Wie der NDR Transparenz vortäuscht

Im November 2013 beantragten die Piraten im Schleswig-Holsteinischen Landtag, eine feste Regelung der Informationsfreiheit in den Staatsvertrag des NDR einzufügen:

„Das HmbTG vom 19. Juni 2012, das am 6. Oktober 2012 in Kraft getreten ist (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt HmbGVBl Nr. 29) findet auf den NDR Anwendung, es sei denn, dass journalistisch-redaktionelle Informationen betroffen sind.“

Der NDR ist eine Vierländeranstalt, es ist nicht klar geregelt, wessen Landesrecht nun gilt. Ob der Sitz entscheidend ist (Hamburg) oder eine Mehrheitsentscheidung gilt. Der Vorschlag ist deshalb, die Transparenz durch Einführung dieser Regelung in den NDR-Staatsvertrag zu regeln.
Der NDR hat nun reagiert:

Diese Antwort ist ausweichend. Die Punkte, die sich der NDR zugute hält, sind lächerlich:
-Hinweise zu den Programmangeboten
-Hinweise zur Programmverbreitung
etc.
Das sind alles Dinge, die allgemein bekannt sind. Auf der Homepage gibts dann wenig außer allgemeinem Bla-Bla:
http://www.ndr.de/unternehmen/organisation/transparenz/index.html
Im fetten Abschnitt des Schreibens kommt der eigentliche Knackpunkt:

Dem NDR ist auch ohne ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung daran gelegen, die Verwendung der ihm zufließenden Rundfunkbeiträge - unter Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Dritter sowie unter Beachtung des gesetzlichen Datenschutzes - … transparent zu vermitteln.

Hinter dem von mir hervorgehobenen Teil verbirgt sich das Problem: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat seine Produktionskosten an externe Tochterfirmen ausgelagert (DEGETO, Jauch etc.). Diese möchte er selbstverständlich NICHT offenlegen, da wird die Kohle nämlich verbraten! Schönes Beispiel, wie da über Bande gespielt wird, war ja das Snowden-Interview, als der NDR angab, die Rechte nicht zu haben; sie lagen bei einer 100%igen Tochterfirma: