Widerstand nicht zwecklos?

wurde dieses Forum von den Rundfunkanstalten infiltriert?

[QUOTE=Braindead Society;383596]wurde dieses Forum von den Rundfunkanstalten infiltriert?[/QUOTE] Klar! Wer nicht Holgers Meinung ist, arbeitet für die GEZ!

[QUOTE=Scumdog;383591]Also mein Reichsdeppen-O-Meter ist recht empfindlich geeicht, es schlägt aber bei Holger’s Blogtext - erst recht in der jetzigen Form - nicht mal ein klein wenig aus.[/QUOTE]

In der Tat, er hat den Text editiert (wobei der Satz “selbst Hartz-IV-Empfänger kriegen nie im Nachhinein eine Beitragsbefreiung” irreführend ist, denn der Antrag, auf den die GEZ sich bezieht, wurde [I][U]vor[/U][/I] dem Zeitraum gestellt, für den die Befreiung rückwirkend bewilligt wurde), und die Distanzierung kommt in dieser Form deutlich(er) herüber.

Auch vorher hat sich Holger m.E. [I][U]inhaltlich[/U][/I] durchaus von dem Reichsdeutschengeschwurbel distanziert. Aber er hat den Eindruck erweckt (und erweckt ihn m.E. nach wie vor), dass er nichts dagegen hat, sich mit den Reichsdeutschen in ein Boot zu setzen, wenn es gegen die GEZ geht. Neutral formuliert war der Beitrag zumindest in der ursprünglichen Form nicht, die mehr oder weniger klammheimliche Freude darüber, dass die GEZ klein beigegeben hat, war deutlich erkennbar.

[QUOTE=Fernsehkritiker;383593]Naja, das kenne ich ja nun schon, dass viele sich lieber heute als morgen wünschen würden, mich in die Verschwörer-Ecke abschieben zu können :mrgreen:[/QUOTE]
Naja, manchmal wagst du dich da auch gefährlich nahe ran!
Ich erinnere mal an C-Rebell-um oder das Interview bei Nexworld.tv :mrgreen:

@Roy Snyder Kann man so sehen. Er macht sich nicht mit den Deppen bzw. deren Thesen gemein, hat aber keine Berührungsängste, wenn es gegen die GEZ geht. Sagt er so ähnlich ja selbst. Da tun eindeutige disclaimer in der Tat Not…

[QUOTE=Roy Snyder;383599]In der Tat, er hat den Text editiert (wobei der Satz “selbst Hartz-IV-Empfänger kriegen nie im Nachhinein eine Beitragsbefreiung” irreführend ist, denn der Antrag, auf den die GEZ sich bezieht, wurde [I][U]vor[/U][/I] dem Zeitraum gestellt, für den die Befreiung rückwirkend bewilligt wurde)[/QUOTE]Das ist nicht nur irreführend, sondern falsch. Es gibt eine Frist von zwei Monaten nach Erteilung des Bewilligungsbescheides.

Diese Frist wurde hier auch eingehalten.

Vermutlich hat Holger demnächst jedenfalls die zweifelhafte Ehre, auf den entsprechenden Plattformen als Kronzeuge verlinkt zu werden, dass jetzt erstmals eine “Firma der BRD GmbH der stichhaltigen Argumentation nachgegeben hat”. Da baumelt der Link dann gleich neben den zahlreichen anderen goldigen Trophäen wie das “berühmte Schäuble-Zitat” und den Protokollen der Weisen von Zion. Ich denke aber, die Ehre ist mit dem Blogpost verdient :twisted:

Und wenn’s dafür neue Abonnenten von FKTV bringt? hust :ugly

Genau was hier fehlt: noch mehr [-]Spinner[/-] Bürger :voegsm:

[QUOTE=PasQQal;383602]Das ist nicht nur irreführend, sondern falsch. Es gibt eine Frist von zwei Monaten nach Erteilung des Bewilligungsbescheides.

Diese Frist wurde hier auch eingehalten.[/QUOTE]

Ich lache hart darüber, wie gutgläubig Ihr nach wie vor in Sachen Rundfunkbeitrag seid - nein, eigentlich bin ich eher erschrocken. Im Grunde herrscht dort das selbe Motto wie bei Scientology: „Mach Geld, mach mehr Geld“. Das muss man sich immer wieder klar machen.

