Wobei man nochmals erwähnen muss, dass es hierbei wohl um Geschäfte geht, die er mit seiner GmbH geführt hat und er damit nicht automatisch für alles mit seinem Privatvermögen haftet. Relevant wird hierbei die Frage sein, wann Storost einen Insolvenzantrag hätte stellen müssen und ab wann die Ansprüche der Gläubiger entstanden sind.
In Betracht ziehen müssen wir hier, dass es allerdings nicht nur um Insolvenzfragen geht. Die AA schreibt: „die Staatsanwaltschaft wirft ihm Bet*rug, vorsätzliche Pflichtverletzung bei Zahlungsunfähigkeit und Urkundenfälschung vor.“ (Die AA nutzt das natürlich ohne den Stern ;))
Je nachdem, wie weitreichend die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft hier sind, könnte sich aus dem B. durchaus eine persönliche Haftung von Storost als Gesellschafter ergeben.
Und ohne ihm etwas konkret dahingehend vorwerfen zu wollen: Wenn er seine GmbH missbräuchlich verwendet (z.B. um Risiken widrigerweise auf Dritte abzuwälzen) oder keine klare Trennung zwischen Privatvermögen und Geschäftsvermögen vornimmt, ist das für ihn persönlich natürlich auch eher suboptimal.
Zumindest dieses Risiko besteht ja in der Theorie durchaus, weil er seine Sender als e.K. führte und seine GmbH Dienstleistungen für ihn vollbrachten. Die ITV Media Verwaltungs GmbH schließt laut diversen Pressemitteilungen Lizenz-, Distributions- und Werbeverträge mit Kunden und Agenturen ab, die sie dann an Storost als Kaufmann sublizenziert bzw. weiterverkauft.
Insofern muss man aber abwarten, wie die Verhandlungen ausgehen und was man ihm auch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auch nachweisen kann. Er wäre ja nicht der erste, der seinen Kopf aus der Schlinge ziehen konnte, weil nicht genug Beweise vorlagen.
Gleichwohl: Wegen ■■■■■■ und Urkundenfälschung ist er bereits in der Vergangenheit verurteilt worden. Ob er daraus gelernt hat und vorsichtiger vorgegangen ist.
Und was mich persönlich ja interessieren würde: Hat Storost ein befreundeter Designer oder ähnliches womöglich dabei geholfen, die Urkunden zu fälschen, oder war er Einzeltäter?