RTL Methoden

Hallo,
ich hoffe dass das Thema im richtigen Bereich ist, wenn nicht, tut es mir leid. Ich war mir nicht sicher.

Ich habe etwas zu berichten, über RTL Methoden.
Ich betreibe eine Seite und ein Forum zum Thema psychischer Krankheiten/Missbrauch und darüber scheint auch RTL auf mich aufmerksam geworden zu sein.
Ich bekam folgende Mail:

Hallo,

mein Name ist Nicole E****** und ich bin im Internet auf deine Homepage gestoßen. Sehr interessante Seite!
Wir sind eine Fernsehproduktionsfirma und machen Beiträge für verschiedene TV-Magazine. Für das RTL-Mittagsmagazin „Punkt 12“ würden wir gerne einen Beitrag zum Thema „multiple Persönlichkeiten“ machen. Über deine Seite vermittelt es den Eindruck, dass du inzwischen sehr gut mit dieser Persönlichkeitsstörung umgehst. Kannst du dir vorstellen, in einem TV-Beitrag darüber zu sprechen?

Ich würde mich freuen, wenn wir uns am Telefon persönlich darüber unterhalten könnten. Schick mir doch bitte deine Telefonnummer, oder ruf mich an uter ******************.

Viele Grüße,

Nicole E*******

Ich habe auf ihre E-mail geantwortet und dürfte danach mit ihr telefonieren.
Ein kurzes Hallo und ihre erste Frage war: „Wann hat dein Vater angefangen dich zu missbrauchen?“
Ihre zweite Frage: „War er Alkoholiker?“

Damit hatte sich die Sache für mich gegessen (Punkt 12…)

Ich habe einige Monate später wieder eine ähnliche Mail bekommen.

Jetzt hat eine Freundin zu mir eine Mail bekommen, zum Thema Suizidforen (sie betreibt ein Selbsthilfeforum!) und Jugendliche (sie ist 25).

Alles ziemlich… merkwürdig.
Ich frage mich ob sie einen „dummen“ finden.

Ich wollte prinzipell nur warnen. Den das Gespräch mit Nicole hat mich… geschockt. Gelinde gesagt. Aber es ist RTL, was soll ich erwarten?
Ich wollte eher eine Warnung aussprechen.

Danke für die Aufmerksamkeit.

Liebe Grüße,
Mouse

Uff, schon beim Lesen musste ich zittern, dass ist ja so unmenschlich, speziell, wie im Telefon sofort strenge Fragen gestellt werden. Was die alles machen, um neue Themen zu kriegen.

Es ist so ziemlich das gleiche ob Punkt 12 oder die Bild dich kontaktiert. Denen ist alles recht um ihr Programm mit irgendwelchem Mist zu füllen.

Sie suchen sich gezielt Leute, mit denen sie umsonst einen “Bericht” erstellen können. D.h. sie suchen Leute die ggf. Redebedarf haben.
Das sind generell psychisch labile oder kranke Personen.(nicht im Sinne von “Ich will mal ins Fernsehen”)
Es gibt dann 2 Möglichkeiten was sie danach versuchen:

  1. Zufallstreffer durch bestimmte Fragen.
  2. Es wird so getan, als ob sie sich für das bestimmte Problem interessieren, was aber gar nicht aufgenommen und sie versuchen einen gefälschten Bericht zu erstellen. Dann versuchen sie bestimmte Antworten zu bekommen und es wird ein komplett anderes Interview zusammengeschnitten.

Letztere Methode wird angewandt wenn alleine interviewt wird, sodass Aussage gegen mehrere falsche Aussagen seitens der Reporter stehen würden im Falle einer Gerichtsverhandlung.

Das Beste was man in dieser Situation machen könnte, wäre die Reporter gezielt zu verarschen ohne es offensichtlich zu übertreiben, es an irgendeine Comedysendung schicken und damit dem Sender bzw der Zeitung den Ruf schädigen.

So würde ein Bsp aussehen:
Du veränderst dein aussehen so gut wie möglich also Haarfarbe Frisur etc. veränderst mit einem Gasgemisch deine Stimme, wenn du nicht chargieren kannst, änderst den Namen und suchst nach leerstehenden möblierten Wohnungen und fragst den Vermittler nach einem Probebezug in der Zeit des Interviews.

Dann sieht es so aus:

PKT12:"Wann hat dein Vater angefangen dich zu missbrauchen?"
Du: "Seitdem ich ein Kind war bis ich in die Pubertät kam"
PKT12:"War er Alkoholiker?"
Du:“Nun ja, er war kath. Priester, da hat er öfters was getrunken”

So eine Antwortfolge würde RTL für eine “TOP Meldung” reichen, denn ein pedophiler kath. Priester würde denen sicher in den Kram passen.
Der Vater muss im laufe den Interviews für tod erklärt werden.
Den Rest des Interviews kannst du lenken wie du willst. Bspw war der Vater entfernt mit einem Bischoff verwandt, du bist nun Sektenmitglied oder ähnliches.

