Scher(t)zbolde und Sommerloch

Meine Sympathien für die bewusste Kanzlei (und überhaupt für Anwälte im allgemeinen) hält sich zwar in engen Grenzen, aber [I]sollte[/I] der Spiegel sich im vorliegenden Fall tatsächlich zu weit aus dem Fenster gelehnt haben würde sich mein Mitleid in ähnlichen Grenzen halten falls sich S&B anschließend auf dessen Kosten eine goldene Nase verdienen würden.

Zumindest für diese ominöse Zahlung von 7,x Mio EUR an die Fifa soll es ja bereits eine Erklärung geben (abgesagte Eröffnungsfeier in Berlin).

Was vom DFB bisher allerdings nicht erklärt wird ist, was denn mit den 6,7 Millionen passiert ist nachdem diese “Eröffnungsfeier” abgesagt wurde und warum man das Geld dann nicht zurück haben wollte.

Was wohl mit Kontonummern und Daten recht klar belegbar ist, ist eben diese ominöse Geldüberweisung.

Was der SPIEGEL dagegen nicht beweisen kann sondern nur behauptet, ist dass dieses Geld zur Bestechung der FIFA-Mitglieder diente.

SchertzBergman hat Übrigens das Saalfrank-Urteil veröffentlicht

http://www.schertz-bergmann.de/aktuelles/151008_LG-Koeln-28O423-12.pdf

Wenn man mal überlegt wie sicher hier alle waren - dass Holger gewinnt und jetzt wird gar nicht mehr dübr geredet und er veröffentlicht auch Urteil net. Im Urteil steht, dass Familie Sachen nicht bestätigt hat, kam gar nicht auf andere Zeugen von Nanny an

Klasse, jedem der berechtigte Kritik an den mehr als zweifelhaften Methoden der sogenannten Diplom-Pädagogin Saalfrank übt, einfach per Gerichtsurteil das Maul verbieten, soviel zur freien Meinungsäusserung!

Noch tiefer kann Frau Saalfrank in meiner Gunst garnicht mehr sinken, die hat eindeutig den Beruf verfehlt!

@FritzPost Tja, man kann immer in die Zeugen-Falle laufen, wenn nämlich so wie hier die Leute vor Gericht was anderes sagen als vor der Kamera bzw. sich zwei Zeugen permanent widersprechen.
Dagegen kann man wenig machen, evtl. beim nächsten Mal die Leute dies an Eides statt versichern lassen mit entsprechendem Hinweis auf §156 StGB und sich dann auf diese Erklärungen beziehen, dabei immer sachliche Distanz halten, also dennoch nicht “zu eigen machen”, und natürlich die Gegenseite anhören bzw. ausdrücklich schriftlich zur Stellungnahme auffordern, und die Antwort mitsenden. Irgendwas kommt dann immer, und sei es nur “kein Kommentar”.

Das wird nämlich hier gerügt: dass man nicht kritisch genug war, und zu subjektiv. Das soll kein Vorwurf an Holger sein, denn man konnte den Aussagen vor der Kamera schon glauben, aber vor Gericht fallen viele um.
Was ich besonders bitter finde: die Äusserungen auf Facebook, die hier gleich mit abgestraft wurden - da zahlt Holger für den Internetpöbel mit. Da muss man in Zukunft rigoros löschen, wenn es die Grenze zur Beleidigung überschreitet, was dort leider der Fall war.
Das übersehen hier immer wieder viele: ehrenrührige Behauptungen muss man auch beweisen können, was hier leider nicht geklappt hat wegen dieser “tollen” Zeugen, und Beleidigungen sowie Schmähkritiken (wie auf Facebook geschehen) fallen [U]nicht [/U]unter die Freie Meinungsäusserung!

denn man konnte den Aussagen vor der Kamera schon glauben, aber vor Gericht fallen viele um.

Auf jedenfall glaub ich den Aussagen der Familie vor der Kamera mehr, als irgendwelchen Zeugen die sich plötzlich an keine Details mehr erinnern können oder wollen, die Suppen-Nanny gilt durch dieses Urteil für mich keineswegs als seriöse Erzieherin!

[QUOTE=FritzPost;424493]SchertzBergman hat Übrigens das Saalfrank-Urteil veröffentlicht

http://www.schertz-bergmann.de/aktuelles/151008_LG-Koeln-28O423-12.pdf
[/QUOTE]

Hm, ohne “schwärzen” von Prozessbeteiligten, schon erstaunlich. Man könnte versuchen, den Kameraden dafür eins reinzuwürgen, sozusagen als letzten Gruß.

      • Aktualisiert - - -

[QUOTE=eldorado;424456]
Was der SPIEGEL dagegen nicht beweisen kann sondern nur behauptet, ist dass dieses Geld zur Bestechung der FIFA-Mitglieder diente.[/QUOTE]

Da sind wir wieder bei der “Verdachtsberichterstattung”. So hätte Holger das eben auch machen sollen: 24 Stunden Frist (geil, das darf wahrscheinlich nur der Spiegel, Holger wäre fair gewesen und hätte 48 Stunden gegeben) - Frage: Wie war das mit dem Köter? Stellungnahme vorgelesen oder gesagt, dass keine kam, fertig. Dann hätte er wenigstens in diesem Punkt gewonnen.

