Der "Blasphemie"-Paragraf

Diesen Thread möchte ich mal als Auslagerung und Fortsetzung einer Diskussion von anderswo (siehe ab hier) erstellen.

Es ging in der engeren Diskussion eigentlich um die „Majestätsbeleidigung“ (Beleidigung in- und ausländischer Staatsoberhäupter) als Sondertatbestände und ihren unzeitgemäßen und einer modernen Demokratie unwürdigen Charakter.

In diesem Zusammenhang kam auch der Hinweis auf den Blasphemie-Paragrafen 166 StGB. Dieser lautet:

„(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.“

Ich hatte geschrieben:

Nebenbei: Natürlich bin ich dafür, dass auch sehr scharfe Kritik und Satire im Hinblick auf religiöse Bekenntnisse möglich sein sollen. Aber nehmen wir mal die Situation an, dass irgendwelche Neonazis sich vor einer Moschee versammeln und per Megafon minutenlang Sachen sagen wie „Euer Allah ist [setzte hier die allerwiderlichsten Beschimpfungen und Fäkalausdrücke ein, die einem nur einfallen]“. Es ginge nicht um Kritik, nicht um Satire, nicht mal um „Gotteslästerung“, sondern wirklich nur um massive Provokation, um beispielsweise Tumulte herbeizuführen. Also darum, den öffentlichen Frieden, um den es im § 166 ja geht, zu stören. Nehmen wir an, das passiert immer wieder, und irgendwann käme es dann tatsächlich zu Handgreiflichkeiten, aufgehetzter Stimmung usw., und die Muslime würden (verständlicherweise) das Gefühl bekommen, dass man sie wie Dreck behandeln kann.

Fände ich jetzt auch nicht gut. Der Paragraf 166 hat ja nicht den Sinn, die Ehre Gottes zu schützen, sondern ähnlich wie der Paragraf zur Volksverhetzung den öffentlichen Frieden. Steht auch so drin. Klar, jetzt kann man sagen, dass im Sinne der Meinungsfreiheit auch Ereignisse wie gerade beschrieben hinzunehmen wären. Diese Auffassung kann man vertreten, und manche in diesem Forum werden das sicher tun. Aber ich finde, dass man das auch anders sehen kann. Ich persönlich finde den Paragrafen, wenn er zurückhaltend benutzt wird und Extremfälle verhindern soll, so schlecht dann auch nicht.

Stardogg hatte geschrieben:

Ok, von mir aus. Erst § 90 weg, dann diskutieren wir weiter :voegsm:. Ich muss aber sagen, dass auch wenn ich dein Beispiel irgendwo nachvollziehen kann, ich die Sekularisierung als Konzept doch fuer wertvoller halte.

      • Aktualisiert - - -

@ Stardogg:

Ok, von mir aus. Erst § 90 weg, dann diskutieren wir weiter . Ich muss aber sagen, dass auch wenn ich dein Beispiel irgendwo nachvollziehen kann, ich die Sekularisierung als Konzept doch fuer wertvoller halte.

Auch ein säkularer Staat sollte gewährleisten, dass die verschiedenen Gruppen von Menschen friedlich und einigermaßen zivilisiert zusammenleben. Das heißt dass bei aller (mitunter auch sehr scharfen) Kritik nicht ständig extreme Beschimpfungen und Diffamierungen gegen die Religion oder Weltanschauung mancher Menschen erfolgen sollen. Das muss natürlich für alle Weltanschauungen gelten. Es ist in § 166 StGB ja auch die Rede vom Beschimpfen vom „Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer“, und nicht allein vom Beschimpfen von Religion.

Du kannst Dir auch folgendes Szenario vorstellen. Neonazis halten Schilder vor einem jüdischen Gottesdienst zum Gedenken an den Holocaust hoch, auf denen keine Juden beleidigt werden und der Holocaust nicht geleugnet wird, wo aber die Religion dieser Juden auf die denkbar bösartigste Weise verächtlich gemacht wird. Und nehmen wir an, es wäre nicht nachweisbar, dass sich der Angriff gegen die Juden als konkrete Personen richten würde.