Dann muss nur irgendeine Comedyabteilung erfahren, dass das eine Verarschung und eine Antwort auf die dubiosen Machenschaften von RTL war.(Mit dem im Interview benutzten Namen, ggf vor dem Interview ein “Making of” anfertigen.
Der Name ist dazu da, dass dir RTL nicht mit irgendeinem Knebelvertrag mit einer Klage drohen kann, da diese ins leere gehen würde.
Es ist dann egal ob die öffentlich rechtlichen also ARD oder eben die privaten Feinde Sat.1 oder Pro7 die Infos zukommen lässt. Denn weniger Quote beim Feind bedeutet mehr Quote beim betreffenden Sender.
ARD wäre wohl am Besten, weil dann Harald Schmidt und irgendeine einseitige “Diskussionssendung” RTL paar Tritte verpassen würde.
Sat.1 würde wohl abschwächen, da Pocher auch Verträger mit RTL hat und Pro 7 wäre nur miese Comedy von Raab.

Letztere Methode wird angewandt wenn alleine interviewt wird, sodass Aussage gegen mehrere falsche Aussagen seitens der Reporter stehen würden im Falle einer Gerichtsverhandlung.

Das bezweifle ich mal, da eine „Zeugenaussage“ vor Gericht das denkbar schlechteste Mittel ist, um sein Recht durchzusetzen! Sie werden wohl eher eine schriftliche Bestätigung fordern etc.
Es wird im übrigen unüblich für RTL sein gegen ehem. Vertragspartner zu prozessieren.

Das Beste was man in dieser Situation machen könnte, wäre die Reporter gezielt zu verarschen ohne es offensichtlich zu übertreiben, es an irgendeine Comedysendung schicken und damit dem Sender bzw der Zeitung den Ruf schädigen.

:smt005 Bravo! Und damit schön in die Hände der RTL-Juristen spielen. Die Anzeigen wegen übler Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB) und eventuell Nachstellung (§ 238 StGB) werden nur so ins Haus flattern. An Ihrer Stelle sollten Sie bei derartigen Kommentaren im Internet vorsichtig sein, denn dass ist eine Anstiftung zur vorsätzlichen rechtswidrigen Straftat und wird für den Anstifter genauso hart bestraft!

Der Name ist dazu da, dass dir RTL nicht mit irgendeinem Knebelvertrag mit einer Klage drohen kann, da diese ins leere gehen würde.

Quark! In Deutschland ist die Bezeichnung der Vertragsparteien unerheblich, solange sie gemäß §§ 133, 153 BGB per Auslegung ermittelt werden können. Das ist hier ohne weiteres möglich, da ein falscher Name nicht vor den Verpflichtungen eines Vertrages schützt.

Ich find Ihren Beitrag schon recht unverschämt. Mach Sie es doch selber und Sie werden sehen was Sie davon haben, anstatt ANDERE zu Straftaten anzustiften!

Bravo! Und damit schön in die Hände der RTL-Juristen spielen. Die Anzeigen wegen übler Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB) und eventuell Nachstellung (§ 238 StGB) werden nur so ins Haus flattern. An Ihrer Stelle sollten Sie bei derartigen Kommentaren im Internet vorsichtig sein, denn dass ist eine Anstiftung zur vorsätzlichen rechtswidrigen Straftat und wird für den Anstifter genauso hart bestraft!

§186 und 187 fällt flach, da es dazu einen anderen geben muss. Es handelt sich um eine Satire und diese schädigt den Ruf. Eben das selbe wie die Verarschung von der Pro7 Sat.1 Gruppe durch den „Grippekranken ausgestoßenen“
Was glaubst du wie es um Deutschland stünde, wenn jede Satire mit §186 und §187 behandelt wird.
und §238 schon mal gar nicht, da das Stalking betrifft und der Paragraph an sich schon extrem schwach ist.
Du solltest außerdem Wissen, dass der Gesetzgeben zwischen Person/Mensch/Minderjähriger, Individum, Organisation etc. und dann noch mit bestimmten adjektiven wie politisch, religiös etc. unterscheidet.
§238 ist ein Paragraph der mal ausgebessert gehört statt dem üblichen Paragraphen.

Quark! In Deutschland ist die Bezeichnung der Vertragsparteien unerheblich, solange sie gemäß §§ 133, 153 BGB per Auslegung ermittelt werden können. Das ist hier ohne weiteres möglich, da ein falscher Name nicht vor den Verpflichtungen eines Vertrages schützt.

Wo hab ich Vetragsparteien gesagt?
Es geht darum, dass RTL dich nicht mit einem Vetragsbruch dranbekommt, wie „Weitergabe der Geschichte“, „weiterer Fernsehauftritt“ oder ähnliches.
Urkundenfälschung fällt flach, da es genannten Namen nicht gibt.
Wille und Tod/Unfähigkeit des Vertragspartners fällt flach.

Wenn du Jura studierst solltest du besser Wissen welche Paragraphen was betreffen und nicht grob was wer besagt.
Ich hab schon den Kopf geschüttelt als ich erfahren habe welche Pfeifen aus meinem Jahrgang Jura studieren und mit welchem Unwissen sie Scheine bekommen, sodass ich mir denke, dass das multiple Choice sein muss…

Edit: Überleg dir mal besser gegen wie viele Paragraphen RTL gegen den Staatsvertrag der Mediendienste verstößt und wieso nichts passiert…

Also Konsequenzen aus dem Strafrecht würden mir auch nicht einfallen, wie Strike schon gesagt hat (Bei §238 müsste idR noch eine der Kataloghandlungen erfüllt werden, welche in diesem Fall definitiv nicht einschlägig sind…)
Eine Strafbarkeit nach §§186ff. würde höchstens am LG Hamburg erfolg haben :smiley:

Das einzige, was man machen kann, ist dieses Pack zu meiden…habe selbst einmal als (unbedarfter) Schüler bei SternTV mitgemacht. Seitdem schaue ich das nicht mehr und mache auch nicht bei Straßenumfragen o.ä. mit…

§186 und 187 fällt flach, da es dazu einen anderen geben muss.