Abgesehen davon machen sie Holger in dem Text teilweise zu einer Frau (?):

Die Beklagte betreibt die Internetseite fernsehkritik.tv, über die sie sich mithilfe selbst produzierter audiovisueller Inhalte mit aktuellen Fernsehformaten auseinandersetzt.

[QUOTE=Kirin;424617]Abgesehen davon machen sie Holger in dem Text teilweise zu einer Frau (?):[/QUOTE]

Nein. “Die Alsterfilm GmbH” ist nunmal weiblich. Und das ist die beklagte. Holger vertritt die nur.

Danke für die Aufklärung, hatte mich schon gewundert. Ist aber auch sehr merkwürdig formuliert, grade nachdem Alsterfilm ja zu diesem Zeitpunkt ja eigentlich ein Ein-Mann-Unternehmen war.
Juristendeutsch… :roll:

[QUOTE=Lugosi;424615]Hm, ohne “schwärzen” von Prozessbeteiligten, schon erstaunlich. Man könnte versuchen, den Kameraden dafür eins reinzuwürgen, sozusagen als letzten Gruß.

[/QUOTE]

Ist nicht langsam mal genug Zeit und Geld in diesen Prozess investiert worden?

[QUOTE=Kirin;424621]grade nachdem Alsterfilm ja zu diesem Zeitpunkt ja eigentlich ein Ein-Mann-Unternehmen war.
Juristendeutsch… :roll:[/QUOTE]

Alsterfilm ist eine Juristische Person, und der Herr Kraxmeier ist nur der GschäftsFÜHRER. Bei einem Einzelunternehmer kann man so was sagen

Eine ganz komische Rechtsauffassung haben einige hier. Mal ein paar Stellen aus der Urteilsbegründung zu dem Thema zitiert:
„Dabei ist zunächst festzustellen, dass Gegenstand der Klage nicht die grundsätzlich Kritik an der Fernsehsendung „Super Nanny“ und dem Wirken der Klägerin in diesem Rahmen ist. Eine solche Kritik müsste die Klägerin grundsätzlich dulden. […] Streitgegenstand der Klage ist deshalb nicht die - möglicherweise berechtigte - Kritik der Beklagten gegenüber der Fernsehsendung „Super Nanny“ und dem Wirken der Klägerin. […]“

„[…] die Klägerin gegenüber unwahren Tatsachenbehauptungen bzw. unzulässiger Verdachtsberichterstattung im Zusammenhang mit der Sendung „Super Nanny“ als rechtlos zu betrachten, erscheint bedenklich.“

„Bei völlig haltlosen oder aus der Luft gegriffenen Behauptungen kann danach die Meinungsfreiheit das Persönlichkeitsrecht nicht verdrängen.“

[QUOTE=Corbeau;424503]@FritzPost Tja, man kann immer in die Zeugen-Falle laufen, wenn nämlich so wie hier die Leute vor Gericht was anderes sagen als vor der Kamera bzw. sich zwei Zeugen permanent widersprechen.
Dagegen kann man wenig machen, evtl. beim nächsten Mal die Leute dies an Eides statt versichern lassen mit entsprechendem Hinweis auf §156 StGB und sich dann auf diese Erklärungen beziehen, dabei immer sachliche Distanz halten, also dennoch nicht „zu eigen machen“, und natürlich die Gegenseite anhören bzw. ausdrücklich schriftlich zur Stellungnahme auffordern, und die Antwort mitsenden. Irgendwas kommt dann immer, und sei es nur „kein Kommentar“.[/QUOTE]

Was mich besonders ärgert: Im letzten Beitrag zum Thema „Posch“ macht Holger wieder genau die selben Fehler, die ihm das Gericht hier klar aufgezeigt hat:

"Die Beklagte hätte […] sich nicht nicht allein auf die Aussagen der Zeuginnen H. und B. verlassen dürfen. Allgemeine Recherchen zu der Sendung „Super Nanny“ sind demgegenüber nicht geeignet, die Wahrhaftigkeit der von den Zeuginnen H. und B. aufgestellten konkreten Äußerungen zu belegen. Die Beklagte hätte in Anbetracht des Umstandes, dass ihr lediglich zwei Aussagen der Zeuginnen H. und B. vorlagen, die Klägerin bzw. den Sender RTL bzw. das Produktionsunternehmen zur Stellungnahme zu diesen Vorwürfen auffordern müssen, um ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht nachzukommen.

Und in der Fragerunde zu der entsprechenden Folge hat Holger ja ganz offen zugegeben, dass er keine Stellungnahme von Posch erfragt hat.

