Weil wir es doch besser wissen?

Mal überlegen, was der Schäuble so alles wollte …

  • Gekaperte Flugzeuge vom Himmel pusten
  • Potentielle „Gefährder“ „final Rettungsschießen“ (Lass dir das mal durch den Kopf gehen! Da sollen VERDÄCHTIGE ohne Anklage, ohne Schuldspruch hingerichtet werden, ohne das ein Verbrechen stattgefunden haben muss! Jeder Mörder weiß, dass er vor der Todesstrafe geschützt ist, denn die ist laut GG abgeschafft - aber mögliche(!) Verdächtige(!) hinrichten ist ok?)
  • Bundeswehr im Innern (Soldaten, ausgebildet im effizienten Töten von Menschen gegen die eigene Bevölkerung?)
  • Onlinedurchsuchung (Ich habe viele persönliche Daten auf meinem Rechner, die niemanden etwas angehen - Ja, ich habe da was zu verbergen. :roll: )
  • Vorratsdatenspeicherung (…)
  • Internet-Zensur (Schäuble hat da seine Finger mit drin. Zumindest ist er dafür.)

Reicht das?

OK, an diesem Punkt stimme ich dir zu. Zumindest sollten verfassungsfeindliche Tendenzen in der Politik endlich mal wirksam gestoppt werden. Wenn sie im Amt bleiben dürfen, so sollten sie wenigenstens für jedes „Ja“ zu verfassungsfeindlichen Gesetzen 10 Peitschenhiebe o.ä. bekommen. Das würde sicher schon reichlich helfen. :wink:

Denk mal an die SPD, als es um die Abstimmung zur Vorratsdatenspeicherung ging. Andrea Nahles verkündete anschließend unter großen „Bauchschmerzen“ dafür gestimmt zu haben und Tags darauf, äußerten sich 26 der SPD-Ja-Sager in der Presse und hofften darauf, dass das BVerfG das Gesetz bald einkassieren würde. Mit anderen Worten: Die wussten, dass sie einem verfassungswidrigen Gesetz zugestimmt haben. - Was soll der Mist? Niemand zündet sein Haus an und hofft dann, dass die Feuerwehr sich darum kümmern würde. Ein solches Verhalten soll echt weiterhin straffrei bleiben?

Wenn ich was zu sagen hätte, ich hätte diese Typen wegen Heuchelei und vorsätzlicher Grundrechtsbrandschatzung eingebunkert. Noch länger als jene, die einfach aus Überzeugung dafür gestimmt hätten. Mich widert solches Pack dermaßen an … dafür finde ich keine Worte. Sch*** auf das GG - Hauptsache 'nen Listenplatz … :smt013

Schäuble hatte da noch so einige clevere Ideen mehr.

Handy und Internetverbot für Terrorverdächtige
Internierungslager für Terrorverdächtige

Und es geht hier nur um Verdächtige. Wenn das alles - zusätzlich zu dem was Rakanischu schon anführte - Gesetze wären, wie weit wären wir dann noch von einer Bilderbuchdiktatur entfernt?

“Verdächtige” wurden auch schon bei Adolf Nazi eingesperrt oder erschossen.

Also ich würde dir vorschlagen, erstmal in Ruhe die Funktionen und die Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland zu lesen.
Zum einen Prüfen die Richter am BVerfG nur Gesetze auf ihre Unvereinbarkeit mit dem Grundrechten und nix weiter und zweitens können sie nicht von selber Tätig werden. Abgesehen davon, das man nicht Richter auf Lebenszeit beim BverfG und es dort 3 Senate glaub ich bestehend aus mehreren Richtern gibt, ist ein Missbrauch ausgeschlossen.

Mich würde mal interessieren, wo ihr hier immer so einen Stuß hernehmt?

Zum einen Prüfen die Richter am BVerfG nur Gesetze auf ihre Unvereinbarkeit mit dem Grundrechten und nix weiter und zweitens können sie nicht von selber Tätig werden.

Das ist richtig und das ist auch gut so.
Würde Rakanischus Vorschlag allerdings in die Tat umgesetzt, so böte er die Möglichkeit, dass das BVerfG Einfluss auf die Zusammensetzung der Exekutive und Legislative nimmt, wenn auch nur indirekt. Das allerdings ist sicherlich nicht seine Aufgabe und verletzt das Prinzip der Gewaltenteilung.

Mal überlegen, was der Schäuble so alles wollte …

  • Gekaperte Flugzeuge vom Himmel pusten
  • Potentielle „Gefährder“ „final Rettungsschießen“ (Lass dir das mal durch den Kopf gehen! Da sollen VERDÄCHTIGE ohne Anklage, ohne Schuldspruch hingerichtet werden, ohne das ein Verbrechen stattgefunden haben muss! Jeder Mörder weiß, dass er vor der Todesstrafe geschützt ist, denn die ist laut GG abgeschafft - aber mögliche(!) Verdächtige(!) hinrichten ist ok?)
  • Bundeswehr im Innern (Soldaten, ausgebildet im effizienten Töten von Menschen gegen die eigene Bevölkerung?)
  • Onlinedurchsuchung (Ich habe viele persönliche Daten auf meinem Rechner, die niemanden etwas angehen - Ja, ich habe da was zu verbergen. :roll: )
  • Vorratsdatenspeicherung (…)
  • Internet-Zensur (Schäuble hat da seine Finger mit drin. Zumindest ist er dafür.)

