Smalltalk- Am Thema vorbei

Hängt davon ab ob die Welt voller Idioten ist die unbelegte Behauptungen glauben;)
Bzw.: solange es niemand hört/liest dessen Meinung über mich eine Auswirkung haben könnte ists mir egal.

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Du scheinst das Prinzip einfach nicht verstehen zu wollen. Vergebene Liebesmüh für einen Freiheitsfeind (um bei deiner Rhetorik zu bleiben).

“Freiheitsfreunde” hab ich einfach mal von Samt (siehe weiter oben) uebernommen.

Also isses bei dir wohl doch nicht so weit her mit “uneingeschraenkter free speech nach amerikanischem Vorbild”?

Und während ihr euch hier noch kloppt ist der Veto Thread schon 100 Posting weiter. Offensichtlich will Holger und die Mods das Thema erlauben. Was soll das Rumgekloppte dann noch?

Nennt man Diskussion?
Hey, ich hatte urspruenglich tatsaechlich auch nicht erwartet, dass Klausi das Thema loescht oder hier jemanden sperrt nur weil ich “nu mach mal was” sage.

Also war das nur ein Statement, um dich abzugrenzen?

nein, amerikanisch ist selten ein gutes Vorbild. Ich bin für freie Rede, so wie sie in D existiert, jedoch ohne Einschränkung bestimmter Themen.

Wenn sich jemand mit Holocaustleugnung lächerlich machen will, soll er das tun. Ansonsten stehe ich zu dem deutschen Modell: weitestmögliche Freiheit mit Ausnahme von Gewaltaufrufen und direkten Beleidigungen/ Verleumdungen (was dein Beispiel darstellen würde und vollkommen gerechtfertigt justiziabel wäre)

…oder wichtigtun, auch ne Möglichkeit.

Uhm, du aenderst deine Ansichten aber schnell.

Touché, das war im Eifer des Gefechts tatsächlich missverständlich ausgedrückt. Ich bezog mich dabei auf die Themenfreiheit, dass ausnahmslos jedes Thema öffentlich diskutiert werden darf.

Ich kenne mich in der amerikanischen Rechtssprechung nicht besonders gut aus, sind Gewalt-/Mordaufrufe und Verleumdung dort straffrei? Wenn nicht, was ich glaube, bin ich doch gar nicht so falsch unterwegs.

Verleumdung ist in den USA nicht strafrechtlich relevant. Wenn man nachweisen kann, dass eine Aussage 1. diffamierend ist (wobei gewisse Aeusserungen als defamatory per se gelten) und man 2. einen konkreten Schaden durch die Aussage erlitten hat, dann kann man sich zivilrechtlich evtl Geld erstreiten.

Gewaltaufrufe wuerd ich auch eher sagen, ne, es sei denn, es handelt sich um direkte Gewaltandrohungen.

Danke für die Info, das finde ich dann doch zu weitreichend, weil es die Freiheit Dritter tangiert.

Oh ja, da bin ich so bei dir. Ich finde es peinlich, dass es da dieses Sondergesetz für ein bestimmtes Thema gibt. Und so unnötig, wer außer ein paar … würde solche Äußerungen ernst nehmen?

By the way ist Holocaustleugnung in Deutschland auch per se keine Straftat, zumindest nicht sofort und nur mit Betrachtung des Kontextes.

Im Grunde haben wir auch relativ viel Meinungsfreiheit.

:thinking:

Kam halt auch zeitlich viel zu spaet (erst 1994 wurde § 130 entsprechend ergaenzt)
Aber wenn man das jetzt wieder aendert, dann behaupten Revisionisten erst recht, dass es da Diskussionsbedarf gibt.

Ich konkretisiere: Dem Grundgesetz nach, also juristisch. Weil das ja auch die Aussage war bzw. die Fragestellung.

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Holocaust-Ueberlebende nehmen das insofern ernst als dass sie sich beleidigt fuehlen?

beleidigt fühlen und Beleidigung sind zwei paar Schuhe

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Verletzte Gefühle sind für mich kein Grund, Äußerungen zu untersagen. Generell, ich glaube ich würde auch Beleidigungen legalisieren, solange sie keine Verleumdung sind (“Du Arsch!” ist ok, “Du Mörder!” nicht - außer natürlich, es ist beweisbar Wahrheit).

Dass in jeder noch so schwachsinnigen Aussage Wahrheit stecken könnte, sie also zur Aufklärung/Wahrheitsfindung beitragen könnte (bzw. man das nicht neutral festlegen lassen kann) wiegt für mich schwerer als verletzte Gefühle.

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