Erst einmal: Die reine Analyse das Vollbeschäftigung heutzutage ein Mythos ist. Ja dem stimme ich zu. Es wird keine Vollbeschäftigung mehr geben können und deshalb braucht man eine sinnvolle Alternative zur derzeitigen Situation. Bedingungsloses Grundgehalt ist zumindest etwas wo man drüber nachdenken sollte… auch wenn ich mir die Finanzierung schwer vorstelle. Andererseits: Hat jemand eine Ahnung wieviele Sozialleistungen jeder Bundesbürger im Schnitt bekommt? (Damit meine ich erst einmal nur rein finanzielle: Also Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Wohnungsbeihilfe, etc… das dürfte im Schnitt gut und gerne 500€+ werden. Dabei sind die Kosten für den Verwaltungsapperat aber noch gar nicht drin. Insofern unter Umständen würde das vielleicht funktionieren.
Aber die Menge an Zahlen macht es mir eigentlich unmöglich dazu wirklich eine qualifizierte Meinung haben zu können. Immerhin greift bei der Frage eines Grundgehalts einfach viel zu viel ineinander…
Nun kommen wir aber zu den Punkten denen ich nicht zustimmen kann:
- Abschaffung des Grundgesetz: Ja Harzt IV ist keine tolle Sache aber das was da beschrieben wird ist einfach nur das jammern eines Sozialschmarotzers und wenn er zehnmal recht hat mit seiner Beschreibung des Arbeitsmarkts.
Die Würde des Menschen ist unantastbar: Niemand verbietet ihm sich eine Beschäftigung zu suchen die seiner Würde entspricht. Selbst wenn er kurzzeitig eine Arbeit annehmen muss die er als „entwürdigend“ empfindet so kann er trotzdem weiter nach besseren Alternativen suchen.
Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit: Gilt genau das selbe, er hat sich zu seinem Hungerstreit entschlossen und niemand hindert ihn daran. Herzlichen Glückwunsch der Staat macht genau das was er soll.
Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet: GG §11 Absatz 2: (2)
Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden
<<<hallo, Arbeitslose, damit seid ihr gemeint.
Freie Berufswahl / Verbot von Zwangsarbeit: Ja an dieser Stelle kann man tatsächlich eingreifen und sagen: Moooment die Sanktionen dürfen nicht dazu dienen einen Menschen zu bestimmten Berufen zu zwingen.
Unverletzlichkeit der Wohnung: An welcher Stelle genau wird dieses Recht angegriffen? Es steht nirgends das man ein „Anrecht auf eine Wohnung“ hat, lediglich wenn man eine hat wird betont das dort niemand ohne Erlaubnis rein darf. Es sei den es liegt ein begründetet richterlicher Beschluss vor.
Schutz der Familie: Ja auch hier kann man sagen das er Rech hat.
Zitiergebot: Wird allgemein nicht wirklich beachtet. Sollte man sich drum kümmern ist aber kein genuines Problem der Sozialgesetzgebung. Läuft also wenn überhaupt nur am Rande mit.
Bleiben also von angeblichen 7 Verstößen noch 2 übrig. Das ist schlimm genug da will ich gar nichts gegen sagen. Aber ein solch künstliches Aufblähen der Problematik macht einen unglaubwürdig. Er wirkt dadurch einfach wie ein beleidigtes Kind und nicht wie jemand der ein ernst zu nehmendes anliegen vorbringt.
Man beachte folgendes: Nur weil man ein Recht zu einer bestimmten Sache hat, bedeutet das noch lange nicht das alle anderen verpflichtet sind dir bei der Durchsetzung dieses Rechts zu helfen. Ein Recht ist keine Garantie für Hilfe.
Ich beanspruche ein unbedingtes Recht auf ein freies, selbstbestimmtes Leben, welches ich einer von mir selbst gewählten, mir selbst sinnvoll erscheinenden und mir nicht von außen vorgeschriebenen Tätigkeit widmen darf – auch wenn ich durch die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse gezwungen bin, dafür Hartz IV in Anspruch zu nehmen.
Wasch mich aber mach mich nicht naß. Er hat sich frei und selbstbestimmt dazu entschieden den staatlichen Voraussetzungen für Hilfsleistungen nicht zu entsprechen. Also darf er auch frei und selbstbestimmt hungern.
Ich spreche jede Arbeit heilig, die aus einem inneren ernsten Anliegen eines Menschen folgt
- unabhängig davon, ob sie sich äußerlich oder innerlich vollzieht
- und unabhängig davon, ob sie einen „Erwerb“ ermöglicht oder nicht!
Das fett markierte finde ich besonders niedlich. Hat aber was für Philosophen aller Art. Ich arbeite innerlich, bitte respektiert das.
