Skandalöser und sittenwidriger Nutzungsvertrag beim BR!

http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/spacenight/upload-nutzungsbedingungen-100.html

Wir ja bekannt bringt der BR einen Relaunch der Space Night mit GEMA-freier Musik. Die sog. Musikpiraten und die CC-Anhänger feiern das als Erfolg, dass der BR [-]dem Teufel[/-] der GEMA hier eines auswischt. Wenn man sich aber mal den Nutzungsvertrag anschaut, ist das schon sittenwidrig!

Das Nutzungsrecht gilt weltweit und für beliebig häufigen Einsatz des jeweiligen Musikstücks in Hörfunk- und Fernsehprogrammen sowie Onlineangeboten des BR, anderer Landesrundfunkanstalten und in Programmen und Angeboten, an denen der BR beteiligt ist.

Das heißt also, dass die Stücke nicht nur für die Space Night zur Verfügung gestellt werden sollen, sondern für alle TV-Produktionen wo der BR beteiligt ist. Denn eine Beschränkung auf die Space Night ist nicht vermerkt, im Gegenteil!

Dazu:

Mit dem Hochladen akzeptieren Sie die vorliegenden Regeln und räumen dem BR einfache Rechte an den hochgeladenen Musikstücken zur unentgeltlichen, unbefristeten, auch ausschnittsweisen Nutzung ein.

Das ist der eigentliche Skandal! Die Nutzungrechte sollen also unentgeltlich und unbefristet sein? Was ist das denn für ein Käse!

Die Verbindung dieser beiden Punkte macht es deutlich, was der BR eigentlich will: einen Stock von Musikstücken für die unentgeldliche Nutzung für sämtliche BR-Poduktionen aufbauen!

Bisher ist es so, dass jede TV-Produktion (sei es Serien, Filme, Dokus, etc.) entweder Musik kostenpflichtig lizenziert oder direkt Musiker für die Soundtracks beschäftigt und natürlich auch entsprechend sozialversicherungspflichtig bezahlt werden.

Sollte es der Song in die SN schaffen, gibt es etwas Geld. Etwas.

Sollte eines der hochgeladenen Musikstücke von der Redaktion zur musikalischen Untermalung der Sendung Space Night ausgewählt werden, so wird Ihnen hierfür die Zahlung eines einmaligen Anerkennungsbetrags von 150 € brutto je Musikstück angeboten werden.

Das ist schon ein starkes Stück! Brutto! Das heißt noch nichtmal bereinigt von Steuern, etc. Was dann am Ende beim Musiker ankommt, kann sich jeder selbst ausrechnen!
Zum Vergleich: normalerweise beträgt die Entlohnung für die Musik von TV-Produktionen mindestens einen sehr hohen dreistelligen Betrag, häufig vierstellig.

Zusammenfassend: der BR will sich hier einen Stock an Musiken für TV-Produktionen aufbauen, diese unentgeltlich und unbefristet nutzen und so die übliche Vorgehensweise, dass man Musik entweder für eine Produktion lizenziert oder Musiker vertraglich anstellt, aushebeln! Man könnte ja meinen, die haben nicht genug aus dem Gebührentopf, wieso sollen jetzt also Musiker übern Tisch für kommerzielle Nutzungen gezogen werden? Es wird mit „Eure Musik für die Space Night“ geworben, aber hintenrum gibt man dem BR uneingeschränkte, entgeltliche Nutzungsrechte! Das ist ein Skandal und hier sollte mal scharf kritisiert werden. Denn wenn sich das durchsetzt, werden das auch andere Anstalten machen und ein großer Berufszweig, nämlich die der beruflichen Musikschaffenden, abgesägt! Für viele Musiker sind Produktionen für Dokus, TV-Filme, etc. überhaupt noch die letzte Möglichkeit mit ihrer Musik soviel Geld zu verdienen, dass sie Miete und Essen bezahlen können. Ich kenne im Bekanntenkreis selbst zwei Musiker, die darauf angewiesen sind (mit einem arbeite ich gerade auch anderweitig zusammen) und kann daher grob einschätzen, was diese Vorgehensweise für diese Musiker bedeutet, wen sich das durchsetzt!

