Smalltalk- Am Thema vorbei

Sach ma, was ist denn beleidigender als jemanden, der den Holocaust ueberlebt hat als Luegner zu bezeichnen?

Bevor Holocaustleugnung zur Volksverhetzung gezaehlt wurde, war das auch als Beledigung strafbar.

Beleidigungen, die in D bestraft werden können, müssen sich gezielt an bestimmte Menschen richten oder eine Volksverhetzung darstellen.

Deswegen ist ACAB auch erlaubt öffentlich zu sagen, obwohl es alle Polizisten beleidigt. “Sie sind ein Bastard” zu einem Polizisten zu sagen, ist jedoch justiziabel.

Die Holocaustleugnung wäre ohne das spezielle Gesetz auch legal, der Aufruf zu einem erneuten Holocaust jedoch nicht.

→ „Holocaustleugnung war bis 1994 schon als einfache Beleidigung strafbar.“

nö.

Als Volksverhetzung bzw. Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, aber nicht als Beleidigung.

Mag sein dass das rechtlich so gesehen wird aber… gehts noch? A behauptet “Ich wurde gestern von Aliens entführt!” und B sagt “Das stimmt nicht.”, dann hat B A beleidigt? So ein Schwachsinn (wäre dem dt. Rechtssystem aber zuzutrauen).

1 „Gefällt mir“

Setzt du da gerade “ich hab den Holocaust ueberlebt” mit “ich wurde gestern von Aliens entfuehrt” gleich?

Wozu jetzt die emotionale Entrüstung? Es wurde nicht der Inhalt verglichen, sondern das Konzept Rede und Gegenrede.

2 „Gefällt mir“

Och nö, wirklich? Du wirkst, wie ich mir einen Linken auf Speed vorstelle;)

Wie kommst du darauf, ich würde das gleichsetzen? Beides sind Dinge die jemand behaupten kann erlebt zu haben. Und ich finde ihm abzusprechen etwas erlebt zu haben kann keine Beleidigung sein, weil man sonst niemandem etwas… ach egal. Wenn du es bisher nicht verstanden hast ist mir egal, ob dus verstehst.

Seine Hoffnung ist, jetzt nicht mehr auf den Inhalt deiner Argumentation antworten zu müssen, da er sich ja an der Form abgearbeitet hat.

Hmm, ok, man koennte anzweifeln, dass diese spezifische Person den Holocaust erlebt hat.

Ich bin kein Mann.

Ja, wenn sie ehrverletzend sind wurde argumentiert, kann das keine kollektivistische Wirkung haben.

Die Holocaustleugnung an sich ist auch mit dem speziellen Gesetz legal. Leute, bitte lest euch nochmal das Urteil des BVerfG durch, die Auslegung der „Gefährdung öffentlichen Friedens“ werden hier ganz klare hohe Maßstäbe gesetzt, weil eben die Grundrechte und dieses Gesetz in einem klaren Widerspruch zueinander stehen in einem gewissen Spannungsverhältnis.

Wenn ich allein im Wald bin, kann ich da den Holocaust leugnen?

Sorry, war mir nicht ersichtlich. Wird zur Kenntnis genommen.

edit: stünde da von Forumsseite „registrierte Nutzerin“… :wink:

Genau, könnte man. Oder auch daran, dass das Erlebnis jemals stattgefunden hat. Ich finde es sehr problematisch, dass die Realität des Holocausts nicht angezweifelt werden darf. Mag sein, dass er wissenschaftlich sehr gut untersucht und belegt ist, aber Wissenschaft ist das Aufstellen von Behauptungen, um sie anzuzweifeln und sie zu widerlegen (oder? Das Prinzip von Wissenschaft ist doch das dauernde Falsifizieren?), und bei so einer Behauptung per Gesetz festzuschreiben, dass sie nicht angezweifelt werden darf widerspricht Wissenschaft extrem finde ich. Und ist unnötig und hält die deutschen für noch scheiß dümmer als sie sind.

Ja, darfst du. Du bist dann zwar ein dämlicher Vollpfosten, aber du hast auch das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Bei Auslegung und Anwendung der die Meinungsfreiheit einschränkenden Vorschriften haben die Gerichte jedoch im Einzelfall ihrerseits wiederum dem eingeschränkten Grundrecht Rechnung zu tragen, damit dessen wertsetzende Bedeutung, die in der freiheitlichen Demokratie zu einer grundsätzlichen Vermutung für die Freiheit der Rede in allen Bereichen führen muss, auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt. Zwischen Grundrechtsschutz und Grundrechtsschranken findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass die Schranken zwar dem Wortlaut nach dem Grundrecht Grenzen setzen, ihrerseits aber aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich demokratischen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzender Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müssen (vgl. BVerfGE 7, 198 <208 f.>; BVerfGE 124, 300 <332 u. 342>). Allein die Wertlosigkeit oder auch Gefährlichkeit von Meinungen als solche ist kein Grund, diese zu beschränken. Demgegenüber ist es legitim, Rechtsgutsverletzungen zu unterbinden (vgl. BVerfGE 124, 300 <332 f.>). Verboten werden darf mithin nicht der Inhalt einer Meinung als solcher, sondern nur die Art und Weise der Kommunikation, die bereits den Übergang zur Rechtsgutsverletzung greifbar in sich trägt und damit die Schwelle zu einer sich abzeichnenden Rechtsgutsverletzung überschreitet (vgl. BVerfGE 124, 300 <342>). In diesem Verständnis sind dementsprechend im Lichte des Art. 5 Abs. 1 GG sowohl die Tatbestandsmerkmale einer Strafnorm auszulegen als auch der Lebenssachverhalt unter die Strafnorm zu subsumieren (vgl. zu den Tatbestandsmerkmalen des § 130 Abs. 4 StGB ausdrücklich: BVerfGE 124, 300 <343>).

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/11/rk20111109_1bvr046108.html

Das ist mein Wunsch: Jeder sollte das Recht haben, sich mit solchen Äußerungen als vollkommen minderbemittelt outen zu dürfen.

1 „Gefällt mir“

Wie gesagt, es ist in Deutschland nicht die Äußerung selbst, die geahndet wird, sondern die Art und Weise der Kommunikation bzw. Öffentlichkeitswirksamkeit, das bekommen ja auch viele durcheinander. Über die Abschaffung des Paragraphen kann man durchaus diskutieren, wobei es da auch viele Pro/Contra-Argumente gibt, immer ein bisschen auch gemessen an dem, was der Argumentierende für ein Bild der Menschheit bzw. seiner Mitbürger und der Mündigkeit derselben hat.

Klausi, warum kann ich hier nirgendwo auswaehlen, dass ich non-binary bin?

weil das Forum hier zwar Pädophile diskutieren lässt, aber bei Genderwahnsinn ist dann auch mal Schluss mit lustig. :stuck_out_tongue: :wink:

Vielleicht gibts ja ein „Gender Awareness“-Plugin, das weiß ich nicht.

1 „Gefällt mir“

Gibt gar keine geschlechterauswahl.