Ja den gibt es doch in Form von RTL. ENtweder die Unternehmensform oder Vorstand je nach Organisation.

Was glaubst du wie es um Deutschland stünde, wenn jede Satire mit §186 und §187 behandelt wird.

Na was glaubst du denn?! Das wird ja auch gemacht! Nur erscheint dies nicht bei den Fernsehsendern. Geh mal in ein AG oder LG in Hamburg, Köln, Düsseldorf, München oder Berlin und schau die die Tagespläne bzgl. der Verhandlungen an. Da ist im Monat min. einer dabei, der geegn eine Artikel, Beitrag etc. irgendeines Kommunikationsmediums klagt.
EIne prominente Klage die mir gerade einfällt war die von Kliensman letzes Jahr gegen die TAZ, der hat aber nur zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht.

Also: Erstmal informieren und dann lospoltern!

und §238 schon mal gar nicht, da das Stalking betrifft und der Paragraph an sich schon extrem schwach ist.

  1. Heißt es Nachstellen
  2. Schon ziemlich geagt einen § zu kritisieren, wenn man ihn nicht versteht.
  3. § 238 StGB ist ja nicht nur für die klassischen Konstellationen -> Ehemann verfolgt Frau, sondern auch Nr. 5
  4. Nachstellen musste nur der Vollständigkeit halber genannt werden, weil es sowieso event. Tateinheit wäre

Du solltest außerdem Wissen, dass der Gesetzgeben zwischen Person/Mensch/Minderjähriger, Individum, Organisation etc. und dann noch mit bestimmten adjektiven wie politisch, religiös etc. unterscheidet.
§238 ist ein Paragraph der mal ausgebessert gehört statt dem üblichen Paragraphen.

Der größte zusammengewürfelte Müll, den ich seit langen gelesen habe. Wie kann man zwischen Person-Mensch-Individuum unterscheiden? Das ist das gleiche. Desweiteren gelten für Minderjährige nur geänderte StPO-Regeln und Strafzumessungen, aber nicht andere Delikte!!! Von daher findet kein Unterschied statt.

Wo hab ich Vetragsparteien gesagt?

Niorgens, ist aber die übliche Bezeichnung zweier Parteien, die einen Vertrag eingehen.

Es geht darum, dass RTL dich nicht mit einem Vetragsbruch dranbekommt, wie „Weitergabe der Geschichte“, „weiterer Fernsehauftritt“ oder ähnliches.

Das können die trotzdem, weil es nichts nützt NUR eine falschen Namen zu verwenden! :smt018

Urkundenfälschung fällt flach, da es genannten Namen nicht gibt.

Urkenundenfälschung? Ist ohnehin extrem abwegig, aber nicht wegen des falschen Namens, weil das wie schon erwähnt unerheblich ist, sondern da keine unechte Ukunde hergestellt oder echte verfälsch wurde!!!

Wille und Tod/Unfähigkeit des Vertragspartners fällt flach.

Der Satz erschließt sich mir nicht!

Im übrigen musst du wissen, dass ich hier nur deshalb „oberflächlich“ argumentiere, weil derartige AUsführung im Forum nicht erwünscht sind und ich die Verständlichkeit doch recht hoch halten möchte. Das hat nichts damit zu tun, dass ich es nicht kapiere. Solltest du Jura-Nachhilfestunden bei den Belidigungsdelikten suchen, kannst du mich gerne per PM kontaktieren, da mach ichs dann ganz ausführlich, wenn du höflich bist :wink:

Edit: Überleg dir mal besser gegen wie viele Paragraphen RTL gegen den Staatsvertrag der Mediendienste verstößt und wieso nichts passiert…

Überleg mal lieber selber, anstatt wieder andere Leute zu Handlungen anzustiften!

Ja den gibt es doch in Form von RTL. ENtweder die Unternehmensform oder Vorstand je nach Organisation.

Noch mal anders formuliert.
Es muss aktiv etwas gegen den Sender betrieben werden, damit diese Paragraphen greifen.
Du verstößt nur gegen das Bibelverbot: „Du sollst nicht lügen“, weil du eben eine Geschichte erfindest.
Es gibt keine aktive Handlung die den Sender schädigt. Der Sender strahlt den Bericht aus eigenem Antrieb aus.
Ein anderer Sender benutzt den Bericht als Satire, d.h. RTL könnte den anderen Sender eine reinwürgen.
Dir selbst nur wegen Vertragsbruch, wenn es eine solche Klausel gibt. Dabei müsste man noch herrausfinden, ob diese Klausel nicht sogar unzulässig ist.