Damit eine Gruppe von Menschen sich in einem Land wohlfühlen und respektiert fühlen kann, kann es auch notwendig sein, (extremen) Arten der Verächtlichmachung ihrer weltanschaulichen Überzeugungen entgegenzutreten. Wenn sie gar das Gefühl haben müssen, dass das, was ihnen heilig ist, ständig aus Bösartigkeit und um der Provokation willen in den tiefsten Dreck gezogen wird, dann werden sie sich irgendwann der Gesellschaft entfremden.

Wenn der Staat einen entsprechenden Schutz überhaupt nicht mehr gewährleisten würde, könnte es auch zu einem wachsenden Fundamentalismus, zu wachsenden Spannungen und einer Verrohung der Sitten im Allgemeinen kommen. Menschen, die sich angegriffen und allein gelassen fühlen, neigen zum Rückzug und zur Ausbildung einer Wagenburg-Mentalität. Das könnte im Fall einer Minderheit - beispielsweise im Hinblick auf Muslime und ihre Integration - üble Folgen haben und die Anzahl der Salafisten erhöhen. Nach dem Motto: Die Mehrheitsgesellschaft sch…t auf Dich und lässt es zu, das man Deinen Gott öffentlich ständig als [denk Dir die allerübelste und provokanteste Fäkal-Beleidigung aus, die Dir einfällt] bezeichnet; verteidige Du die Ehre Deiner Religion!
Und wenn es beispielsweise die Christen als Mehrheit träfe, würde dies sehr wahrscheinlich dazu führen, dass auch viele Christen mit moderater Einstellung nach rechts rücken würden, wenn sie das Gefühl haben würden, dass man ihre Religion beliebig und auf extreme Weise schmähen kann. Ähnlich würden vermutlich selbst nicht wenige „Kulturchristen“ und Konservative reagieren, die solche Verhältnisse einfach als wüst empfinden würden. Sehr wahrscheinlich würden Parteien wie die AfD deutlich Aufwind bekommen, um wieder „Ordnung“ herzustellen; und die würden es dann vermutlich nicht dabei belassen, besonders schwere Schmähungen von Weltanschauungen zu verbieten, sondern die Meinungsfreiheit deutlich mehr einschränken. Das könnte dann vielleicht dazu führen, dass im Extremfall die „Gotteslästerung“ tatsächlich noch als solche strafbar wird.

(Ich möchte gar nicht von Ländern sprechen, in denen sich die Angehörigen verschiedener religiöser und ethnischer Gruppen ohnehin ziemlich angespannt gegenüberstehen, und wo selbst ein überzeugter Atheist Gott danken wird, wenn alles ruhig bleibt. Da könnte dann jeder Fanatiker und Volksverhetzer versuchen, durch die übelste Beleidigung der Religion anderer Unruhen oder gar einen Bürgerkrieg zu entfachen. Wir sind zum Glück von so etwas weit entfernt. Aber vielleicht hat das ja auch ein wenig damit zu tun, dass wir extreme Hetze gegen Weltanschauungen eben schon lange nicht mehr hinnehmen. Ich will gar nicht unbedingt ganz genau wissen, wie es andernfalls aussähe oder weitergehen würde.)

Vielleicht braucht man für den Mindest-Schutz, den ich meine, den § 166 nicht. Es gibt Leute, die meinen, dass §130 (Volksverhetzung) ausreicht. Beispielsweise der Bundesrichter Thomas Fischer:

Mag sein, aber ich habe das Gefühl, dass man ihn da je nach Fall ziemlich weit auslegen müsste, nämlich vor allem dann, wenn nicht eine weltanschauliche Gruppe direkt, sondern „nur“ deren Weltanschauung übelst beschimpft wird (was ja beispielsweise auch passieren könnte, um diese Gruppe indirekt verächtlich zu machen und zu provozieren). Dieser Tatbestand (siehe meine Beispiel oben) wird nach meinem Eindruck zumindest bei einer textnahen Interpretation des Volksverhetzungs-Paragrafen nicht abgedeckt.

