Soll der frühere RAF-Terrorist im Bundestag arbeiten dürfen?

Soll der frühere RAF-Terrorist im Bundestag arbeiten dürfen?

Christian Klar hat Deutschland bekämpft wie kaum ein Zweiter. Das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart lautete 1985 auf neunfachen Mord und elffachen Mordversuch. Jürgen Ponto. Siegfried Buback. Hanns Martin Schleyer. Die Namen der Opfer bleiben eine Mahnung an alle, die glauben, dass dem Land von Linksextremisten keine Gefahr droht.

Darf so einer im Bundestag ein- und ausgehen? Mit dieser Frage befasst sich nun die Mitarbeiterkommission des Ältestenrates, nachdem bekannt wurde, dass der Abgeordnete Diether Dehm von der Linkspartei den heute 63-Jährigen als Webdesigner beschäftigt. Die Antwort fällt nicht leicht.

Habt ihr eine Antwort auf diese Frage?

Die frage die man zuerst beantworten sollte ist: muss er für seine Tätigkeit überhaupt in den Gebäuden des Bundestages Zugang haben?

Angenommen er müsste zwingend dort hinein: In dem Fall wären höhere Sicherheitsbestimmungen durchaus angebracht. Ihm die Arbeitsmöglichkeit verweigern wäre kontraproduktiv. Aber es sollte verständlich und berechtigt sein ihm ein etwas stärkeres Misstrauen als anderen entgegen zu bringen.

Rein rechtlich ist die Sache, dass er prinzipiell behandelt werden müsste wie jeder andere auch. Er hat seine Strafe abgesessen und damit ist gut. Ein Verbot der Arbeit darf und kann also gar nicht zur Debatte stehen.
Ich weiß nur nicht ob höhere Sicherheitsbestimmungen rechtlich möglich sind. Aber ich vermute mal das sollte gehen. Es wäre zumindest vernünftig, dass man bei einem begründetem Verdacht im Einzelfall die Sicherheit erhöhen darf.
Und weil es vernünftig ist gehe ich auch mit absoluter Sicherheit davon aus, dass unser aller Gesetzgeber auf genau diese Art und Weise darüber nachgedacht haben wird. Schließlich wählen wir die ja, wie könnten sie also unvernünftig sein? Sache geklärt, alles super und alles einfach. Kein Problem.

Unterstreicht eigentlich nur, warum die Linke eine absolut unwählbare Partei ist. Die Webseite designen geht auch von zuhause aus, dafür braucht man kein Zugang zum Reichstagsgebäude.

ich würde auch davon ausgehen, dass bei ihm Sicherheitsbedenken angebracht sind. Dass er die Taten nie bereut hat, würde ich in diese Richtung deuten. Man beachte, dass er die Taten, anders als “gewöhnliche Kriminelle”, aus Überzeugung begangen hat. Das muss nicht heißen, dass er jemanden umbringt, aber dass er weiterhin verfassungsfeindlich eingestellt ist, kann man nicht ausschließen und daher sollte er keinen Zugang zu geheimen Dokumenten kennen. Das Strafrecht mag keine Gesinnungsprüfung kennen, die Sicherheitsüberprüfung aber hoffentlich schon. Selbst für eine gewöhnliche Verbeamtung ist es eine rechtliche Bedingung, dass man bereit sein muss, jederzeit für die Verfassung einzutreten.

Was zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen angeht, bin ich etwas zwiegespalten. Zum einen ist die Resozialisierung natürlich wichtig, andererseits: muss man dann für jeden “zwielichtigen” Bewerber individuelle Sicherheitsmaßnahmen treffen? Ich weiß nicht, wie das geregelt ist, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das die gängige Praxis ist. Das wäre ja wirklich ein enormer Aufwand. Und dann wäre es falsch, für ihn eine Sonderregelung einzuführen. Zu Recht würden sich dann viele beschweren, die mal wegen einer Sicherheitsüberprüfung abgelehnt wurden.

Nicht zuletzt darf man natürlich auch seine Schlüsse daraus ziehen, dass die Linke einen ehemaligen Terroristen beschäftigt. Und da mache ich mir in der Tat meine Gedanken. Wenn die AfD dann im Jahre 2040 noch/schon im Bundestag sitzt, wird Beate Zschäpe die Modeberaterin von Frau Petry? Just saying…

Dieter Dehm halt.