Der größte zusammengewürfelte Müll, den ich seit langen gelesen habe. Wie kann man zwischen Person-Mensch-Individuum unterscheiden? Das ist das gleiche. Desweiteren gelten für Minderjährige nur geänderte StPO-Regeln und Strafzumessungen, aber nicht andere Delikte!!! Von daher findet kein Unterschied statt.

Deiner Meinung wird also nicht zwischen Pornographie und Kinderpornographie unterschieden.
Wieso gibt es dann einen STGB §184b?
Es gibt zwar das TierSchG, aber Individuum beinhaltet auch eben Tiere, weil es auch Fälle gibt, die eben nicht dadurch abgedeckt sind. Überleg mal was du mit einem Tier machen, kannst ohne es zu schädigen, was den Besitzer allerdings schädigt. Vor dieser Änderung wurde Tiere dieses Beispiels wie Gegenstände behandelt.
Person erwähnt Sonderfälle die in diesem Falle augenommen sind und in einem anderen Paragraphen behandelt werden.
Bei Mensch gibt es keine Ausnahmefälle.

Na was glaubst du denn?! Das wird ja auch gemacht! Nur erscheint dies nicht bei den Fernsehsendern. Geh mal in ein AG oder LG in Hamburg, Köln, Düsseldorf, München oder Berlin und schau die die Tagespläne bzgl. der Verhandlungen an. Da ist im Monat min. einer dabei, der geegn eine Artikel, Beitrag etc. irgendeines Kommunikationsmediums klagt.
EIne prominente Klage die mir gerade einfällt war die von Kliensman letzes Jahr gegen die TAZ, der hat aber nur zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht.

Also: Erstmal informieren und dann lospoltern!

Du beschreibst den Fall Person gegen Sender und nicht Sender gegen Person.
Nicht mal Schröder gegen die „Haarfärbung“ führte zum Erfolg.
Die Fälle, die zu Erfolgen führten waren mehr als eindeutig.

Du verstehst §238 nicht. Keiner der Aspekte ist erfüllt.
§238 führt zu §186 im STGB. Typischer Fall. Verwandte werden ausgefragt und dies wird dann rumerzählt.
Damit könntest du den RTL-Reporter noch drankriegen, wenn er ohne dein Wissen in der Umgebung seine Interviews über dich führt. Das einzige Problem wäre dann, dass du auf Absicht gehen müsstest da die Person nicht existiert.

25% aller Paragraphen haben Lücken.

Der Satz erschließt sich mir nicht!

Ganz einfach, d.h. dass der Vertrag gültig ist. Daraus resultiert auch das einzige Problem, der mögliche Vertragsbruch.

Überleg mal lieber selber, anstatt wieder andere Leute zu Handlungen anzustiften!

Selbst wenn es eine Straftat wäre, fällt Anstiftung flach.

Das Beste was man in dieser Situation machen könnte, wäre die Reporter gezielt zu verarschen ohne es offensichtlich zu übertreiben, es an irgendeine Comedysendung schicken und damit dem Sender bzw der Zeitung den Ruf schädigen.

Ich habe „man“ verwendet und nicht „du“ oder „ihr“. „Man“ verallgemeinert als erstes.
Dann wird das Verb „Könnte“, können im altäglichem falschen Sprachgebrauch fällt flach wie z.B. die falsche bitte „kann ich mich mal setzen“ statt „darf ich mich mal setzen“ verwendet wird. Ein Anstifter muss die Vollendung einer Tat wollen und dies ist durch den Satzbau nicht gegeben.

Solltest du Jura-Nachhilfestunden…

Diverse Anwälte brauchen diese…
Oder es muss ein Paragraph gegen Abzockerrei durch Anwälte geben.
Bei einem Kautionsrückzahlungsproblem hab ich gesagt, dass ich einen Anwalt nur nehme, wenn meine Rechtshinweise in den ersten Brief kommen, sodass ich an meine Kaution komme, was auch nach einem Brief geschehen ist.
Mein Nachbar ist 2 Monate später aus der Wohnung ins Studentenwohnheim gezogen und hatte den gleichen Anwalt.
Der durfte erst mal 5 sinnlose Briefwechsel bezahlen, bis ich ihm gesagt habe, was er dem Anwalt sagen soll.
Erst dann hatte er dei Kaution, was im Endeffekt sich auf Zerosum auswirkte, weil der Anwalt quasi durch die Briefwechsel die Kaution kassierte.

[quote]Ja den gibt es doch in Form von RTL. ENtweder die Unternehmensform oder Vorstand je nach Organisation.

Noch mal anders formuliert.
Es muss aktiv etwas gegen den Sender betrieben werden, damit diese Paragraphen greifen.
Du verstößt nur gegen das Bibelverbot: „Du sollst nicht lügen“, weil du eben eine Geschichte erfindest.
Es gibt keine aktive Handlung die den Sender schädigt. Der Sender strahlt den Bericht aus eigenem Antrieb aus.
Ein anderer Sender benutzt den Bericht als Satire, d.h. RTL könnte den anderen Sender eine reinwürgen.
Dir selbst nur wegen Vertragsbruch, wenn es eine solche Klausel gibt. Dabei müsste man noch herrausfinden, ob diese Klausel nicht sogar unzulässig ist.[/quote]

Nebenbei: AKTIV muss NIE etwas gemacht werden, es gibt auch ein Unterlassen. Verleumdung durch Unterlassen ist eine interessante Rechtsfigur!