Ich kann und will mir da kein definitives Urteil erlauben, und vielleicht bin ich ja im Unrecht. Und ich sehe auch, dass der § 166 missbraucht und zu restriktiv angewandt werden kann. Ich möchteihn auch nicht einfach bedingungslos verteidigen. Vielleicht sollte man ihn ändern. Und vielleicht reicht die Volksverhetzung ja wirklich schon aus (vielleicht müsste man den Volksverhetzungs-Paragrafen dazu auch nur etwas erweitern).

Nur ärgere ich mich immer wieder ein bisschen, wenn so getan wird, als sei eine „Beleidigung Gottes“ hierzulande als solche strafbar; und als sei sie das, um so die Ehre Gottes zu schützen - ganz so, wie die Beleidigung von Staatsoberhäuptern strafbar ist, um deren Ehre zu schützen. Das ist aber nicht der Fall. Und es ist nach meinem Dafürhalten auch nicht so, dass hinter diesem Paragrafen nur finsterstes Mittelalter und überhaupt kein rational nachvollziehbares Argument stehen würde, über das man auch nur vernünftig diskutieren oder nachdenken könnte.

@ Mods: In der Überschrift des Threads heißt es: „Der „Blasphemie“-Paragraf“ statt „Der „Blasphemie“-Paragraf“. Warum weiß ich nicht. Kann man das aber korrigieren, wenn das keine große Mühe ist?

Ein bisschen Satiere gegen Gott/ALLA/ Satan muss erlaubt sein;)
Denke es ist generell verboten jemand wegen seines Glaubens zu diskriminieren.
Den Blasphemie Paragrafen braucht es nicht!
Auch ohne dieses Gesetzt, dürften Nazis sich nicht vor einer Mosche sammeln.
In Gegenteil es gibt bestimmte Religöse Bewegungen, die hätten sogar viel mehr Kritik verdient!
Bei uns sind es die Salafisten, die verboten gehören!
Woanders sind es die Sekten…

Also ich würde die Volksverhetzung in Bezug auf Religion ein wenig schärfer gestalten, und den Gotteslästerungsparagraphen durch einen Paragraphen ersetzen der die Störung der Religionsausübung bestraft und beispielsweise das herunterreißen von Kopftüchern oder das blockieren einer Kirche, Moschee oder einer Synagoge bestraft oder ähnliches bestraft. Als Strafe sollte dafür allerdings nur die Geldstrafe vorgesehen werden.

Ich weiß nicht, ob man das so gerne hätte, Religion und Volk rechtlich gleich zu kategorisieren.

Durch den Volksverhetzung Paragraph werden auch heute schon Religionsgruppen geschützt. Nur ist der Blasphemie Paragraph da stärker.

Letztendlich geht es bei beiden um den Öffentlichen Frieden

Da ich glaube, dass eines der Hauptprobleme bei diesem Paragraphen der Name und nicht der Inhalt ist, könnte man das machen. Ich frage mich nur, wofür?

„Gotteslästerung“ bzw. „Blasphemie“ sind inoffiziell. Laut dejure.org lautet der wirkliche Titel:

§ 166
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

dejure.org
Wikipedia zu dem Paragraphen

Danke!
Dann sehe ich bei dem Paragraphen keinen Handlungsbedarf.

Übrigens scheint es durchaus so zu sein, dass viele Gerichte einiges zulassen, bevor sie den “Blasphemie”-paragrafen anwenden.
So hat ein Gericht es erlaubt, dass die kath. Kirche als “Kinderfic***er-Sekte” verzeichnet werden darf - [I]"zumindest in der aktuell laufenden Debatte über die Missbrauchsfälle in dieser Religionsgemeinschaft. Ein Debatteneintrag mit so einer Aussage sei nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, befand nun eine Berliner Amtsrichterin. Sie lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Blogger Jörg Kantel ab, den die Staatsanwaltschaft wegen Gotteslästerung angeklagt hatte…Die Meinungsfreiheit reicht in diesem Bereich also so weit, dass die katholische Kirche als ‘Kinderfic…er-Sekte’ bezeichnet werden darf. " [/I]
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/02/11/katholische-kirche-darf-kinderficker-sekte-genannt-werden/

Wobei der Ausdruck “Gotteslästerung” so wie gesagt nicht berechtigt ist und eher irreführend wirken dürfte.

