Rundfunkabgabe: Verfassungsrichter winkt Gesetz seines Bruders durch

dieser artikel ist mir gerade über den weg gelaufen.

http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/gerhard-wisnewski/rundfunkabgabe-verfassungsrichter-winkt-gesetz-seines-bruders-durch.html;jsessionid=170B

heftig, wenn es stimmt.

mmmmm: K O P P ? Da muss man aber mal genauer nach recherchieren.

Also siehst man sich einfach mal das Urteil an (Einer Meldung eines Internet Nachrichtendienstes stände es im Übrigen gut, wenn die auf entsprechende Dinge verlinken würden. was Kopp Nicht gemacht hat)

Hier ist das Urteil:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/12/rk20121212_1bvr255012.html

Wie der Autor bei Kopp schon richtig erkennt: Es wurde gar nicht über den Inhalt des Staatsvertrages gesprochen, da die Klage an sich schon Unzulässig war, weil der Kläger offenbar nicht den Vorgeschriebenen Weg gegangen war.

Er muss deshalb grundsätzlich den Vollzug des Gesetzes abwarten und hiergegen dann den fachgerichtlichen Rechtsweg beschreiten

Im vorliegenden Fall kann der Beschwerdeführer die von ihm gerügten Grundrechtsverletzungen in zumutbarer Weise in verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren gegen die Beitragserhebung geltend machen. Ein solcher Rechtsbehelf wäre jedenfalls nicht von vorneherein aussichtslos. Zudem ist er gehalten, zunächst die Befreiung von der Beitragspflicht zu beantragen.

Also klarer Fall: Mann Will Rundfunkbeitrag nicht zahlen weil das Programm unchristlich ist. Mann Müsste nun Erstmal einen Befreiungsantrag stellen, der vermutlich abgelehnt wird. Dann müsste Der Mann gegen diese Ablehnung vor ein Verwaltungsgericht. Ist er dann in der Höchsten Instanz gescheitert, kann er erst zum Bundesverfassungsgericht

Des weiteren: Der Eine Kirchof hat nur ein Gutachten erstellt auf dem Das Gesetz beruht. Er hat nicht das Gesetz gemacht. Das Gesetz ist durch 16 Landtage Gemacht worden. Der Andere Kirchhof hat nicht alleine entschieden. Da waren noch Richter Schluckebier und Richterin Baer.