Ich wäre vorsichtig von Sittenwidrigkeit zu sprechen, weil das ein Straftatbestand ist (§138 BGB) und es für mich Rechtslaien auf ersten Blick nicht erkenntlich ist, wo dieser Vertrag “gegen gute Sitten” verstößt:

I Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.[/I]

Ich hab aber ehrlich gesagt keine Ahnung: Wenn man seine Musik nach CC-Standard BY-… usw. lizensiert - Gilt das dann nicht einschränkend? Man muss ja irgendeine Einschränkung machen können, wenn man einen solchen Vertrag eingehen will?

Wenn man mit den Upload den Nutzungsbedingungen zustimmt kollidiert das natürlich mit dem Creative Commons Gedanken! Das Ding ist: jeder ist für die Einhaltung der CC-Rechte selbst verantwortlich. Es gibt ja keine Stelle, die für einen die Rechte vetritt. Anders wie die GEMA. Man kann jederzeit sein Werk vom CC-Status befreien. Was passiert nun, wenn ich ein Musikstück unter einer bestimmten CC-Form veröffentliche, gleichzeitig aber einem Nutzungsvertrag zustimme, welches beinhaltet dass der Vertragspartner unbefrisitete und unentgeltliche Nutzungsrechte an dem Werk hat? Was wiegt schwerer? Der selbst zugestimmte Nutzungsvertrag oder Creative Commons? Darüber kann sich selbst jeder sein Urteil bilden.

Fakt ist, dass die ganze Ausgestaltung zumindest nicht fair und [U]moralisch sittenwidrig[/U], wenn schon nicht gesetzlich! Denn es kann nicht angehen, dass der BR Milliarden an Gebührengelder bekommt, hier aber ein Modell etablieren will, bei dem viele professionelle Musiker arbeitslos werden. Wozu denn noch professionelle Musiker für eine TV-Produktion beschäftigen, oder Songs für jede einzelne Produktion extra lizenzieren, wenn Hobbymusiker die uneingeschänkten Nutzungsrechte für ihr Werk für n Appel und n Ei verscherbeln? Man bezahlt doch auch Gebühren, damit die Leute fair entlohnt werden und nicht übern Tisch gezogen!

Man kann nur hoffen, dass kein Musiker, der was auf sich hält, diese Farce unterstützt!

Du ich hab keine Ahnung von der Materie, ich dachte die Lizenzierungen können einander einschränken.

Nö, man muss das auch im Nutzungsvertrag schriftlich festhalten, wenn man etwas einschränken will. Das heißt: hier müsste noch eine Klausel wie

Die Nutzung beschränkt sich ausschließlich auf die Sendung „Space Night“ und dessen Vertriebswege (Fernsehausstrahlung, Stream, etc.). Eine Verwendung für andere Prouktionen des BRs wird ausdrücklich ausgeschlossen

Sowas in der Art müsste drintehen, damit es nur für die Space Night gilt. Steht aber nicht drin, sondern:

Das Nutzungsrecht gilt weltweit und für beliebig häufigen Einsatz des jeweiligen Musikstücks in Hörfunk- und Fernsehprogrammen sowie Onlineangeboten des BR, anderer Landesrundfunkanstalten und in Programmen und Angeboten, an denen der BR beteiligt ist.

Das ist etwas vollkommen anderes! Diese Allgemeinformulierung gibt meines Erachtens nach dem BR die Möglichkeit den hochgeladenen Song auch für andere Produktionen unentgeltlich zu benutzen! Das ist der Kernpunkt meiner Kritik und warum ich es skandalös finde! Hier fehlt einfach eine schriftliche Einschränkung. Und es ist auch zu diskutieren, inwiefern 150€ brutto auch für eine Sendung wie Space Night (welche ja auch sicher wieder auf DVD u.ä. gebannt wird) fair sind. Ob das nun aus versehen so allgemein formuliert wurde oder mit voller Absicht ist natürlich noch ne interessante Frage. Das eine wäre hochgradig peinlich, das andere skandalös!

