köpfen, zeigte Family TV wie eine Talkshow intimer, persönlicher und zuschauernaher gestaltet werden kann, in der die Zuschauer interaktiv mitwirken konnten, Jahresrückblicke ausführlicher, wesentlicher und informativer sein können, als das, was einem sonst anderweitig geboten wird und wie man sich anders in der Öffentlichkeit, in der Kommunikation, in der allgemeinen Präsenz und im Aufbau letztendlich zeigen kann, als es der „normale“ Standard vielleicht gebietet und wie Menschen mit purer Leidenschaft und aus vollster Überzeugung, verbunden mit Vertrauen, Freundschaftlichkeit, Menschlichkeit und Glauben daran mitgewirkt haben.

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Da versteht man kein Wort.

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Und auch das wird Herrn S. wieder einen Scheiß interessieren :grin:

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Hier der Link zur Original-PM der LFK BW: https://www.lfk.de/aktuelles/pressecenter/pressemitteilungen/detail/artikel/tm3-vormals-family-tv-muss-sendebetrieb-einstellen.html

DWDL : https://www.dwdl.de/nachrichten/71069/verwaltungsgericht_bestaetigt_lizenzentzug_fuer_tm3/

Herr S. vielleicht nicht.
Aber was ist mit den Satelliten- und Kabelnetzbetreibern? Werden die tm3 jetzt weiter übertragen?

Und was ist wenn man von Senderseite noch eine Instanz weitergeht. Darf man dann weitersenden?

Facebook :smiley:

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Ist Storost eigentlich geisteskrank oder hat er dickere Eier, als gut für ihn ist?

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Ich hoffe der kriegt irgendwann mal so eine deftige Strafe verpasst, das er seines Lebens nicht mehr froh wird… also echt so was dick köpfiges…

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Andererseits führt er uns vor Augen, was man sich alles erlauben kann, ohne in Schwierigkeiten zu geraten. Das macht glatt Bock auf einen eigenen illegalen Sender mit zusammengeklauten Inhalten.

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Nenne ihn doch Drachenlord, der Name ist gerade frei geworden.

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Storost auf Facebook:

Wenn die Medien falsch berichten

Augsburg, 18.02.2019

Statement

Einige Medien berichteten am heutigen Montag, den 18.02.2019 der Sendebetrieb von tm3 (vormals: “Family TV”) sei (umgehend) einzustellen und zitierten teilweise dabei eine Presseerklärung der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LfK), die sich wiederum auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart bezogen. In einigen Medien ist von “Urteil” (bspw. “Digitalfernsehen.de”) oder gar von “Berufung” (bspw. “DWDL.de”) die Rede und kommunizierten es so, als gebe es eine endgültige Entscheidung.

Wir stellen wie folgt klar:

+++ Es existiert weder ein Urteil, noch muss in Berufung gegangen werden +++

Zunächst ist der zitierte Beschluss des VG Stuttgart dem Sender bisweilen noch nicht zugestellt worden, demzufolge sind dem Sender auch die Entscheidungsgründe bisweilen unklar. Der Sender hat diese Neuigkeit aus der Presse erfahren, nicht seitens des Gerichts selbst. Das entsprechende Eilverfahren nach § 80 V VwGO war seit dem 01.08.2017 anhängig, also seit über 1,5 Jahren. Die letzte Kommunikation mit der 10. Kammer des Verwaltungsgerichts fand im Februar 2018, also vor einem Jahr statt. Seit diesem Zeitpunkt lag das Verfahren “brach”. Nach unserem Kenntnisstand hatte auch die zuständige Landesmedienanstalt keine Kommunikation mit dem Gericht. Darüber hätte es eine Abschrift gegeben, wenn dem so gewesen wäre.

Was die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart bewogen hat, laut LfK-Pressemitteilung am 12.02.2019 einen Beschluss zu fassen und auf welcher (genauen) Grundlage, ist bislang nicht bekannt.

Jedoch suggeriert die von der LfK herausgegebene Pressemitteilung einen Umstand, der so nicht richtig ist, denn alleine der Tenor der Pressemitteilung ist rechtlich falsch. Denn es suggeriert eine endgültige Entscheidung, für Laien gar ein Urteilsspruch. Das ist falsch! In der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gibt es für “sofortvollziehbare Anordnungen” in 1. Instanz das Verfahren gem. § 80 V VwGO, dass beim zuständigen Verwaltungsgericht angestoßen wird. Ergeht eine Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht in 1. Instanz, kann die benachteiligte Person hierüber in das sog. “Beschwerdeverfahren” gem. § 146 VwGO gehen. Hierfür hat die entsprechende Partei nach Zugang des Beschlusses der 1. Instanz zwei Wochen nach Zustellung Zeit Beschwerde nach § 146 VwGO einzulegen. In diesem Verfahren, dass vor dem zuständigen Oberverwaltungsgericht (in diesem Falle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim) stattfindet, begehrt die benachteiligte Partei ihr Bestreben weiter. In unserem Falle geht das Eilrechtsschutzverfahren dann vor dem Oberverwaltungsgericht (2. Instanz) weiter.

Es ist somit im rechtlichen Sinne ein “Beschluss” ergangen, kein Urteil und auch keine Endgültigkeit. Auch ist der Sendebetrieb entgegen der Presse, die klassischerweise von rechtlichen Aspekten keine Kenntnis besitzt, nicht einzustellen.

So kann nach Einreichung der Beschwerde gem. § 146 VwGO der zuständige Senat gebeten werden, respektive es beantragt werden, dass der zuständige Senat die Landesanstalt für Kommunikation (LfK) bis zur Entscheidung über das Beschwerdeverfahren bittet, die Vollziehung auszusetzen. Hierüber kann die LfK entscheiden, ob sie dieser Bitte nachkommt. Klassischerweise kommen Behörden gerichtlichen Bitten in der Regel auch nach. Sollte einer gerichtlichen Bitte nicht entsprochen werden, so kann der Senat einen sog. “Hängebeschluss” (gestützt auf Art. 19 Abs. 4 GG) erlassen, also eine Art Zwischenverfügung- /entscheidung. Man könnte auch ganz einfach von einem “Eil-Eil-Rechtsschutz” sprechen, da Gerichte für ihre Entscheidung u.U einige Zeit benötigen.

Ein beim Oberverwaltungsgericht ergehender Beschluss ist fachgerichtlich unanfechtbar. Darüber hinaus besteht für die unterlegene Partei dann noch die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht.

Kurz zusammengefasst:

Die Berichterstattung in der Presse, sowie die von der LfK herausgegebene Pressemitteilung stimmt mit den rechtlichen Grundsätzen, respektive Verfahrensarten und deren Geltung nicht überein.

Der Sendebetrieb ist demnach nicht einzustellen. Die Beschwerde nach § 146 VwGO wird beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim anhängig gemacht.

Ein weiteres Statement wird es aktuell nicht geben.

Das tm3-Team.

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Den Hauptsender nenne ich ZDF. Diesen Namen darf ich jederzeit verwenden, da der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht privat ist und somit keine Namensrechte beanspruchen darf - egal, was die Gerichte sagen. Drachenlord TV wird ein eigenes Format.

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Wirst du in der Mediatheke erneut darüber berichten, @Fernsehkritiker?

Natürlich wurden wieder Facebook Postings gelöscht, darunter auch meines und meine Kommentare. (Gebannt bin ich glaube ich aber nicht). Kritikfähig? Nope, anscheinend nicht.

Die Reaktion von TCS war zu erwarten. Es ist allgemein bekannt, dass er mit Kritik nicht umgehen kann. Was hast du denn geschrieben?