"Quelle: YouTube"

Auf VOX läuft zur Zeit “Die tierischen 10”.
Die Sendung besteht zu 70% nur aus YT-Filmen mit der “Quelle: Youtube”. Die anderen 30% sind Gesabbel von Martin Rütter, Verona Pooth und Nelson Müller.

Ein bisschen mehr Infos dazu wären nett, so ist das wirklich nix! :wink:

EDIT: ich bin mal so frei, es handelt sich hier um eine Tiershow der 10 beliebtesten Modehunde auf VOX, wo alberne Youtube-Filmchen gezeigt werden wie ein Mops auf Vorderpfoten pinkelt oder ein Kissen begattet, und das ganze, wie es bei den Privaten so Sitte ist, wieder mal als Ranking-Show präsentiert um Relevanz vorzugaukeln und Bildmaterial aus dem Web verwursten zu können.
ne sehr originelle Idee!

http://www.vox.de/cms/sendungen/die-tierischen-10.html

Ich würde Holger empfehlen einen Guide auf Youtube zu laden welche rechtlich Handhabe ein Tuber hat falls seine Videos ungefragt mit ungenügender Quellenangabe im TV gezeigt wird.

Das würde den Druck auf die Sender erhöhen. Wie das derzeit läuft ist eine Frechheit!

Rhuo: Als otto normal youtuber hast du soweit ich weiß keine handhabe und deine videos können von jeden weiter verwurstet werden. Bei youtubepartnern ist das etwas anderes

[QUOTE=Rhuo;327729]Das würde den Druck auf die Sender erhöhen.[/QUOTE]

Vertehe ich jetzt nicht, wieso ein Druck auf die Sender zustande kommen würde?

[QUOTE=Nightwishgirl;327733]Rhuo: Als otto normal youtuber hast du soweit ich weiß keine handhabe[/QUOTE]

So ein Quatsch - bzw. Sehe ich ganz anders:
Auf der einen Seite sperren Sender ständig Material auf Youtube wegen Urheberrechtsverletzung -> Gleiches Recht für alle!

Warum sollte Ein YouTuber plötzlich keine Rechte mehr haben? Urheberrecht gilt trotzdem in Deutschland und das kann man dann auch geltend machen, ganz einfach. Und wenn Holger (oder irgendwer anders) es schafft die Akzeptanz und das Know-How zu schaffen für so was Unterlassungserklärungen rauszuhauen (Sollte ja relativ einfach sein das durchzudrücken, bzw. man droht erstmal mit einer Unterlassungsklage) dann würde man sich das wahrscheinlich zwei Mal überlegen.
Und damit hat Google/YouTube, die ja so inkompetent und langsam und intransparent sein sollen (?) nichts damit zu tun.

Es kann nämlich nicht sein, das man sich die Rechte so legt wie mans gerne hätte und sich selbst nur daran hält wenn es einem gerade in den Kram passt.

@Klaus: Natülich ist das so. ABER - dickes aber - durch die Nutzerbestimmungen gibst Du eine Menge an Rechten an den verein ab. Ich habe mich nicht durch sämtliche Nutzungsbedingungen durchgeacktert, aber durch meine kleine rechersche habe ich von vielen seiten erfahren das du da nicht viel machen kannst wenn soetwas passiert.

[QUOTE=Anchantia;327734]Vertehe ich jetzt nicht, wieso ein Druck auf die Sender zustande kommen würde?[/QUOTE]

Stell dir vor die Tuber schicken reihenweise Unterlassungsklagen gegen Fernsehsender raus, die ungefragt ihr Material verwenden. Druck genug oder?

      • Aktualisiert - - -

[QUOTE=Nightwishgirl;328182]aber durch meine kleine rechersche habe ich von vielen seiten erfahren das du da nicht viel machen kannst wenn soetwas passiert.[/QUOTE]

Wer sagt das und wo steht das?
Welche Urheberrechte genau trete ich ab und an wen?

Da steht sicher nirgendwo drin, dass jeder ungefragt von mir erstelltes Material verwenden oder verfälschen darf.

Jeder Urheber hat übrigens das Recht auf angemessene Vergütung. Das sogar rückwirkend falls ein Video in einem Multimilliarden Dollar Film verwendet werden würde.

Youtube Videos sind kein Allgemeingut!

Indem Sie Nutzerübermittlungen bei YouTube hochladen oder posten, räumen Sie
YouTube eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein (mit dem Recht der Unterlizenzierung) bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung der Nutzerübermittlung im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Dienste und anderweitig im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Webseite und YouTubes Geschäften, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Werbung für und den Weitervertrieb der ganzen oder von Teilen der Webseite (und auf ihr basierender derivativer Werke) in gleich welchem Medienformat und gleich über welche Verbreitungswege;

http://www.youtube.com/t/terms

Solange der Sender eine Unterlizenzierung von Youtube hat (und davon kann man wohl ausgehen, schließlich ist es Werbung für Youtube), ist er rechtlich auf der sicheren Seite.

Also wenn schon, dann solltest du auch 10.1.B und 11 zitieren:

10.1 Indem Sie Nutzerübermittlungen bei YouTube hochladen oder posten, räumen Sie
B. jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang.
10.2 […]

  1. YouTube-Inhalte auf der Webseite
    11.1 Mit Ausnahme von Nutzerübermittlungen stehen sämtliche Inhalte auf der Webseite unter Einschluss von – aber ohne Beschränkung auf – Texten, Software, Skripten, Grafiken, Fotos, Sounds, Musik und interaktiven Elementen auf der Webseite (die „YouTube-Inhalte“) im Eigentum von YouTube oder sind an YouTube lizenziert, und sind Gegenstand von Copyrights, Markenrechten und anderen geistigen Eigentumsrechten von YouTube oder YouTubes Lizenzgebern. Jegliche mit den YouTube-Inhalten verbundenen Handels- oder Dienstleistungsmarken stehen ihren jeweiligen Eigentümern zu.