[QUOTE=menag;441143]Dieter Dehm halt.[/QUOTE]

Dieser Dieter Dehm will offenbar ein Zeichen damit setzen, dass er ausgerechnet Christian Klar beschäftigt.

Was will der Dichter bzw. der Politiker uns damit sagen?

Fassen wir doch mal die Fakten zusammen:

  1. Klar arbeitet nicht für und auch nicht im Bundestag.
  2. Er arbeitet auch nicht für die Partei “Die Linke”.
  3. Er ist angestellt beim Bundestagsabgeordneten Diether Dehm für die technische Pflege seiner Webseite, und das schon seit Jahren.
  4. Im Februar 2016 beantragte Dehm für Klar einen Hausausweis für den Bundestag, was dort abgelehnt wurde.
    Erst hier durch wurde die ganze Sache bekannt.

Ich verstehe also nicht so ganz, warum das jetzt als Skandal hochgepuscht wird.

[QUOTE=P-Joker;441169]Im Februar 2016 beantragte Dehm für Klar einen Hausausweis für den Bundestag,[/QUOTE]

genau darum geht es doch. Und um die Frage, was davon zu halten ist, dass ein Bundestagsabgeordneter einen möglicherweise immer noch Verfassungsfeind beschäftigt und es in seiner Partei niemanden zu stören scheint.

Wie gesagt, ich lege hier die gleichen Maßstäbe an, wie wenn ein Politiker einer rechtspopulistischen Partei einen Ex-Terroristen beschäftigt, der mehrere Leute wegen seiner Ideologie getötet hat.

[post=441174]@Maschendraht[/post]: Dein Beispiel mit Zschäpe klingt durchaus erstmal einleuchtend, aber auch für sie gilt: Wenn sie ihre Strafe abgesessen hat, dann muss sie wieder als vollständiges Mitglied unserer Gesellschaft zählen. (so schwer es mir fallen wird.)

Daher solange er nicht Verfassungsfeind in einem rechtlich relevanten Sinne ist, ist die Vermutung das er einer ist egal. (Das jeder daraus natürlich den Schluss ziehen darf, dass die Linke unwählbar ist steht auf einem anderen Blatt.)

Die Tatsache das Klar schon seit Jahren für für Dehm arbeitet beweist vor allem eins: Es ist nicht notwendig das er (vereinfachten) Zugang zum Bundestag kriegt. Wenn er also dort rein will, bitte sehr unter den Regeln wie jeder andere auch, der nicht dort arbeitet.

PS: Tatsächlich würde es mich mehr stören wenn Zschäpe später einen vergleichbaren Job kriegen würde. Aber nicht weil sie rechts ist und Klar links… na gut ein bisschen auch deshalb, sondern in erster Linie weil: Klar hat gemordet als ich noch [nicht] gelebt habe, da ist die emotionale Bindung geringer, weshalb es mir leichter fällt das ganze “theoretisch” zu betrachten.
Aber ich kann auch nachvollziehen warum es für diejenigen die Klars Taten tatsächlich miterlebt haben sehr schwer ist das auch nur im Ansatz in Ordnung zu finden.

Kann es sein, das Du hier ein Wort vergessen hast …? :slight_smile:

Dehm arbeitet weiter als IM Lerryn und späht Klar für die Staatssicherheit (BfV) aus. Wir sollten ihm dankbar sein.

Und er schreibt vielleicht auch weiterhin noch bessere Lieder.

[QUOTE=Skafdir;441175] Dein Beispiel mit Zschäpe klingt durchaus erstmal einleuchtend, aber auch für sie gilt: Wenn sie ihre Strafe abgesessen hat, dann muss sie wieder als vollständiges Mitglied unserer Gesellschaft zählen. (so schwer es mir fallen wird.)
[/QUOTE]

Abgesessene Strafen halte ich in diesem Zusammenhang halt nicht für ein ausreichendes Argument. Juristisch gesehen kann man Schuld absitzen/verbüßen. Deshalb soll jeder nach der Entlassung wieder die Chance bekommen, in die Gesellschaft aufgenommen zu werden. Weil die Schuld rechtlich getilgt ist und der Rechtsfriede wieder hergestellt ist. Allerding: In diesem Zusammenhang geht es ja nicht um Schuld, sondern, was den Hausausweis für den Bundestag betrifft, um Zuverlässigkeit und die nötige Verfassungstreue.