Ganz ehrlich? Wer als Musikerin oder Produzentin bei [I]sowas[/I] wie die typische Computer-Nutzerin einfach auf “Ich stimme den Nutzungsbedingungen zu” klickt, ohne sie sich durchzulesen und darüber nachzudenken, ob sie wirklich damit einverstanden ist, ist doch selbst schuld. Natürlich kann man infrage stellen, ob das von Seiten des BR moralisch ganz sauber ist - aber zu einem Vertrag gehören immer zwei Seiten. Und wer sich wissentlich (oder aus Faulheit, die Nutzungsbedingungen zu lesen) auf sowas einlässt, muss halt damit leben. Ich wage auch zu bezweifeln, dass man da vor Gericht noch mit §305c BGB durch kommt.

Setzt euch mal mit dem Thema “Creative Commons” auseinander.
Songs unter einer CC-Lizenz sind generell immer kostenlos und unentgeltlich (sofern man es nur im Rahmen der Lizenz verwendet).
In einer CC-Lizenz kann man lediglich bestimmte verwendungsarten ausschließen.
Also zum Beispiel das Bearbeiten des Musikstücks oder das kommerzielle Verwenden der Songs.
Es ist der Kerngedanke der CC-Lizenz Musik zu “verschenken”.

Es gibt sogar Künstler die ganz bewusst auf das CC-Model setzen. Es wurde mit der C3S sogar eine alternative Verwertungsgesellschaft gegründet. Es fehlt lediglich die offzielle Anerkennung usw. Sie wird sogar vom Land NRW gefördert.
Ein großer Verfechter von CC ist zum Beispiel Bruno Kramm (“Das Ich”).

Die Idee mit dem CC( im Bezug auf die Space Night) ist daraus geboren worden, dass die GEMA-Musik zu teuer wurde für eine Sendung, die mitten in der Nacht läuft. Man kann natürlich jetzt sagen, dass die ÖR ja eh genügend Geld haben blabla. Aber Niemand weis genau wie viel die Gema haben wollte. Wenn dann rauskommen sollte, dass diese XX-Millionen haben wollen, dann wäre das Geschrei auch groß.

Der Vorschlag mit dem CC kam übrigens von Fans dieser Sendung. Sonst wäre die SPace Night nämlch ersatzlos gestrichen worden. Für immer.

Der BR sichert sich mit diesen Nutzungsbedingungen lediglich ab, um sicherzustellen, dass sie auch wirklich die Berechtigung haben. Denn den CC-Status kann man ja wieder aufjeben. Außerdem will die Gema trotz CC Geld sehen, wenn der Künstler Mitglied ist. Das muss man dem BR eben noch mal extra zusichern.

Im Grunde sagt der BR hier nur, dass er eine volle CC-Lizenz haben möchte und nicht zum Beispiel CC-BY-ND.
Nach der CC-Lizenz wäre der BR nichtmal verpflichtet irgendwas zu zahlen, sofern sie es im Rahmen der eingeräumten Rechte verwenden. SIe könnten im Prinzip einfach auf Jamendo entsprechend lizenzierte Musik holen.

Ich finde die Nutzungsbedingungen trotzdem unangemessen. So wie ich das verstehe darf jede Landesrundfunkanstalt die Musik uneingeschränkt benutzen, was sehr weit davon entfernt scheint, dass jemand der Space Night ein Lied schenken will.