11.2 Für andere Zwecke gleich welcher Art dürfen YouTube-Inhalte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von YouTube oder YouTubes Lizenzgebern nicht heruntergeladen, kopiert, reproduziert, vertrieben, übertragen, gesendet, ausgestellt, verkauft, lizenziert oder anderweitig verwertet werden. YouTube behält sich alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte an und bezüglich YouTube-Inhalten vor.

Wenn du als Uploader (hier „Lizenzgeber“) also an den Sender heran trittst, weil sie dein Video verwenden, und sie keine schriftliche Zustimmung von Youtube vorweisen können … tja, dann sind sie fällig. Und ich denke nicht, dass man so unbedingt davon ausgehen kann, dass ein Sender oder eine Produktionsfirma die vorher eingeholt haben. Mitunter dürfte da eher nach dem Motto „Die Leute haben das doch freiwillig hochgeladen und uns kostenlos zur Verfügung gestellt“ verfahren werden.

      • Aktualisiert - - -

Wäre eine Idee. Da würde ich dann aber vorschlagen, dass man sich jemanden wie Christian Solmecke mit ins Boot holt. Wenn Holger das alleine macht, sehe ich da nämlich eher schwarz …

10.1B Bezieht sich ausschließlich auf die Funktionen der Webseite

in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang.

  1. Bezieht sich auf Inhalte die nicht von einem User stammen, sondern von YouTube selbst:

Mit Ausnahme von Nutzerübermittlungen

11.2 verbietet den Usern die Verwendung des Materials und erwähnt das man es lizensieren kann. Dieses Lizensieren ist aber nur möglich, weil die Uploader es YouTube mit 10.1A erlauben.

Hmm… Würde man erwirken, dass Sender erstmal die YTer nach ne Lizenzierung fragen müssten, wäre eine Berichterstattung etwa über Kriesengebiete extrem schwierig. Denn hier werden die Videos ja hochgeladen DAMIT es die Welt sieht. Man würde dahingehend die Berichterstattung über Krisensituationen extrem erschweren.

@Anchantia:
Das ist außerdem ein spannendes Thema. Denn diese Videos darf man nicht immer für bare Münze nehmen. Ich habe dazu etwas in Zapp gesehen, konnte aber die Sendung auf die Schnelle nicht ausfindig machen. Stattdessen dieser Link.
Der Sogenannte Vorteil ist also dahin, wenn mit diesen Quellen nicht kritisch umgegangen wird.

Übrigens falls ein Mensch kein Problem damit hat, dass sein Video rauf und runter läuft im TV stellt er schlicht keine Unterlassungserklärung aus.

Ich finde die Argumentation anhand der Youtube Nutzungsbestimmung sowieso nicht zielführend. Geregelt werden diese Frage soweit ich weiß anhand des Urheberrechts. In den Nutzungsbestimmung kann höchstens drin stehen welche Urheberrechte an die Plattform abgetreten werden.

So, aber wir diskutieren an meinem Vorschlag vorbei.

Versteht ihr warum ich meine, dass Holger ein solches Video auf YT stellen sollte?

1.) Er kommt seiner Aufgabe als Fernsehkritiker nach.
2.) Er bildet Menschen weiter und hilft ihnen aus der Unmündigkeit.
3.) Er mach Werbung für sein Magazin und Massengeschmack.
4.) Diese Werbung wäre sogar positiv behaftet.

Dass diese Thematik nicht allzu durchsichtig ist zeigt schon unsere Diskussion hier. Wer am Ende recht hat ist mir sogar egal.

[QUOTE=Rhuo;328384]Ich finde die Argumentation anhand der Youtube Nutzungsbestimmung sowieso nicht zielführend. Geregelt werden diese Frage soweit ich weiß anhand des Urheberrechts. [/QUOTE]

Dann lass dir dein Wissen mal ergänzen! Wenn ein Rechteinhaber einen Teil seiner Rechte an einen anderen überträgt (nichts anderes macht man mit dem Akzeptieren der YouTube AGB und dem Nutzen des Dienstes), kann er nicht eine Unterlassungserklärung einreichen, wenn der Andere die Rechte die an ihn übertragen wurden in Anspruch nimmt.

nick Darauf wollte ich hinaus

Doch. Denn als Urheber habe ich immer das Recht auf angemessene Vergütung. Das heißt, wenn ich gar nichts kriege dafür aber RTL mit meinem Videoinhalt Geld verdient, dann ist das nicht angemessen.

Sofern er also der missbräuchliche Verwender mich weder vergütet noch kenntlich macht als Quelle habe ich rechtliche handhabe.

Und welche Rechte übertragen werden ist auch noch eine fundamentale Frage. Youtube sieht sich als Anbieter einer Plattform nicht als Besitzer von den Videos die auf der Plattform sich befinden. Ansonsten hätte die Gema schon längst kräftig abkassieren müssen.

Warum hat Holger eigentlich seine Unterlassungserklärung von RTL unterschrieben zurückbekommen? - Bitte antworten. Danke

Wie schon gesagt, diese Klugscheißer Diskussion führt zu nichts. Wer Recht hat ist mir schei* Egal. Mir geht es um was anderes. Wer das nicht checkt bitte hochscrollen bzw. eine Seite vorher schauen. - Danke.