Natürlich werden nur die anderen Sender Straf- und Zivilrechtliche belnagt, ich dachte aber, dass das aus meinen Ausführungen hervorging. Das Lügen nicht direkt strafbar ist, ist mir auch klar. Derjenige der dann gelogen hat wird natürlich zivilrechtlich belangt. In Betracht käme natürlich Schadensersatz wegen anfänglicher Unmöglichkeit!

[quote]Der größte zusammengewürfelte Müll, den ich seit langen gelesen habe. Wie kann man zwischen Person-Mensch-Individuum unterscheiden? Das ist das gleiche. Desweiteren gelten für Minderjährige nur geänderte StPO-Regeln und Strafzumessungen, aber nicht andere Delikte!!! Von daher findet kein Unterschied statt.

Deiner Meinung wird also nicht zwischen Pornographie und Kinderpornographie unterschieden.
Wieso gibt es dann einen STGB §184b?[/quote]

Das ahbe ich NICHT gesagt. Du vermengst ständig das Eine mit dem Anderen. Ich sagte, dass ein minderjähriger Straftäter anderes behandelt wird, als ein Erwachsener. Das hat mit dem INHALT der Normen nix zu tun.

Es gibt zwar das TierSchG, aber Individuum beinhaltet auch eben Tiere, weil es auch Fälle gibt, die eben nicht dadurch abgedeckt sind.

Für Tiere gilt nicht das StGB und darum geht es bei der Diskussion. Mir scheint du kannst die Rechtsgebiete Zivil- und Strafrecht nicht auseinander halten.

Überleg mal was du mit einem Tier machen, kannst ohne es zu schädigen, was den Besitzer allerdings schädigt.

Was denn?

Vor dieser Änderung wurde Tiere dieses Beispiels wie Gegenstände behandelt.

Tiere werden immernoch wie Gegenstände behandelt, § 90a BGB! Ich bitte dich nicht ohne Quelle zu argumentieren!

Du beschreibst den Fall Person gegen Sender und nicht Sender gegen Person.

:smt005 Eigentor von dir, das kommt aufs gleiche raus vor Gericht!

Die Fälle, die zu Erfolgen führten waren mehr als eindeutig.

Juristisch gesehen ist nichts eindeutig!

Du verstehst §238 nicht. Keiner der Aspekte ist erfüllt.
§238 führt zu §186 im STGB. Typischer Fall. Verwandte werden ausgefragt und dies wird dann rumerzählt.
Damit könntest du den RTL-Reporter noch drankriegen, wenn er ohne dein Wissen in der Umgebung seine Interviews über dich führt. Das einzige Problem wäre dann, dass du auf Absicht gehen müsstest da die Person nicht existiert.
25% aller Paragraphen haben Lücken.

Du verstehst nicht, dass ich Tateinheit gesagt habe. Desweiteren gibt es keinen konkreten SV, sodass ich es lediglich in Betracht gezogen habe.

[quote]Überleg mal lieber selber, anstatt wieder andere Leute zu Handlungen anzustiften!

Selbst wenn es eine Straftat wäre, fällt Anstiftung flach.[/quote]

Doch es ist eine Anstiftung!

Ich habe „man“ verwendet und nicht „du“ oder „ihr“. „Man“ verallgemeinert als erstes.
Dann wird das Verb „Könnte“, können im altäglichem falschen Sprachgebrauch fällt flach wie z.B. die falsche bitte „kann ich mich mal setzen“ statt „darf ich mich mal setzen“ verwendet wird. Ein Anstifter muss die Vollendung einer Tat wollen und dies ist durch den Satzbau nicht gegeben.

:smt005 Das lernen Jurastudenten im 1. Semester! Klassischer Fall von BGH 34, 63 - wenn du das nachliest wirst du sehen, dass du unrecht hast! Dein Plan war konkret :wink:

Nebenbei: AKTIV muss NIE etwas gemacht werden, es gibt auch ein Unterlassen. Verleumdung durch Unterlassen ist eine interessante Rechtsfigur!

Unterlassungsschreiben sind nur beliebte Druckmittel von Unternehmen um zu zeigen, dass sie Geld haben und du nicht. Wer sie unterzeichnet ist selbst Schuld. Wenn die Unterlassung nicht unterzeichnet wird passiert, meist gar nichts. Und das Unternehmen greift nur zur Klage, wenn ein größerer finanzieller Schaden entsteht oder entstehen könnte, etwas zu holen ist oder weiterer Schaden verhindert wird.
Also generell kommerzielle Angelegenheiten, illegale Up/Downloads etc.
Die meisten Unterlassungsschreiben kann man einem Nachbarschaftsstreit gleichsetzten mit dem Inhalt: „Unterlasse es auf meinem Parkplatz zu parken“

Natürlich werden nur die anderen Sender Straf- und Zivilrechtliche belnagt, ich dachte aber, dass das aus meinen Ausführungen hervorging. Das Lügen nicht direkt strafbar ist, ist mir auch klar. Derjenige der dann gelogen hat wird natürlich zivilrechtlich belangt. In Betracht käme natürlich Schadensersatz wegen anfänglicher Unmöglichkeit!