@Librarian: Das ist klar, dass da immer zwei Seiten dazu gehören. Das Ding ist aber: wenn Hobbymusiker damit einverstanden sind und ihre Stücke zu Verfügung stellen, machen sie unbewusst den Markt für Profimusiker kaputt. Analog dazu Konzerte: ein Veranstalter will per Pay 2 Play veranstalten. Viele Musiker lehnen das Konzept verständlicherweise ab. Aber es gibt auch welche, die Zahlen um spielen zu können. Also wird das Konzept weiter ausgebaut und damit der Markt für Musiker kapuut gemacht, die doch auf die Irrsinnsidee gekommen sind, zumindest etwas mit ihrer Musik hinzuzuverdienen.

@TamamoNoMae: Das heißt aber nun nicht, dass CC den Freibrief für das Aushebeln des Urheberrechts dient!

See könnten im Prinzip einfach auf Jamendo entsprechend lizenzierte Musik holen.

Und genau das ist falsch! Auch bei CC muss man immer den jeweiligen Urheber fragen vor der Verwendung. Wenn ich jetzt beispielsweise auf einer meiner Compilations einen CC-Song ohne zu Fragen verwenden würde, könnte man mich folgerichtig anklagen weil ich das Urheberrecht nicht achte. Auch bei solchen Dingen muss man einen schiftlichen, unteschriebenen Nutzungsvertrag aufsetzen, wo das seitens des Uhebers nochmal explizit bestätigt wird. Das Urheberrecht liegt natülich über dem Ganzen und ist vorrangig zu behandeln!

So wie ich das verstehe darf jede Landesrundfunkanstalt die Musik uneingeschränkt benutzen

Nein. So wie es derzeit dort steht, könnte der BR die Musik auch für andere Produktionen verwenden, an denen der BR beteiligt ist.

Mir ist klar, dass man sich absichern will wenn man die Senung auch noch in 5 Jahren oder so ausstrahlen will und der Urheber vielleicht nicht mehr unter CC veröffentlicht. Mir geht es um den Punkt, dass keine Klausel drinsteht welche die Nutzung im Rahmen der Space Night einschränkt. Man mag es nicht glauben, aber es gibt auch Musiker, die in solchen Dingen ganicht so firm sind. Gerade junge Musiker, die erst anfangen…

[QUOTE=Anchantia;332664]Und genau das ist falsch! Auch bei CC muss man immer den jeweiligen Urheber fragen vor der Verwendung.[/QUOTE]

Stimmt nicht, muss man bei CC ja eben NICHT tun. Man muss nur den Namen des Urhebers nennen.

[QUOTE=Anchantia;332664]Wenn ich jetzt beispielsweise auf einer meiner Compilations einen CC-Song ohne zu Fragen verwenden würde, könnte man mich folgerichtig anklagen weil ich das Urheberrecht nicht achte[/QUOTE]

Nein, wenn du vergessen würdest den Namen zu nennen und/oder der Inhaber die Freigabe nur für Nicht-Kommerzielle Zwecke erteilt hat (nc/nd) ODER du deine Kompilation selbst unter einer nicht mehr Kompatiblen anderen Lizenz vertreibst, dann ja.
Ansonsten gilt erstmal nur die Pflicht der Namensnennung (BY).

Steht auch drin:
Attribution — You must attribute the work in the manner specified by the author or licensor ([B]but not in any way that suggests that they endorse you or your use of the work[/B]).

Wie ist das eigentlich mit den Gastbeiträgen hier bei fktv geregelt?
Gibt es diese Beschränkung die du haben möchtest?
Sind die auch sittenwidrig?

Ich hoffe einfach mal, dass denen erstmal nur sehr neue Künstler denen Lieder schicken, die sie sonst nicht anders vermarktet bekämen.

Die zeitliche Unbegrenztheit im Nutzungsvertrag kann ich nachvollziehen. Man will eben nicht ständig alte Folgen überarbeiten bloß weil ein Rechteinhaber es sich plötzlich anders überlegt.

Das sie aber gleich die Rechte für die Nutzung in all ihren Formaten verlangen ist schon happig. Ich denke auch nicht, dass das eine zu erwartende Klausel ist und daher rechtlich wackelig sein könnte.