Und wenn’s dafür neue Abonnenten von FKTV bringt? hust

Ja eben - soll ich jetzt bei jedem Abonnenten eine Prüfung durchführen, ob er möglicherweise ein Reichsdepp ist? Wird ja immer besser :mrgreen:

[QUOTE=Fernsehkritiker;383572]
Ja, diese Frage ist doch in der Tat berechtigt. Wie gesagt: Ginge es wirklich nur um Hartz IV Befreiung (die ja in der Regel auch nie nachträglich anerkannt wird), würde keine Tante aus der Rechtsabteilung antworten.
[/QUOTE]

Ich würde sagen, dass die festgestellt haben, vergessen zu haben auf den Befreiungsantrag in einem Schreiben einzugehen und deswegen dann zähneknirschend denen für die Zeit seit dem ersten Schreiben eine Befreiung gegeben haben. (Sie hätten das zumindest ablehen müssen einmal.)

Hast du auch die zweite Seite des Schreibens vom 22.03.? Das Schreiben scheint aus mindestens zwei Seiten zu bestehen.

Du wärst ein guter Bernd, stell ich grade fest. Versuch’s doch auch mal bei ■■■■■■■■■■ die schauen sowieso schon FKTV Live (nur bisher ohne zu bezahlen :stuck_out_tongue: ) und sind auch voll gegen GEZ, echt jetzt! Vlt kannst Du sie ja zu zahlenden Jüngern bekehren :voegsm:

[QUOTE=Corbeau;383609]Du wärst ein guter Bernd, stell ich grade fest.[/QUOTE]Vielleicht ist er ja sogar einer …

. . . . .

Nachdem es hier jetzt mehrfach herausgestellt wurde, dass es die Befreiung offenbar nur gab, weil die Leute in ihren kruden Schreiben, offenbar sowas wie einen Antrag auf Befreiung gestellt haben und dieser netterweise in dieser Form nachträglich akzeptiert wurde, ist dieser gesamte Blogbeitrag eigentlich vollkommen falsch und gegenstandslos. Insbesondere schon die Überschrift “Widerstand nicht zwecklos?”.

Doch Widerstand zwecklos, zumindest in dieser Form und mit den “Argumenten”, die Holger da gelesen haben will.

Leider hält Holger hier in typischer Manier an seiner Meinung fest und kann nicht zugeben, dass er wohl etwas vorschnell war und/oder zu ungenau gelesen hat.

Schade hier wärs wirklich mal einfach gewesen und kein großer Zacken aus der Krone gebrochen.

Also, ich bin dafür , den reisserischen und nicht der Wahrheit entsprechenden Aufmacher abzuändern in: "Ungewöhnlich. Unberechtigt gefordeter Rundfunkbeitrag wird nachträglich von der GEZ für nicht berechtigt erklärt. "

Ich lese hier auch mehr raus das man bei berechtigten Befreiungsgründen der GEZ ruhig mal grenzdebil auf den Sack gehen kann. Also ist das eher was neues für jemanden dessen Befreiungsanträge nicht genommen werden die mal mit etwas Nonsense zu belabern.

Leider kein Geheimrezept für zahlungspflichtige, aber zahlungsunwillige Mitbürger.

[QUOTE=Fernsehkritiker;383572]@piff_paff: Ja, das ist natürlich sichergestellt!

Ja, diese Frage ist doch in der Tat berechtigt. Wie gesagt: Ginge es wirklich nur um Hartz IV Befreiung (die ja in der Regel auch nie nachträglich anerkannt wird), würde keine Tante aus der Rechtsabteilung antworten.

Ja, also - es gibt also einen Weg, denen auf die Nerven zu gehen. Nichts mehr als das wollte ich ja dokumentieren.[/QUOTE]

Achso, hab ich ganz vergessen, wenn einer mit Anzeige wegen Diebstahl, Raub (WTF?), Erpressung, etc. droht was denkst du denn in welche Abteilung sowas gehen sollte? Die Leute haben noch Glück, dass sie nicht selber angezeigt wurden bei diesem Stuss, den sie da verzapft haben.

[QUOTE=Hobelbruder;383619]was denkst du denn in welche Abteilung sowas gehen sollte?[/QUOTE]

Ich bin zwar nicht [-]Bernd[/-] Holger, aber ich würde sagen: in die geschlossene Abteilung.