Dann hast du Sender und Person übelst vermischt!
Was allerdings nie passieren wird, wenn ein Sender einen anderen Sender/Produktionsfirma verklagt, wird immer darüber berichtet.
Urheberansprüche sind unspektakulär. Satiren hingegen würden ins eigene Fleisch schneiden, da dann stärker darüber berichtet wird. Der einzige Endeffekt ist, dass beide Partein sich über Jahre kein Videomaterial mehr zukommen lassen und dass der Kläger seine Quoten selbst reduziert hat.
Ein zivilrechtliches Belangen des Lügners scheitert ebenfalls, da der Sender eben schlecht recherchiert hat und man sich zu Haufe am Medienrecht bedienen kann.

Das ahbe ich NICHT gesagt. Du vermengst ständig das Eine mit dem Anderen. Ich sagte, dass ein minderjähriger Straftäter anderes behandelt wird, als ein Erwachsener. Das hat mit dem INHALT der Normen nix zu tun.

Und ich meinte reine Gesetztestexte von Anfang an!

Für Tiere gilt nicht das StGB und darum geht es bei der Diskussion. Mir scheint du kannst die Rechtsgebiete Zivil- und Strafrecht nicht auseinander halten.

Es geht nicht darum, dass das STGB für ein Tier gilt, sondern, dass ein MENSCH einem anderem MENSCHEN ein Leid zufügt, in dem ein Tier als Vermittler diente.

Was denn?

Bspw Verwirrung eines Blindenhundes mit anschließendem Personenschaden.

Tiere werden immernoch wie Gegenstände behandelt, § 90a BGB! Ich bitte dich nicht ohne Quelle zu argumentieren!

Sofern nichts anderes reguliert ist. Auf bspw Helfertiere wie den Blindenhund trifft das nicht mehr zu.
Er wird nicht mehr als Sehhilfe bezeichnet…
90a soll den Fall des bspw Tierraubs abdecken.

:smt005 Eigentor von dir, das kommt aufs gleiche raus vor Gericht!

Macht bei diesem Szenario einen gewaltigen Unterschied.

Juristisch gesehen ist nichts eindeutig!

Juristengewäsch…
Jeder Fall kann auf Flussdiagramme reduziert werden. Der Rest liegt am subjektiven Ermessen des Richters.
Abschweifen auf andere Paragraphen ist redundant oder Geldmacherrei.

Du verstehst nicht, dass ich Tateinheit gesagt habe. Desweiteren gibt es keinen konkreten SV, sodass ich es lediglich in Betracht gezogen habe.

Dann kannst du gleich alle möglichen Sachen in betracht ziehen. :roll:

[/quote]:smt005 Das lernen Jurastudenten im 1. Semester! Klassischer Fall von BGH 34, 63 - wenn du das nachliest wirst du sehen, dass du unrecht hast! Dein Plan war konkret :wink:

Dann hast du im ersten Semester nicht aufgepasst:

dann solle er eben „eine Bank oder Tankstelle machen“.

Es wird ein anderes Verb verwendet und er wird direkt angesprochen!
Außerdem sind in dem Fall 4 Tatbestände eindeutig erfüllt.
Das Anton aus persönlicher Motivation handelt ist auch eindeutig.

Der Satz muss nur leicht verändert werden und schon wäre der Sachverhalt der Anstiftung nicht mehr vorhanden.

[quote]Nebenbei: AKTIV muss NIE etwas gemacht werden, es gibt auch ein Unterlassen. Verleumdung durch Unterlassen ist eine interessante Rechtsfigur!

Unterlassungsschreiben sind nur beliebte Druckmittel von Unternehmen um zu zeigen, dass sie Geld haben und du nicht. Wer sie unterzeichnet ist selbst Schuld. Wenn die Unterlassung nicht unterzeichnet wird passiert, meist gar nichts. Und das Unternehmen greift nur zur Klage, wenn ein größerer finanzieller Schaden entsteht oder entstehen könnte, etwas zu holen ist oder weiterer Schaden verhindert wird.
Also generell kommerzielle Angelegenheiten, illegale Up/Downloads etc.
Die meisten Unterlassungsschreiben kann man einem Nachbarschaftsstreit gleichsetzten mit dem Inhalt: „Unterlasse es auf meinem Parkplatz zu parken“[/quote]

Ich meine nicht Unterlassensschreiben, sondern die strafrechtliche Rechtsfigur des Unterlassens!

[quote]Das ahbe ich NICHT gesagt. Du vermengst ständig das Eine mit dem Anderen. Ich sagte, dass ein minderjähriger Straftäter anderes behandelt wird, als ein Erwachsener. Das hat mit dem INHALT der Normen nix zu tun.

Und ich meinte reine Gesetztestexte von Anfang an![/quote]

Das ist dein Fehler, dir fehlt das juristsiche Hintergundwissen zu den Texten, da man §§ NUR anhand des Wortlautes nicht verstehen kann.

[quote]Für Tiere gilt nicht das StGB und darum geht es bei der Diskussion. Mir scheint du kannst die Rechtsgebiete Zivil- und Strafrecht nicht auseinander halten.

