http://www.youtube.com/watch?v=jmbl-TbKC1s
taff recherchierte. Nicht weil die Redaktion selber auf die Seite gegenhund.org gestoßen ist, sondern weil Facebook-„Aktivisten“ sie vor einigen Wochen darum baten.
Die „Recherche“ bestand in einigen Google-Sucheingaben, dem Finden der Facebook-Gruppe „gegen Gegenhund.org“ und last but not least dem Entdecken eines Youtube Videos, das von einem angeblichen Anon erstellt wurde und den Vollnamen und Adresse des vermeintlichen Betreibers der kontroversen Seite enthielt. Nach kurzer Kontaktaufnahme mit dem maskierten Ersteller dieses Videos ließ es sich die taff Redaktion nicht nehmen, den angeblichen Betreiber zu „outen“. Voller Name, Adresse und Telefonnummer anhand der gemachten Angaben sind leicht nachvollziehbar. Mittels einer absolut indiskutablen Argumentation (sinngemäß „wer nichts zu verbergen hat, lässt freie Dateneinsicht zu“) als „schuldig“ dargestellt, feinste Stasimethoden.
Nur noch ein kleines Beispiel für die „saubere Recherche“: Die Abbildung des Sushi-Hundes, der sich dank der überragenden investigativen Fähigkeiten der taff-Redaktion als der Hund einer Nachbarin des angeblichen Betreibers erweist, kursiert schon seit Jahren als Photoshop-Gag im Netz. Eine Recherche, die keine 10 Sekunden dauern müsste.
Die Folgen dieser Veröffentlichungen muss die taff-Redaktion billigend in Kauf genommen haben, sofern sie sich auch nur wenige Minuten mit den Inhalten der Seite, v.a. mit dem Gästebuch auseinandergesetzt hat. Ein wahrer Sturm der Hass-Äußerungen, Mordaufrufe, Drohungen gegen den ohne jeden Beleg Verleumdeten brach gestern abend los und hält an.
taff selber hat erwähnt, dass die vorliegenden, angeblich kompromittierenden (wahrscheinlich aber ohnehin gefäülschten) Daten, mindestens 4 Jahre alt sind, hat sich aber dennoch nicht gescheut, den Betreffenden derart zu verleumden, dass er mittlerweile vielleicht schon um Polizeischutz bitten musste.
Und nicht zu vergessen: Bei der betroffenen Seite könnte es sich tatsächlich auch um Satire handeln. Zitat taff: „Angeblich sei das alles nur Satire, also scherzhaft gemeint. Doch was wir auf der Seite finden, ist höchstens ein schlechter Scherz.“
Wegen eines „schlechten Scherzes“ also das Ganze. Schlechte Scherze sind in Deutschland sicherlich nicht strafrechtlich relevant. Verleumdung, Beleidigung, Bedrohung und öffentliche Mordaufrufe hingegen durchaus.
PS: Ich hab mich jetzt bis zum Abwinken mit der Thematik beschäftigt und versucht, mich kurz zu fassen. Bitte gerne nachfragen. Danke