Wie gesagt, im Verlagswesen geht das teilweise so weit, dass der Verlag sich sogar die Rechte für alle zukünftigen, noch zu entdeckenden Verbreitungswege (Download direkt ins Hirn, was auch immer …) zusichern lässt. Ich kann mir kaum vorstellen, dass das bei Plattenfirmen sehr viel anders gehandhabt wird, von daher sollte man als Musiker durchaus mit einer solchen Klausel rechnen (müssen) und den Vertrag daraufhin durchsuchen.

Man kann aber eine Plattenfirma nicht mit einer TV-Produktion gleichstellen. Immerhin übernimmt eine gute Plattenfirma ja auch Werbung, Planung und Durchführung von Touren, investiert in die Produktion, etc. Also da findet schon mehr zwischen Plattenfirma und Musiker statt. Dass die Plattenfirmen dann auch die Rechte an das Material wollen ist irgendwo verständlich, immerhin investieren die ja auch rein.

Scheint für mich, rein aus dem ersten Post her, nen recht normaler Nutzungsrechte-Vertrag/Urheberrechtsvertrag zu sein.
Die Klausel würde auch bei ner AGB-Kontrolle meiner Einschätzung nach nicht beanstandet werden und gegen die guten Sitten verstößt sie meiner Meinung nach auch nicht.

Rein rechtlich seh ich da keine Probleme.

Moralisch sieht das natürlich etwas anders aus.

[QUOTE=ExtraKlaus;332560]Ich wäre vorsichtig von Sittenwidrigkeit zu sprechen, weil das ein [B][I]Straftatbestand[/I][/B] ist (§138 BGB) und es für mich Rechtslaien auf ersten Blick nicht erkenntlich ist, wo dieser Vertrag “gegen gute Sitten” verstößt:

I Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.[/I]
[/QUOTE]

…mal kurz als angehender Jurist (=Korinthenkacker): es ist kein Straftatbestand, im BGB stehen grundsätzlich keine Straftaten, es geht rein um zivilrechtliche Angelegenheiten (also Rechtsangelegenheiten zwischen Bürger und Bürger). Das heißt also nur, dass der Vertrag, sollte er sittenwidrig sein, nichtig ist, hat aber ansonsten zunächst keine anderen Konsequenzen. Wäre es eine Straftat, würde der Staat den Bürger bestrafen (Geld-/Freiheitsstrafe).

/Erbsenzähler off.

Zum Thema: wenn es um dein eigenes Werk geht, bist du meiner Meinung nach schön blöd, wenn du dir sowas nicht genau durchliest.

  1. Der BR wird Rechtegeber und Titel des Musikstücks im Rahmen des rechtlich Zulässigen und redaktionell Gebotenen an geeigneter Stelle während der Sendung, im Abspann oder auf der Sendungsseite im Internet nennen.

Ich sag’s mal so, sollte der BR das Material für andere Sachen nutzen, und nur einmal vergessen den „Rechtegeber und Titel“ zu nennen, kannst du richtig dolle Kohle scheffeln. Stell dir vor - Airplay mit mehreren Mio. Hörern -> $$$ :mrgreen:

Habe mir den Thread durchgelesen und möchte einige Dinge rund um CC-Lizenzierung schreiben.