Das wird nämlich hier gerügt: dass man nicht kritisch genug war, und zu subjektiv. Das soll kein Vorwurf an Holger sein,

Doch, das muss an dieser Stelle auch ein Vorwurf an Holger sein. Nur weil zwei Personen etwas behaupten, muss das nicht unbedingt stimmen. Einige hier machen sich die Welt wirklich sehr schwarz/weiß. Das Fernsehen sind definitiv die Bösen und FKTV-Interviewpartner zweifelsfrei die ehrlichen. Dem kann so sein. Muss aber nicht. Es kann auch sein (d.h. ist möglich. nicht auszuschließen, ich behaupte NICHT, dass es so ist), dass die Familie lügt. Aber das ist ja für viele hier ausgeschlossen.

Was ich besonders bemerkenswert finde: Was für ein Anwalt schreibt denn bitte ernsthaft in eine Verteidigungsschrift, dass eine Person, die womöglich gegen Recht verstößt keine Rechte mehr hätte (s. das zweite Zitat von oben)?:?

Das hat das Gericht - völlig zu Recht! - der Verteidigung von Alsterfilm mit Karacho um die Ohren gehauen.

Falls das wieder (mal) mit dem Tod des Hundes zusammenhängt, so hat Holger nie einen Verdacht in dieser Hinsicht geäussert, dieser Verdacht kommt von der Mutter und ein paar Trotteln von Youtube “Supernanny tötet Hund”, jenes Schundvideo ist komischerweise immer noch online!

Warum wird dagegen nicht geklagt?

[] Du weißt worum es hier geht.
[X] Du weißt es nicht.

:roll:

Es geht auch um die Behauptung der Mutter, dass sie da angeblich irgendwas gehört hat. Das Gericht hat auch dazu was geschrieben. Wieso die Beweislast dafür bei FKTV liegt, wenn sie diese Äußerung verbreiten. Wieso diese Äußerung, obwohl von jemand anderem getätigt, auch für Frau Saalfrank von Bedeutung ist (dein Beispiel zeigt das in anschaulicher Art und Weise). Wieso die Zeugenaussagen das nicht belegen.

Wenn Du das nachlesen möchtest: Seite 28 Punkt 4. Ich hab jetzt keinen Bock das nochmal zu tippen. Steht da alles, ist auch nicht so lang der Absatz. Und nochmal ausführlicher wird es dann ab Seite 33/34 unter Punkt 8. Darüber hinaus gibt es noch sieben weitere Äußerungen, über die das Gericht urteilt. Wie gesagt, in aller Ausführlichkeit unter dem Link oben nachzulesen.

Zu Punkt 4 auf Seite 28:
Also bin ich kein durchschnittlicher Zuschauer und wer ordnet einem Redakteur eine weibliche Person zu.
Außerdem tritt sie im Fernsehen als Expertin auf und nicht als Redakteurin.

Es geht dabei glaube ich weniger darum, dass man glaubt sie hätte das gesagt, sondern um eine Art von Verantwortung für das Gesagte.
Wenn der Redakteur von “ihrer Sendung” etwas sagt, dann wird sie damit in Verbindung gebracht, nicht unbedingt als diejenige die es sagt, aber man geht davon aus das sie davon etwas wusste und damit wäre sie dann auch “verantwortlich” dafür.

Geschichte entwickelt sich wie folgt:
Satz 1: "Der Redakteur der Super-Nanny hat gesagt…"
Satz 2: "Bei der Super-Nanny wurde gesag…"
Satz 3: “Die Super-Nanny hat gesagt…”

Die Frage die man sich stellen kann ist, inwiefern muss man nun Rücksicht auf eine erwartbare Entwicklung der Gerüchteküche nehmen. Der Argumentation des Gerichts nach, offensichtlich recht stark. Zumindest darf sich, laut Gericht, der Hauptprotagonist einer Sendung angesprochen fühlen wenn eine nicht näher benannte Person aus dem Umkreis der Sendung gemeint sein soll. (Zumindest solange Person und Sendung auf einer gewissen Ebene gleichsetzbar sind. Und Katja Saalfrank ist eben die “Super-Nanny” und die “Super-Nanny” ist eine Sendung und damit darf sie sich angesprochen fühlen, wenn ein nicht weiter benannter Redakteur dieser Sendung genannt wird. Bzw. sie darf davon ausgehen, dass andere Leute glauben es gäbe hier eine Überschneidung.)

Ich würde sagen hier hilft es nur das zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend daraus zu lernen und beim nächsten Fall dieser Art ein paar Sicherheitsnetze und Seile mehr einzusetzen.

[QUOTE=FritzPost;424493]SchertzBergman hat Übrigens das Saalfrank-Urteil veröffentlicht
[/QUOTE]

Danke für’s verlinken!
Es hätte Holger gut zu Gesicht gestanden, es selbst zu veröffentlichen.

[QUOTE=Kalkofen;424957]
Es hätte Holger gut zu Gesicht gestanden, es selbst zu veröffentlichen.[/QUOTE]
Um dann noch eine Klage am Hals zuhaben.:roll:

Unterliegen Gerichtsurteile einer Geheimhaltungspflicht? Prüf’ das mal…