billige Glücksspielfragen zu einer Sendung

Neue Regeln:

Grundsätzlich wird in der neuen Satzung zwischen Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen unterschieden, für die unterschiedliche Regelungen gelten. So können an Einzel-Gewinnspielen im Radio und im Fernsehen auch Jugendliche ab 14 Jahren teilnehmen. Für Gewinnspielsendungen im Radio und Fernsehen gelten strengere Regeln, hier ist eine Teilnahme erst ab 18 Jahren erlaubt. Die einzelnen Call-In-Sendungen dürfen pro Rätselfrage nicht länger als drei Stunden dauern. Mindestens alle 30 Minuten muss ein Anrufer durchgestellt werden. Die Sendungen müssen nach klaren, für die Nutzer nachvollziehbaren und erständlichen Regeln ablaufen. Irreführung ist untersagt, die Teilnahmebedingungen müssen alle 15 Minuten eingeblendet werden. Die Lösungen müssen in einem jedermann leicht zugänglichen Lexikon nachschlagbar sein. Für Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen gilt ein Höchsteinsatz von 50 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz und für Mobilfunk, wie dies bereits im Rundfunkstaatsvertrag geregelt ist. Bei Missachtung der Vorschriften drohen den Veranstaltern Bußgelder bis zu 500.000 Euro.

Und Einzelgewinnspiele ab 14:

Frag mal bei DSDS nach, dann weißt Du warum diese Zielgruppe “freigeschaltet” wurde, Grundlage ist unter anderem der so genannte Taschengeldparagraph.

Nein bei Gewinnspielsendungen darf man weiterhin erst ab 18 Mitmachen. Aber bei solchen Fragen, die nebenbei mal gestellt werden, darf man jetzt schon ab 14 mitmachen.

Edit: Ups da gabs ja noch ne 2. Seite. Ihr könnt meinen Beitrag löschen, wenn ihr wollt.