Würdest du den islamistischen Hassprediger Pierre Vogel in den Bundestagsgebäuden wollen? Der hat strafrechtlich m. W. n. überhaupt keine Schuld auf sich geladen, aber ich hielte ihn trotzdem für ein Sicherheitsrisiko aufgrund seiner Ideologie. Und so sehe ich es auch bei Christian Klar, eben aufgrund seiner Taten. Aber gar nicht wegen der rechtlichen Schuld, die er in der Tat abgesessen hat. Sondern wegen der Überzeugung, die hinter den Taten stand. Er hat sich auch nie von den Taten distanziert.

Daher solange er nicht Verfassungsfeind in einem rechtlich relevanten Sinne ist, ist die Vermutung das er einer ist egal. (Das jeder daraus natürlich den Schluss ziehen darf, dass die Linke unwählbar ist steht auf einem anderen Blatt.)

so wie ich es verstehe ist die Vermutung, dass er einer ist, für die Sicherheitsüberprüfung rechtlich relevant. Ich nehme an, es handelt sich um die Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz :

Im Sinne des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes liegt ein Sicherheitsrisiko vor, wenn tatsächliche Anhaltspunkte
1.Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit begründen oder
2.eine besondere Gefährdung durch Anbahnungs- und Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste, insbesondere die Besorgnis der Erpressbarkeit, begründen oder
3.Zweifel am Bekenntnis des Betroffenen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes oder am jederzeitigen Eintreten für deren Erhaltung begründen.[4]

Bei Feststellung eines Sicherheitsrisikos darf die betroffene Person nicht mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden.

[…] Ein wichtiger Grundsatz des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes ist: Im Zweifel für die Sicherheit. Dieser Grundsatz bedeutet, dass wenn Anzeichen für ein Sicherheitsrisiko bestehen, die Überprüfung mit der Feststellung eines Sicherheitsrisikos abgeschlossen wird.

Ob Zweifel angebracht sind, soll die zuständige Stelle objektiv beurteilen und untersuchen und dann entscheiden. Was die Parlamentsverwaltung offenbar getan hat. Bei mir persönlich bestehen jedenfalls Zweifel und ich denke mir meinen Teil dazu, was die Linkspartei betrifft.

[QUOTE=Maschendraht;441271]Würdest du den islamistischen Hassprediger Pierre Vogel in den Bundestagsgebäuden wollen?[/QUOTE]

Bei einem bekennenden Hamas-Versteher wie Dehm würde der bestimmt auch noch unterkommen.

[post=441271]@Maschendraht[/post]: Es ging mir dabei wirklich nur um das gesellschaftliche. Das man bei ihm natürlich höhere Sicherheitsbedenken anbringen darf und muss steht außer Frage, hatte ich ja schon vorher geschrieben.

Nur er darf deshalb keine weiteren Nachteile erfahren. Wenn er die erfahren würde, dann würden die Sicherheitsbedenken erst recht nötig. Weil warum sollte er nicht rückfällig werden, wenn die Gesellschaft ihn sowieso schon wie rückfällig behandelt.

Mehr über diesen Dieter:

Nach Erkenntnissen des Historikers Hubertus Knabe wurde Dehm im Dezember 1971 vom Ministerium für Staatssicherheit der DDR (MfS) auf Basis politischer Überzeugung als IM Dieter (später umbenannt in IM Willy) geworben.

Dem MfS berichtete er laut seiner 400 Seiten starken Akte insbesondere über die Frankfurter Jungsozialisten und den SPD-Bezirk Hessen-Süd. Nach der Ausbürgerung des Liedermachers Wolf Biermann aus der DDR lieferte er als dessen Konzertmanager auch über diesen zahlreiche Berichte.

Laut Wolf Biermann wurde Dehm 1977 von der Staatssicherheit für seine Zuverlässigkeit gelobt

[QUOTE=Kildare;441314]Mehr über diesen Dieter:[/QUOTE]

Eher weniger, denn alles, was Du da aus der Wiki zitierst, steht in kondensierter Form in meinem Post weiter oben auf dieser Seite.

lol

„Abgeordnetenwatch“ hat just erzwungen, dass die Lobbyisten von Rüstungsindustrie, Autokonzernen, Versicherungen und Banken künftig ihre Hausausweise nicht mehr heimlich von den Fraktionen zugesteckt bekommen. Bitten wir Klar um Verständnis, dass er keinen bekommt – und viele aktive Verbrecher auch nicht.

[QUOTE=Greggy;441335]
in kondensierter Form [/QUOTE]

Ich mag keine Kondensmilch. 8)