[QUOTE=Anchantia;332573]Wenn man mit den Upload den Nutzungsbedingungen zustimmt kollidiert das natürlich mit dem Creative Commons Gedanken! Das Ding ist: jeder ist für die Einhaltung der CC-Rechte selbst verantwortlich. Es gibt ja keine Stelle, die für einen die Rechte vetritt. Anders wie die GEMA. Man kann jederzeit sein Werk vom CC-Status befreien. Was passiert nun, wenn ich ein Musikstück unter einer bestimmten CC-Form veröffentliche, gleichzeitig aber einem Nutzungsvertrag zustimme, welches beinhaltet dass der Vertragspartner unbefrisitete und unentgeltliche Nutzungsrechte an dem Werk hat? Was wiegt schwerer? Der selbst zugestimmte Nutzungsvertrag oder Creative Commons? Darüber kann sich selbst jeder sein Urteil bilden.
[/quote]
Grundsätzlich sind GEMA und die von denen eingetriebenen Gebühren strikt von dem urheberrechtlichen Status eines Werkes zu trennen. Wenn du der Urheber bist bzw. sämtliche Rechte an einem Werk besitzt, dann kannst du damit machen, was du willst. Konkret bedeutet dies, dass du dein Werk unter der CC-BY-Lizenz veröffentlichen darfst. Damit erlaubst du anderen dein Werk nutzen zu dürfen unter der Bedingung, dass dein Name genannt wird. Das heißt, dass jeder dein Werk nutzen darf, wie er möchte, solange dein Name genannt wird.

Frage: Was, wenn du jetzt deine Meinung änderst und dein Werk nicht mehr unter CC-BY verbreiten möchtest, sondern unter CC-BY-SA?
Antwort: Beide Lizenzen treffen zu!

Solange da draußen jemand mitbekommen hat, dass du das Werk unter CC-BY angeboten hast und sich das entsprechend heruntergeladen und gespeichert hat, darf derjenige das Werk weiterhin unter dieser Lizenz weitergeben. Das heißt, er darf dein Werk weiter unter CC-BY-Lizenz verbreiten und du kannst nichts dagegen tun.

Da dies so ist, kann sich Max Mustermann, der auf dich erst nach deinem Sinneswandel aufmerksam geworden ist, die Dateien unter CC-BY von Erik Mustermann holen, der sie noch „damals“ unter CC-BY von dir bekommen hat. Schließlich räumt CC-BY die Weitergabe explizit ein. Er könnte die Datei auch einfach bei dir herunterladen und dann unter CC-BY weiterverbreiten, da die Datei ja unverändert sein sollte. Damit steht vielleicht auf deiner Seite nichts mehr von CC-BY, aber du kannst niemandem im Nachhinein verbieten die von dir früher angebotene Lizenz nicht mehr zu nutzen. Das ist auch gut so, weil die Rechtsunsicherheit sonst grenzenlos wäre: jeder Rechteinhaber könnte sein Repertoire vollständig unter CC-Lizenzen veröffentlichen und dann, wenn die Leute seine Werke benutzen, diese Verträge für ungültig erklären und versuchen Kasse zu machen. Das ist unter Punkt 7 b. der CC-BY-Lizenz auch ausdrücklich so geregelt.

Frage: Welche CC-Lizenz hat wann Vorrang?
Antwort: Keine hat Vorrang. Du hast auch weiterhin das Recht dein Werk unter CC-BY anzubieten. Du kannst sogar zig verschiedene Lizenzen parallel anbieten, auf Wikipedia kann man das zum Beispiel bei bestimmten Abbildungen sehen: die Rechteinhaber bieten das Bild unter drei verschiedenen Lizenzen, auch Nicht-CC-Lizenzen, parallel an. Dass du das kannst, liegt daran, dass keine der Lizenzen exklusiv ist. Daher ist auch die Zustimmung zu dem Nutzungsvertrag rechtlich einwandfrei, solange der nicht Exklusivrechte für sich beansprucht. Von daher wiegt nichts schwerer.

Frage: Wo kommt jetzt die GEMA ins Spiel?
Antwort: Die GEMA kommt ins Spiel, wenn du nachweisen musst, dass für das Stück, das du spielst (= öffentlich aufgeführt hast), die GEMA nicht vertretungsberechtigt ist. Das geht iirc so, dass du Anschriften und Namen aller am Stück beteiligter Personen samt Titel an die GEMA schicken musst; das ist ein ziemlicher Aufwand, wenn du Schlagzeuger, Gitarrist, Sänger, Songwriter und Komponisten gesondert auftreiben musst. Kannst du das nicht nachweisen, kann die GEMA von dir kassieren, da sie nach aktueller Lage die größte Verwertungsgesellschaft ist und davon ausgegangen wird, dass standardmäßig jedes Stück von der GEMA vertreten wird. Siehe auch dazu: Wikipedia. Die Cultural Commons Collecting Society möchte ebenfalls eine Verwertungsgesellschaft werden und hat auch ausdrücklich als Ziel so groß zu werden, dass nicht mehr automatisch davon ausgegangen werden kann, dass die GEMA die Vertretungsrechte besitzt.