Es geht nicht darum, dass das STGB für ein Tier gilt, sondern, dass ein MENSCH einem anderem MENSCHEN ein Leid zufügt, in dem ein Tier als Vermittler diente.[/quote]

Da greift dann aber das Notwehrrecht des BGB und nicht des StGB (das nur darauf verweist), der §§ 228, 904 BGB

[quote]Was denn?

Bspw Verwirrung eines Blindenhundes mit anschließendem Personenschaden. [/quote]

In solchen fällen gilt dann wie oben erwähnt §§ 228, 904 BGB und nicht das Tierschutzgesetz!

[quote]Tiere werden immernoch wie Gegenstände behandelt, § 90a BGB! Ich bitte dich nicht ohne Quelle zu argumentieren!

Sofern nichts anderes reguliert ist. Auf bspw Helfertiere wie den Blindenhund trifft das nicht mehr zu.
Er wird nicht mehr als Sehhilfe bezeichnet…
90a soll den Fall des bspw Tierraubs abdecken.[/quote]

Falsch! Die terminologische Umbenennung führt zu keiner Rechtsänderung gegenüber dem bisher geltenden Recht. Im Ergebnis bestimmt § 90a im Wege einer verdeckten Fiktion: „Tiere sind keine Sachen; sie gelten jedoch als Sachen.“ Wie dadurch die Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht verbessert werden soll bleibt offen und ist auch durch die Rechtssprechung offen geblieben. Im Strafrecht wird die Anwendung der Normen, die eine Sache voraussetzen (zB die §§ 242, 303 StGB) anhand dieses § analog angewendet. Strafrechtlich stellen auch Tiere „Sachen“ dar. Mit „Tierraub“ hat das GAR NICHTS zu tun, den gibt es auch gar nicht. Es ist nur proforma drin!!!
Fals du es nicht glaubst: MünchKomm, § 90a, Rn. 11 f.

[quote] :smt005 Eigentor von dir, das kommt aufs gleiche raus vor Gericht!

Macht bei diesem Szenario einen gewaltigen Unterschied.[/quote]

Darf es nicht, das wäre Rechtswidrig gemäß allen ZPO Vorschriften!

:smt005 Das lernen Jurastudenten im 1. Semester! Klassischer Fall von BGH 34, 63 - wenn du das nachliest wirst du sehen, dass du unrecht hast! Dein Plan war konkret :wink:

Dann hast du im ersten Semester nicht aufgepasst:

[quote]dann solle er eben „eine Bank oder Tankstelle machen“.

Es wird ein anderes Verb verwendet und er wird direkt angesprochen!
Außerdem sind in dem Fall 4 Tatbestände eindeutig erfüllt.
Das Anton aus persönlicher Motivation handelt ist auch eindeutig.[/quote]

Du hättets besser nachlesen sollen, es geht hier um den Kanckpunkt der ENtscheidung für die Anstifter Fälle bzgl. des von dir eindeutigen Tatplanes. Hoffe es war keine google quelle :roll:

Und mal wieder wird ein juristisches Feuerwerk entfacht, wo es überhaupt nicht angemessen ist.
Mal ehrlich, was ist euer Problem? :roll:

Naja, um zum Thema zurückzukommen:
Das RTL ein unseriöser Sender ist (zum großen Teil zumindest) habe ich gewusst.
Aber das RTL echt soweit geht hätte ich nie gedacht.

Danke fürs aufklären, Mouse. :wink:

Das ist dein Fehler, dir fehlt das juristsiche Hintergundwissen zu den Texten, da man §§ NUR anhand des Wortlautes nicht verstehen kann.

Unsinn, jeder Mensch mit gesundem Menschenverstand kann die Gesetze verstehen.
In Zeiten des Internets findest du sogar extrem simple Fallbeispiele und weitere anwendbare Paragraphen mit Fallbeispielen.

Da greift dann aber das Notwehrrecht des BGB und nicht des StGB (das nur darauf verweist), der §§ 228, 904 BGB
In solchen fällen gilt dann wie oben erwähnt §§ 228, 904 BGB und nicht das Tierschutzgesetz!

Eben nicht. Es wird keine Gefahr abgewendet, sondern die Person geschädigt wird.
Person A verwirrt den Blindenhund(unabsichtlich oder absichtlich) von Person B, der Hund läuft daraufhin über eine Rote Fußgängerampel und Person B wird angefahren.
Wenn deine Argumentation gelten würde, wären Blinde quasi Menschen 2. Klasse.
Das hat nichts mit § 228 und 904 BGB zu tun.

Falsch! Die terminologische Umbenennung führt zu keiner Rechtsänderung gegenüber dem bisher geltenden Recht. Im Ergebnis bestimmt § 90a im Wege einer verdeckten Fiktion: „Tiere sind keine Sachen; sie gelten jedoch als Sachen.“ Wie dadurch die Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht verbessert werden soll bleibt offen und ist auch durch die Rechtssprechung offen geblieben. Im Strafrecht wird die Anwendung der Normen, die eine Sache voraussetzen (zB die §§ 242, 303 StGB) anhand dieses § analog angewendet. Strafrechtlich stellen auch Tiere „Sachen“ dar. Mit „Tierraub“ hat das GAR NICHTS zu tun, den gibt es auch gar nicht. Es ist nur proforma drin!!!
Fals du es nicht glaubst: MünchKomm, § 90a, Rn. 11 f.