Ist in Ordnung darf er gerne, aber dabei sollte bitte beachtet werden das nur solche Arbeit von der Gesellschaft getragen werden kann die auch einen Nutzen bringt.
Was das für ein Nutzen sein soll ist ziemlich frei… aber kurz gesagt: Du musst jemanden finden der bereit ist deine Arbeit zu bezahlen. Also wenn er jemanden findet der ihm für seine „innerliche Arbeit“ Geld gibt. Bitte sehr das gönne ich ihm. Hätte ich auch gerne so jemanden.
Aber ohne irgendein Produkt das du jemandem anbieten kannst bekommst du nun einmal kein Geld.
Seinem Brief nach kann er sich recht ausdrücken und ist in der Lage zu schreiben. Also bitte soll er gucken ob er das zu Geld machen kann. Gedichtsbände oder was auch immer veröffentlichen, wenn sich genügend Leute finden die daran interesse haben, bitte sehr.
Oder er beschreibt einfach was seine „innerliche“ Arbeit ist und fragt mal rum um sich genug Leute finden die ihn für diese Arbeit finanziell unterstützen. Wenn er damit dann leben kann habe ich auch kein Problem damit.
In jedem Fall stehen ihm wenn er keiner normalen Erwerbsarbeit nachgehen will, alle Türen zur Selbstständigkeit offen.
Da diese schöne Gegen Hartz IV Seite auch nur mit dramatischen Einzelbeispielen arbeitet nehme ich mir mal das Recht heraus genauso vorzugehen.
Naher Bekanntenkreis für Erfolge mit Selbstständigkeit:
Person A: Hat aufgrund von Depressionen sein Studium nicht fortsetzen können. Hat dann angefangen als Nachhilfelehrer zu arbeiten, während einer Übergangszeit Vormittags bei einem Getränkemarkt als Aushilfe. Seit er als Nachhilfelehrer genug Geld zum Leben verdient, hat er diesen Job gekündigt und lebt nun sehr glücklich als Nachhilfelehrer.
Person B: Baut sich eine Karriere als Musiker auf, hat bislang immer nur kleinere Auftritte und dadurch ein zu unregelmäßiges Einkommen um seine Familie zu ernähren. Arbeitet daher auch als Schlüsseldienst und hat so in Kombination mit seiner Musik ausreichend Geld. Scheiß Arbeitszeiten aber genug Geld.
Personen C und D: Haben einen kleinen Imkereibetrieb gegründet, der als gemeinnütziger Zweck anerkannt ist und daher ein wenig Geld hinzu gibt.
Person E: Hat während seines Studiums eine Softwarefirma aufgebaut. Als dieser immer mehr Zeit in Anspruch nahm hat er sein Studium schließlich ohne Abschluss beendet um sich vollständig um seine Firma kümmern zu können. Mittlerweile Verdient er genug für Familie und einen recht gehobenen Lebensstandard.
Person F: Hat ein kleines Logistikunternehmen. Verdient zwar nicht genug um alleine Haus und Familie bezahlen zu können, zusammen mit dem Gehalt seiner Frau verdienen beide aber genug um ein Eigenheim halten zu können und ihre Kinder finanziell zu unterstützen.
Person G: Durch den Betrieb einer eigenen Baumschule tatsächlich reich geworden.
andere mir bekannte selbstständige Personen:
Person H: H wie Holger…
Ja der Weg in die Selbstständigkeit ist schwer und geschenkt wird einem da auch nichts… aber nur weil man nicht gewillt ist sich in ein normales Arbeitnehmer/Arbeitgeber Verhältnis zu fügen bedeutet das noch lange nicht, dass man keine Möglichkeit hätte Geld zu verdienen.
Es gibt bestimmt ein paar Menschen die tatsächlich nicht in der Lage sind sich Selbstständig zu machen. Aber jeder mit ein wenig Verstand wird Dinge finden die sich zu Geld machen lassen. Nur mit den Widerständen muss man klar kommen. Wer das nicht kann muss sich dann halt mit einem klassischen Arbeitsverhältnis begnügen.
Die Forderung nach einem Grundgehalt kann man auch dann noch weiterhin haben. Genauso wie man auch dann noch klagen kann. Was mich übrigens zu der Frage bringt: Wenn sich der nette Herr so sicher ist das es die von ihm genannten Verstöße gegen das GG gibt. Wieso klagt er nicht? Noch bekommt er Prozesskostenbeihilfe.
Was mich zum letzten Punkt bringt:
Prozesskostenbeihilfe einschränken: Das ist allerdings ein Skandal und muss unbedingt geändert werden. Die Prozesskostenbeihilfe existiert eigentlich nur für eher geringfügige Fälle. Also was auch immer da eingeschränkt wird, werden soll wie auch immer. Da muss man wirklich gegen vorgehen.