BGH-Richter Thomas Fischer schreibt in der oben verlinkten (kritischen) Kolumne zu den “Balsphemie”- und Volksverhetzungsvorschriften:

[I]“Dem Strafrecht unseres Staates geht es nicht um Gottgefälligkeit, sondern um den ‘öffentlichen Frieden’. Er steckt schon in der zitierten Strafbestimmung von 1871: ‘Ein Ärgernis bereiten’ ist dort die Tathandlung. Damit ist natürlich nicht gemeint, dass sich Gott oder der Heilige Geist ‘ärgern’. Das ‘Ärgernis’ ist ein ganz und gar irdisches, und Gott hat damit nicht das Geringste zu tun.

Stets geht es darum, dass bestimmte Gruppen der im Staat zusammenlebenden Gesellschaft nicht als ‘Feinde’ oder ‘Fremde’ ausgrenzt werden sollen, weil dies die Gefahr von Gewalt und der Auflösung staatlich-rechtlicher Ordnung in sich birgt. Dahinter stecken die jahrhundertelange Angst und Erfahrung aus zahllosen Kriegen und Leiden, aus Verfolgungen und Pogromen, aus Ausgrenzungen und dem Scheitern friedlicher Ordnungsvorstellungen. Man darf daher den Ansatz eines ‘öffentlichen Friedensschutzes’ keinesfalls gering schätzen.”[/I]

Ach, hier mal ein Lob in die Runde: Bisher hat es noch keine erhitzte Debatte um die Sinnhaftigkeit oder Unsinnigkeit von Religion gegeben, und die Schreibenden sind beim Thema geblieben und haben noch nicht hinausposaunt, welche Weltanschauung sie selbst haben und wie strunzedoof die entgegengesetzte Anschauung ist. Wäre großartig, wenn es so bleiben könnte. (Ich schreibe das rein vorsorglich aus meiner Erfahrung mit diesem Forum heraus.)

Ich mache mir ja immer einen spaß daraus, wenn Zeugen Jehovas kommen, Satan zu spielen.
Solange das erlaubt bleibt, hab ich nichts ein zu wenden:)
Den Namen sollte man aber wirklich ändern, “Blasphemie” erinnert halt stark an Mittelalter…

@ Mrchos:

Siehe oben Beitrag von Tilman, 14:07 Uhr.

Dem Strafrecht unseres Staates geht es nicht um Gottgefälligkeit, sondern um den ‚öffentlichen Frieden‘. Er steckt schon in der zitierten Strafbestimmung von 1871: ‚Ein Ärgernis bereiten‘ ist dort die Tathandlung.
Sowohl die Bundesrepublik als auch Preußen damals haben das nötig: Sozialer Frieden. Toleranz bedeutet bestehende Interessenkonflikte nicht auf ihre Gründe zu untersuchen und zu kritisieren, sondern propagiert eine „Konfliktlösung“, die das Fortbestehen von vorausgesetzten Interessengegensätzen garantiert. Und ich wüsste im Gegensatz zum Staat keinen Grund, warum man Interessengegensätze nicht austragen, kritisieren und klären sollte.

@Icetwo
Das mit dem verhindern von Relegionsausübung kann aber auch nach hinten losgehen.
Weil wie will man es verbieten das Kopftücher in Schulen/Öffentlichen Arbeitsplätzen getragen werden wenn es verboten ist die Religionsausübung zu behindern? Und je nachdem was als Religion anerkannt wird könnten einige versuchen ziemlich interesannte Dinge mit diesem Gesetz durchzubringen^^

Ob es zulässig ist, eine Religion und ihre Anhänger zu beleidigen, hängt maßgeblich von der Größe und Bereitschaft ab, dagegen anzugehen.
Bei Katholiken ist keine große Gegenwehr zu erwarten, wenn man sie als Kinderschänder beleidigt. Bei anderen Gruppe kann das jeder gern selbst probieren…

[QUOTE=Orin;450772]

Weil wie will man es verbieten das Kopftücher in Schulen/Öffentlichen Arbeitsplätzen getragen werden wenn es verboten ist die Religionsausübung zu behindern?