Liest du nur die erste und letzte Zeile? Tierraub ist ein BSP.
Das Strafrecht ist in meiner Argumentation seit Anfang an nur auf den Menschen bezogen.
Es geht nur um die Bezeichnung des Tieres in einem geschilderten Fall.

Du hättets besser nachlesen sollen, es geht hier um den Kanckpunkt der ENtscheidung für die Anstifter Fälle bzgl. des von dir eindeutigen Tatplanes. Hoffe es war keine google quelle

Was vermischt du da schon wieder? Bleib mal bei einer Sache d.h. beim Beispiel/von deiner These oder korrigiere den Satz mal.

Will zwar nicht einen auf Moderator machen, aber ich denke daß dieser Streit weit am eigentlichem Thema vorbeigeht.
Ich würde vorschlagen, ihr beiden fahrt diese Schlacht woanders fort, bevor ihr diesen Thread völlig verunstaltet.

Zumindest sehe ich hier keinen Sinn, sich wegen irgendwelchen juristischen Punkten gegenseitig die Köppe einzuhauen. :smt017

[quote]Das ist dein Fehler, dir fehlt das juristsiche Hintergundwissen zu den Texten, da man §§ NUR anhand des Wortlautes nicht verstehen kann.

Unsinn, jeder Mensch mit gesundem Menschenverstand kann die Gesetze verstehen.
In Zeiten des Internets findest du sogar extrem simple Fallbeispiele und weitere anwendbare Paragraphen mit Fallbeispielen.[/quote]

Warum werden dann Richter, Staatsanwälte und Anwälte nicht auf eine Berufsschule mit 3 jähriger Ausbildung geschickt? Könnte man sich doch 7 Jahre Uni ersparen?! Und Professoren braucht es auch nicht mehr, dass machen dann auch Lehrer die eine Fortbildung im Internet abgeschlossen haben!

Eben nicht. Es wird keine Gefahr abgewendet, sondern die Person geschädigt wird.

Nein ! Der Hund ist die Gefahr! Weil die Schädigung der Person irrelevant ist. Das wird zur Not durch §§ 22, 23 I aufgefangen.

Person A verwirrt den Blindenhund(unabsichtlich oder absichtlich) von Person B, der Hund läuft daraufhin über eine Rote Fußgängerampel und Person B wird angefahren.
Wenn deine Argumentation gelten würde, wären Blinde quasi Menschen 2. Klasse.
Das hat nichts mit § 228 und 904 BGB zu tun.

Du biegst dir die Fälle immer wie du es brauchst. In solch einen Fall gelten die §§ auch gar nicht. Person B ist straffrei, während A sich strafrechtlich und zivilrechtlich verantworten muss. Das hat nix mit 2. Klasse Menschen zu tun.

Liest du nur die erste und letzte Zeile? Tierraub ist ein BSP.
Das Strafrecht ist in meiner Argumentation seit Anfang an nur auf den Menschen bezogen.
Es geht nur um die Bezeichnung des Tieres in einem geschilderten Fall.

Ließt du eigentlich meine Beiträge? Ich hab die ganze zeit nichts anderes gesagt. Und die Bezeichnung Tier gibt es im klasssichen StGB eben nicht!

Es hat im übrigen keinen Sinn mit jemanden zu diskutieren, der meint alles richtig verstanden zu haben. Ich schlage dir vor eine Dissertation zu schreiben. Am besten über Jura. Da ja alles so einfach und simpel ist, schaffst du es sicherlich auf 100 Seiten.
Könnte mich ärgern, dass wir dich nicht an der Uni haben, da könnten wir alle noch was lernen!

Gut, die Art und Weise, wie man Theman sucht und Leute zu akquirieren versucht, ist RTL oder sagen wir, Privatsender typisch.
Aber, was arbeiten da für Leute?
die Nicole… da, keine Umgangsformen?
einfach mit “du” eine Mail rausgejagt?

Haben die keine Umgangsformen mehr?
Gut, passt auch zum allgemeinen Un-Niveau, wie dort gearbeitet und mti Leuten umgegangen wird, aber allein die Form der Mail würde für mich schon bedeuten - Strich drunter.

Die suchen wirklcih nur Dummvolk und ich weiß nicht wieviel Prozent auf 80 Millionen die da mit schöner REgelmässigkeit finden.
Würde sogar denken, es gibt ne Datenbank, die von Produktionsfirmen gefüttert wird, mit Leuten, die empfänglich für deren Gewäsch sind…

Na ich denke, das die Mail an sich schon eine gewisse Nähe beim ersten Kontakt (Ich bin auf deiner Seite und verstehe dich) herstellen soll…

Ja mag sein, aber in der Du-Form?

Das finde ich persönlich irgendwie respektlos.
Das wäre so als würde ich dem Sender schreiben

Hallo du frau schäferkordt, ich finde deinen sender total kacke.

Mir wurde zumindest noch ein gewisser respektvoller Umgangston, vor allem gegenüber fremden im Schriftverkehr beigebracht.
Scheint sich wohl ziemlich gewandelt zu haben.
Oder das hat wirklich ne Praktikantin geschrieben, die auf REdaktuer macht, wer weiß das schon genau.