Betreutes Gucken #48

Das Betreute Gucken wurde von YT bereits wieder einkassiert.

Schade, wollte mir das heute Abend ansehen.

@Fernsehkritiker dann bitte ab in die Schatzkammer damit.

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Ich weiß vom Inhalt nichts, aber es wird doch wohl ein Youtube-Video sein, das Holger da kommentiert.
Wenn er sich also selbst nicht nackend auf dem Schreibtisch räkelt, sind alle fraglichen Szenen aus dem kommentierten Video.
Stellt sich die Frage, warum das BG gegen die Richtlinien verstößt; das Video aber nicht.

Es ging doch um Nudisten in dem Video, soweit ich gesehen habe.

Davon gehe ich aus.
Aber warum wird das Betreute Gucken entfernt? Holger kommentiert ja nur ein Video, das scheinbar nicht gegen die Richtlinien zur Nacktheit verstößt.

Update von Holger:

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Werden die ÖRR-Sachen überhaupt auf Richtlinien überprüft oder haben die mit ihrem Sonderstatus auch diesbezüglich Sonderrechte?

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@Fernsehkritiker
Kannst du erneut Einspruch einlegen?
In der kurzen Zeit ist eine vernünftige Prüfung doch überhaupt nicht möglich.
Zumal das Originalvideo ja immer noch online ist.

funk (bzw. die ÖRR generell) hat/haben ziemlich sicher irgendeinen besonderen Deal mit YouTube. Da wird nix automatisch gescreened oder gestriked. Ich habe noch nie von einem Vorfall gehoert wo ein Video von funk irgendwelche Probleme mit Content ID, DMCA oder irgendwelchen automatisch detektierten ToS-Verstoessen hatte, wie es bei den meisten YouTubern hin und wieder mal der Fall ist. funk-Kanaele koennen beispielsweise auch RTL-Material im Rahmen des Zitatrechts verwenden ohne Copyright-Strikes zu kassieren obwohl bekannt ist, dass RTL da ziemlich gnadenlos ist und erst mal pro forma alles wegstriken laesst.

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Zeitnah startet ohnehin der neue MG-Bereich “YouTube & Twitch” - da ist alles drin.

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Das macht YouTube allerdings bei allen Videos von ÖR-Sendern, nicht nur den deutschen. Da steht dann entweder „ist Teil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ oder „wird ganz oder teilweise von der Regierung finanziert“.

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Das Y Kollektiv konnte sogar ein Video über schwulen Chemsex bringen. Ich habs gemeldet. Natürlich erfolglos.

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Die Öffentlich-Rechtlichen und andere Organisationen und Nachrichtenseiten gelten bei Google als vertrauenswürdige Quelle. Da sind die Hürden extrem hoch, bis da mal was gesperrt wird. Wenn überhaupt. Auf dem Arte-Kanal sind Nacktdarstellungen ohne Altersbeschränkung jedenfalls kein Problem. Ich nehme an, die sind auch von dem Content-ID gänzlich ausgenommen.

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Ich frage mich, ob sowas legal sein kann. Nehmen wir mal an, Holgers Video verstösst gegen die Community-Richtlinien. Was sagt Google dann zu dem berechtigten Argument, dass das Originalvideo dann auch gesperrt werden muß?

a.) Es geht hier um dich, Holger. Dein Argument ist Whataboutism.
b.) Wir brauchen die Zusammenarbeit mit Puls.
c.) Puls hat das Video in einen anderen Kontext gesetzt (bla, bla, bla).

Ist das das Original?:

ja - das ist das Original

Ist wohl wieder freigegeben.

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