Auch wenn ich dir recht gebe, das alle von diesen Maßnahmen murks sind:

-Flugzeuge Abschießen ist so eine Sache, rettest du wenige Leben oder evtl das mehrerer viele(die Hans-Martin Schleyer entführung mit Freipressung der RAF-Mitglieder ist da ein ähnliches Fall, wo die Regierung zw. das leben einer Person und vieler Leben(potentielle neue Anschläge durch die dann freien RAF-Mitglieder) entscheiden musste)
-Finaler Rettungsschuss fällt unter Polizeirecht-> Ländersache (Schäuble war nie Innenministers eines Landes)
-Bundeswehr im Innern: Ich hab jetzt beim kurzen überfliegen des GG keinen Artikel gefunden der das konkret verbietet(Art. 87.4 erlaubt es sogar(zur Gefahrenabwehr))

Ausserdem sind das MEINUNGEN von Schäuble und keine Gesetzesvorschläge, sprich dein Three-Strikes-Gesetz würd (zumindest bisher) nicht greifen(freie Meniung wird ja schließlich auch durchs GG geschützt)

Ich kenn mich mit Urteilen des Bundesverfassungsgericht nicht aus, aber wie viele Urteile gab es tatsächlich gg. Schäuble?

Also das Luftsicherheitsgesetz wurde kassiert.
Internet-Zensur hat den Gesetzgebungsprozess noch nicht durchlaufen.
Alles andere ist für Schäuble unverdächtig, weil er nicht an Gesetzen dazu beteiligt war bzw. diese nicht beanstandet wurden.

-Flugzeuge Abschießen ist so eine Sache, rettest du wenige Leben oder evtl das mehrerer viele

Nach welchen Maßstäben steht es einem Staat zu, Gott zu spielen und den Wert eines Lebens zu beurteilen? Sind zwei Leben mehr wert als eines? Sind zwei Hartz-Bezieher auch mehr wert als ein Top-Manager? Wenn wir anfangen, solche Überlegungen anzustellen, dann ist die Würde des Menschen buchstäblich im A*sch.

(Mathias Richling hat daraus eine hübsche Satire gemacht.)

-Finaler Rettungsschuss fällt unter Polizeirecht-> Ländersache (Schäuble war nie Innenministers eines Landes)

Das war eine Metapher. Schäuble wollte potentielle Terrorverdächtige - also Leute, die noch nicht einmal was getan haben müssen, die noch nicht einmal irgendwas böses vor hatten, abknallen dürfen. Kopfschuss auf Verdacht. Entschuldigung, aber da frage ich mich ernsthaft, ob der Typ noch alle Latten am Zaun hat. Solche Forderungen sind an Verfassungsfeindlichkeit nicht mehr zu überbieten.

-Bundeswehr im Innern: Ich hab jetzt beim kurzen überfliegen des GG keinen Artikel gefunden der das konkret verbietet(Art. 87.4 erlaubt es sogar(zur Gefahrenabwehr))

Seit wann? Und wie verhält sich das mit Terorbekämpfung? Darf die Bundeswehr dann im Inland zur Gefahrenabwehr (durch Terroristen) auf die Bürger ballern? Ist ja richtig spitze! Dann nennen wir noch den Alexanderplatz in Platz des himmlischen Friedens um und alles passt perfekt. :roll:

Ausserdem sind das MEINUNGEN von Schäuble und keine Gesetzesvorschläge, sprich dein Three-Strikes-Gesetz würd (zumindest bisher) nicht greifen(freie Meniung wird ja schließlich auch durchs GG geschützt)

Sippenhaft (das Three-Strikes-Gesetz ist nichts anderes) ist genauso grundgesetzwidrig wie die standrechtliche Erschießung potentiell gefährlicher Bürger … die freie Meinungsäußerung hört da auf, wo die Rechte anderer anfangen. Wenn sich jemand offen dazu bekennt, die Grundrechte abschaffen zu wollen, gehört dieser jemand hinter Gitter oder in die geschlossene Abteilung. Und mit Verlaub: Was Schäuble fordert ist an manchen Stellen sowas von abenteuerlich, dass er sich nicht wundern muss, wenn man ihn als Verfassungsfeind bezeichnet.

Die Vorratsdatenspeicherung wurde vom BVerfG zumindest eingeschränkt. Der Bundestrojaner wurde auch bereits bemängelt, die Verfassungsbeschwerde ist jedoch noch in Arbeit. Die Umsetzung der Todesstrafe für „verdächtig aussehen“ hat er sich doch nicht getraut. Schade. Ich hätte mich gefreut, wenn die CDU ein solches Gesetz (am besten zusammen mit der SPD) beschlossen hätte. Dann gäbe es für das BVerfG keinen Grund mehr, Verbotsanträge beider Parteien abzulehnen - und das wäre der wohl glücklichste Tag in Deutschland.

Man wird ja wohl noch träumen dürfen …