Kurze Klarstellung: in der Regel kann man über das Internet CC-lizenzierte Musik kostenlos herunterladen. Die kommerzielle Verwertung von CC-lizenzierter Musik ist aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen oder von Lizenz wegen verboten. Einzige Ausnahme: CC-Lizenzen mit NC, diese schließen die kommerzielle Nutzung aus.

Solltest du das Lied außerhalb des Rahmens der Lizenz verwenden, so erlischt die Lizenz: This License and the rights granted hereunder will terminate automatically upon any breach by You of the terms of this License. Möchtest du ein Lied auf Arten und Weisen nutzen, die von der CC-Lizenz nicht abgedeckt sind, musst du den/die Rechteinhaber fragen; in solch einem Fall ist es natürlich nur zu empfehlen auf Schriftform zu bestehen!

Nein, die CC-Lizenzen wurden deswegen erschaffen, um, im Internetzeitalter mit vergleichsweise einfachen Mitteln anderen Nutzern per se bestimmte Rechte am eigenen Werk einräumen zu können. Das hat mehrere Vorteile:
[ul]
[li]Die Lizenz kommt von Rechtsgelehrten, d. h. die Wahrscheinlichkeit für rechtliche Lücken ist sehr gering.
[/li][li]Die Lizenz und damit verbundenen Rechte kann bei hoher Verbreitung schnell erkannt werden, z. B. an den Kürzeln.
[/li][li]Eine hohe Verbreitung der Lizenz sorgt schnell für Gerichtsprozesse, in denen sich zeigen kann, ob die Lizenz auch gerichtsfest ist: ist sie.
[/li][/ul]

Siehe dazu auch: Wikipedia zu „Creative Commons“, Abschnitt Motivation.

Der aktuelle Stand der Cultural Commons Collecting Society ist mir nicht bekannt, scheint aber so zu sein, dass die eigentliche Arbeit noch nicht aufgenommen wurde. In diesem Zusammenhang verstehe ich die angeblich fehlende offizielle Anerkennung nicht.

Es gab einen interessanten Vortrag von einigen der Verantwortlichen am 29. Chaos Communication Congress des Chaos Computer Club in Hamburg letztes Jahr: Der Mord fällt aus.

Siehe oben: nein, rückwirkend kannst du den nicht mehr aufheben.

Dann ist die Frage welchen Mehrwert Profimusik gegenüber Hobbymusik bietet, wenn der Markt für Profimusiker sich von Hobbymusikern zerstören lässt. IMHO ist es eher so, dass in Fällen, in denen früher einfach bekannte Lieder benutzt wurden (widerrechtlich), heute auf thematisch/klanglich ähnliche, aber freie Werke gesetzt werden kann, weil man dann keine Angst vor einer Abmahnung im Briefkasten zu haben braucht. Oder Angst vor einer Löschung/Sperrung des Videos auf YouTube.

Dadurch, dass der Urheber die Lizenz von sich aus anbietet, ist deine Einhaltung der Lizenz bereits genau das: du hast den Urheber gefragt („Darf ich dein Werk benutzen?“), er hat dir geantwortet („Ja, wie in CC-BY definiert.“) und du hälst dich daran. Falls nicht, erlischt die Lizenz automatisch.

Urheberrecht ist jetzt auch nicht gerade so das sexy Thema, mit dem man sich als junger Mensch beschäftigen will ;D