  1. Es ändert sich überhauptnichts im vergleich zu heute denn: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 4
    (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
    (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
    Wenn man es also verbieten Würde das Kopftuch tragen zu dürfen, dann wäre das schon verfassungswidrig.

  2. Warum Sollte man auch das Kopftuch verbieten?

  3. Ein Bundesgesetz steht niemals Höher als ein Bundesgesetz( Nur das GG steht höher), Und wir reden hier vom Strafrecht. In Deutschland können Straftaten nur von natürlichen Personen begangen werden. Der Staat kann also durch Verwaltungsrecht abweichende Regelungen finden ohne das dies auch nur ansatzweise ein Problem darstellen würde

Und je nachdem was als Religion anerkannt wird könnten einige versuchen ziemlich interesannte Dinge mit diesem Gesetz durchzubringen^^

Und welche Bitteschön? Es ist doch nur hierdurch verboten, das ein Bürger, also eine Natürliche Person oder eine Gruppe jemand anderen an der Religionsausübung Hindert.

[QUOTE=Orin;450772]Weil wie will man es verbieten das Kopftücher in Schulen/Öffentlichen Arbeitsplätzen getragen werden wenn es verboten ist die Religionsausübung zu behindern? [/QUOTE]

Ich finde es überhaupt nicht schlimm, wenn Lehrerinnen Kopftücher tragen und verstehe die Kritik daran nicht.

Es gibt Leute, denen geht es nicht um die Klärung von Interessengegensätzen, sondern um das Säen von Feindschaft, Hass, Zwietracht, Unruhe, Ressentiments und Spannungen, oder gar um das Erzeugen von offener Gewalt. Schon um davon politisch profitieren zu können. Man denke nur an gewisse rechtsextreme Gruppierungen. Die werden genau so weit gehen, wie das Gesetz es ihnen erlaubt. Wenn man ihnen die Aufhetzung zum Rassen – oder Religionshass gestattet, oder das extreme Provozieren von Minderheiten, so werden sie das ausnutzen; im Extremfall bis zum Erzeugen einer Pogromstimmung.

@ Orin: Du liest da womöglich was in den Text von Icetwo rein, was er gar nicht gesagt hat. :wink:

Ähm, gibt es aktuell nicht ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst oder habe ich verpennt das das schon wieder weggekommen ist?
Ich meinte ja nicht das irgend so eine kleine gammel Sekte dadurch etwas dürfte, sondern nur das es sicher einige gibt die damit versuchen könnten irgend nen Mist zu machen^^

@enio ich möchte ihm garnix unterstellen^^, hatte mich nur gefragt was die Forderung für Auswirkungen haben könnte^^, heißt ja nicht das meine Überlegungen Hand oder Fuß haben, sind mir halt gekommen und hab gefragt wie es damit aussehen würde^^

Feindschaft, Hass, Zwietracht, Unruhe, Ressentiments und Spannungen gibt es in der Bundesrepublik bereits (seit Bestehen) und zwar wegen den vorausgesetzten Interessengegensätzen, die das Toleranzprinzip ja garantieren soll. Das „Erzeugen offener Gewalt“ nennt man Staatsgewalt, die wiederum nötig ist, um die Interessengegensätze zu organisieren.

Sie tragen Kopftücher wegen ihrem Gott und der existiert nicht, folglich ist es dumm und unnötig, dass sie ein Kopftuch tragen. Das ist doch leicht zu verstehen.

@ Sherlock Richtig, aber Christen hängen auch Kreuze an Wände in öffentlichen Einrichtungen/an Ketten die sie um den Hals tragen. Damit hat niemand ein Problem…
Also werden Christen vom Staat bevorzugt und das verstößt dan gegen die Religionsfreiheit.
Entweder man räumt jeder Religion ein religiöse Kleidungsstücke/Dekogegenstände zu verwenden oder man verbietet es allen, nur den Moslems ist schlicht und ergreifend Diskriminierung.