WDR Lokalzeit lässt sich instrumentalisieren

Juristen unter sich:
Siehe http://www.lawblog.de/index.php/archive … -schleife/ evtl. hast du daran Interesse

Ich sehe das Problem nicht wirklich, denn ob die Information vom Staatsanwalt kam, oder von einer anderen involvierten Person ist nicht erkennbar. Dementsprechend kann auch keine Vorsätzlichkeit vorgeworfen werden.

Ich bin jetzt nicht nicht sicher ob das rechtlich stimmt, aber meines Wissens, darf der Staatsanwalt über seine Arbeit informieren, wie es ihm beliebt, ohne dass er sich rechtlich angreifbar macht.

Aber mal ganz ehrlich gesagt, ich glaube, da ist wesentlich mehr geschehen, zwischen dem Staatsanwalt und Strafverteidiger. Und irgendwie habe ich das Gefühl, dass es dieser Strafverteidiger verdiehnt hat.

Ich bin jetzt nicht nicht sicher ob das rechtlich stimmt, aber meines Wissens, darf der Staatsanwalt über seine Arbeit informieren, wie es ihm beliebt, ohne dass er sich rechtlich angreifbar macht.

Das ist falsch! Ein Staatsanwalt ist zur Verschwiegenheit verdonnert. Schon „normale“ Anwälte dürfen keinerlei Auskunft an Dritte geben, außer es ist ihnen vom Mandanten ausschließlich ‚erlaubt‘ worden. Selbst das ist problematisch. Vor allem für den Anwalt, der im Grunde für seinen Mandanten geradestehen muss und sich somit in einer Schwebe befindet. Schließlich weiß er nicht, inwieweit die von ihm weiter gegebenen Informationen ‚genutzt‘ werden. Kein Anwalt würde einem Mandaten raten, dass er Informationen an Dritte weitergeben soll respektive darf. Sowas kann ganz schnell nach hinten los gehen.