Sagt mal haben die bei irgendeinem Windows Update malwieder am Desktop rumgefummelt?
Neuerdings werden Dinge (z.B. Ordner) die ich von einer Quelle (z.B. Digicam) auf den Desktop kopiere immer als “erstes” Symbol eingeordnet, also ganz links oben in der Ecke. Dadurch verschieben sich natürlich alle anderen Symbole und davon abgesehen kopiert er eben nicht an die Position auf dem Desktop wie meine Maus war. Bei Dingen die nicht von einer externen Quelle kommen funktioniert es nach wie vor wie es soll. Was zur Hölle???
Nein, automatisch bla bla usw. is natürlich nicht an.
Mal ne blöde Frage, eventuell kann @Icetwo da ja was zu sagen.
Da man in Deutschland a) pure Ideen nicht schützen lassen kann und b) das Urheberrecht (bzw. die daraus folgenden Rechte) grundsätzlich nicht abgeben kann (selbst wenn man es will), wie genau ist dann eigentlich die Definition von “Urheberrechts Diebstahl” ? Denn man kann ja jemandem das Urheberrecht nicht “wegnehmen” (unabhängig davon das es ein immaterielles Gut ist). Man kann es höchstesn streibar machen oder widerrechtlich verwenden usw. Ist es also “Diebstahl” oder wie wird es genannt, Missbrauch?
Oder ganz naiv formuliert: "Kann man tatsächlich jemandem sein Urheberrecht “klauen”?
Weil Odette mir inhaltlich ja nun nicht extrem fremd ist. Nur die Art und Weise seiner Argumentation schadet meinen Punkten, deshalb halte ich mich inhaltlich aus seinen Diskussionen raus. Ich möchte mich nicht mit dem Typen gemein machen.
Normalerweise wird deshalb vom Diebstahl urheberrechtlich geschützter Werke gesprochen. Aber auch das Urheberrecht kann geklaut werden, wenn jemand anderes dein Werk unter seinem Namen veröffentlicht.
Ist es, juristisch ausgedrückt, denn dann „Diebstahl“, er hat ja nicht mein Werk ansich gestohlen (also z.B. ein Original) sondern nur meine aus dem Urheberrecht folgenden Rechte „missbraucht“, oder?
Wie gesagt, mir gehts nur um die juristische Ausdrucksweise, also wie das genannt wird bzw. definiert ist.
In einer Welt in der Richter allwissend wären, könnte es so etwas nicht geben. Dein Urheberrecht entsteht wenn das Gesetz es will und es erlischt nur dann wenn es das Gesetz will.
Aber: Richter sind leider nicht Allwissend. Sie können leider nur aufgrund der Fakten entscheiden, die ihnen Vorgetragen werden und somit wäre es möglich, das jemand dir quasi dein Werk kopiert, es öffentlich aushängt und behauptet er hätte es gemacht. Dann würde es an dir liegen, zu beweisen, dass du der echte Urheber bist. Das ist einfach, wenn du es vorher schon mal in irgendeiner weise öffentlich gemacht hast.
Deswegen gibt es ja den Titelschutzanzeiger. Kreative Namen für Projekte sind urheberrechtlich geschützt. Das darf man nicht mit dem Markenrecht verwechseln, das zwar ähnlich ist, aber viel stärker. Wenn du einen Kreativen Namen hast, schreibst du den da rein und kannst dann immer beweisen, dass du diesen Namen zuerst benutzt hast. Alternativen sind übrigens die häufig benannten Verwertungsgesellschaften, denn dann kannst du auch nachweisen, dass du dieses Werk zu einem Zeitpunkt vor dem anderen bereits benutzt hast (dann würde sich die Beweislast umkehren und der andere müsste beweisen, dass er das wiederum vor dir benutzt hat)
Wenn du es nachweisen kannst, dass diese Person dein Werk benutzt hat ist das eine Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke https://dejure.org/gesetze/UrhG/106.html