Ich hab noch nie (!) einschreiben verschickt und meine Briefe, egal ob GEZ oder Amt oder sonst was, sind immer angekommen, also völliger verschwörungsschwachsinn. Das bei abertausenden Briefen mal was weg- oder gar nicht ankommt, ist wohl „normal“ und man kann als ALG2-Empfäger (und sonst) auch einen vorläufigen Antrag auf Befreiung stellen, dann fällt dieses „man wird rückwirkend nicht befreit“ nämlich komplett unter den Tisch, da man dann einfach die entsprechenden Unterlagen, Befreiungebscheid, nachreichen kann, da der Bewilligungsbeschied vom Amt immer mal etwas später kommen kann als es die GEZ verlangt.

Daher find ich das Geheule dahingehend immer völlig deplatziert und ja, als jahrelanger Arbeitsloser und nun Halbtagsbeschäftiger bin ich mehr im Bilde als man vlt. denkt.

Und nur nebenbei erwähnt, ein Einschreiben dokumentiert nur DAS was verschickt wurde, aber nicht WAS, daher ist ein Einschreiben im Fall der Fälle völlig für den Poppes, da die Gegenseite auch behaupten könnte es wurde nur ein leeres Blatt verschickt und nun beweise man mal das Gegenteil :wink:

[QUOTE=Naked Snake;383621]und man kann als ALG2-Empgäger auch einen vorläufigen Antrag auf Befreiung stellen[/QUOTE]Gibt es glaube ich nicht mehr. Dieser vorläufige Antrag ist noch aus GEZ-Zeiten, da gab es diese Zweimonatsfrist auch noch nicht.

Die Überschrift und der Einstieg in den Blogtext lassen mMn den Eindruck entstehen, als gäbe es einen goldenen Weg, dem Rundfunkbeitrag zu entgehen. Indiz: “Beide sind nämlich auch beinharte Rundfunkbeitragsverweigerer.” Hier wirkt es zunächst so, als wäre die Sachlage genau wie bei Holger einfach eine Verweigerung der Zahlung, dabei stellt sich später heraus, dass wohl ein Antrag auf Befreiung von der Zahlungspflicht (wegen ALG II? Ich hab in den Briefen nichts entsprechendes entdeckt, hab aber nicht nochmal haarklein alles durchgelesen, weils mich da schüttelt) gestellt wurde, der anscheinend missverständlich/unklar/falsch formuliert wurde. Das wäre jetzt mal interessant zu sehen, wie dieser tatsächlich aussah. Dann könnte man darüber reden, ob die Rechtsabteilung so handeln musste, weil der Antrag korrekt war oder ob sie aus Kulanz gehandelt hat, damit der Quatsch endlich aufhört.

In diesem Sinne ist es auch kein Widerstand der beiden, wie die Überschrift suggeriert, sondern eher das Einfordern zustehender Rechte. Dass der Beitragsservice sonst nicht auf solche Befreiungsschreiben im Nachhinein reagiert, kann ich mir vorstellen, aber wissen tu’ ich es nicht und verlasse mich da einfach mal auf Holgers Aussage. In diesem Sinne würde ich die Überschrift und die oben zitierte missverständliche Passage ändern, weil man so diesen Fall mit Holgers Fall gleichsetzt, obwohl andere Voraussetzungen herrschen.

Ich würde ganz zu Anfang klar machen, dass es hier um die rechtmäßige (!) Befreiung von der Zahlungspflicht geht und nicht bloße Zahlungsverweigerung (ohne Rechtsgrund) trotz bestehender Zahlungspflicht. Alles andere wirkt schon ein wenig so, als sollte die Sache zu etwas gemacht werden, was sie nicht ist. Das indiziert auch der Satz am Ende “War man bei der GEZ einfach nur genervt von der Hartnäckigkeit oder gibt es womöglich tatsächlich einen schwachen Punkt, mit dem man als Beitragsverweigerer durchkommt?” Der “schwache Punkt” könnte hier höchstens sein, dass man, wenn einem vorher die rechtmäßige Befreiung verweigert oder man ignoriert wurde, nur hartnäckig genug bleiben muss, um am Ende doch zu seinem Recht zu kommen. Oder man hat den Antrag verhudelt und kriegt mit dieser unsäglichen Dummlaberei doch das, was einem aus eigenem Verschulden eigentlich nicht mehr zusteht. Wenn man sichs so anschaut, ist es eigentlich nicht mehr ganz so prickelnd.