Pro 7 unerlaubte Lotterie!

Hallo Zusammen,

wie Ihr vielleicht wisst Veranstaltet Pro 7 gerade ein "Millionen Spiel"
die Regeln sind sehr einfach:
8 Stelligen Code per kostenpflichtiger SMS(0,5€/SMS) an Pro 7 senden;
falls der Code Übereinstimmt 1Mio € gewinnen.

Bei diesem “Gewinnspiel” handelt es sich meiner Meinung nach um eine Lotterie(Glückspiel) die Definitoin ist nach:
http://revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/12481.html

Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV)
vom 15.12.2011
§ 3
Begriffsbestimmungen
(1) Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt [[U]hier 0.5€[/U]] wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz[[U]hier offensichtlich der Fall][/U] oder überwiegend vom Zufall abhängt. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist [[U]ist hier der Fall,nach versenden der SMS wird für den Versender ersichtlich, ob seine Zahl mit der vorher festgelegten übereinstimmt.[/U]]. Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses sind Glücksspiele. Sportwetten sind Wetten zu festen Quoten auf den Ausgang von Sportereignissen oder Abschnitten von Sportereignissen. Pferdewetten sind Wetten aus Anlass öffentlicher Pferderennen und anderer öffentlicher Leistungsprüfungen für Pferde.

Daraus ergeben sich für Pro 7 einige Konsequenzen.

  1. Teilnahme erst ab 18, bei Pro 7 ab 14,
  2. Konzessionspflicht
  3. Strafbarkeit der Unerlaubten Ausrichtung nach § 287 StBG Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung.

Jetzt die Fragen: 1. Weiß jemand von Euch, wo ich erfahren kann ob Pro 7 eine Konzession hat (mit Sicherheit nicht dann wäre das Spiel ab 18 )
2. Wo ich mich des wegen Beschweren, besser noch Ermittlungen einleiten kann?

Der Trick ist wohl dass diese 50 cent nicht als Einsatz gelten, in dieser Hinsicht läuft das ja nicht anders als es bei 9live und co. gemacht wurde.
Es ist sehr unwarscheinlich dass man dagegen vorgehen kann wenn nicht vorher Gesetze verändert werden.

@6 of Brot doch die 50 Cent gelten als Einsatz bei 9Live o.Ä. hägt der Gewinn aber nicht nur vom Zufall sondern auch von der Fähigkeit des Anrufers ab. Schließlich gilt es das Rätsel “Gesucht ist welches Wort: W_rst” mit einem Grillfoto daneben zu lösen.

[QUOTE=Lotto_könig;474668]2. Wo ich mich des wegen Beschweren, besser noch Ermittlungen einleiten kann?[/QUOTE]

Landesmedienanstalten anschreiben, online hier:
http://www.programmbeschwerde.de/

Und was ist jetzt dein Problem damit? Du musst doch nicht mitspielen. Ist dir langweilig oder so?

[QUOTE=TomK.;474674]Du musst doch nicht mitspielen.[/QUOTE]
Nach der Logik waere FKTV obsolet - “du musst es dir ja nicht anschauen”.

[QUOTE=TomK.;474674]Und was ist jetzt dein Problem damit?[/QUOTE]

Falsche Frage. Es geht nicht um sein Problem.

Frage an Dich: Sollten die 14-jährigen vor der Abzocke geschützt werden?

Nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz gilt:
Bei inländischen öffentlichen Lotterien und Ausspielungen beträgt die Steuer 20 % des planmäßigen Preises (Nennwert) sämtlicher Lose oder des Wettscheines ausschließlich der Steuer.

Kurze Abschätzung
10^8 Möglichkeiten.
Statistisch gesehen wird der richtige Code nach der Hälfte der Versuche getroffen. Also nach 510^7 Versuchen.
Das macht dann also 5
10^70.5€20℅=5*10^6=5 Mio € geprällte Lotteristeuer. Bei einem Steuerbetrug dieser Größe möchte ich nicht weg sehen.

[QUOTE=6 of Brot;474671]Der Trick ist wohl dass diese 50 cent nicht als Einsatz gelten, in dieser Hinsicht läuft das ja nicht anders als es bei 9live und co. gemacht wurde.[/QUOTE]

Doch, da gibt es einen Unterschied. 9live argumentierte damit, dass es sich um Rätsel handelt, man also eine kognitive Leistung erbringen muss, um richtig zu lösen. Deshalb stellen die Sender auch immer so doofe Fragen bei Anrufspielen (Wie heißt der Verein richtig: Viktoria Pilsen oder Gisela Kölsch?), damit dem Mitspieler eine winzige Eigenleistung abverlangt wird.

Wie der Lotto König es schildert, handelt es sich um eine reine (Zahlen-)lotterie. Dafür stellt der Gesetzgeber hohe Hürden, wie auch Robert Hartings Sportlotto feststellen musste. Allerdings kenne ich das Pro7-Dingens nicht, deshalb kann ich nur auf Grundlage der Schilderung des Threaderöffners sagen, dass ich das ebenfalls für nicht rechtens halte.

@Lotto-könig
Leider hast Du im Glücksspielstaatsvertrag den §2 (6) übersehen:

(6) Für Gewinnspiele im Rundfunk (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Rundfunkstaatsvertrages) gilt nur § 8a des Rundfunkstaatsvertrages.

welcher lautet:

§ 8a Gewinnspiele
(1)
Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele sind zulässig. Sie unterliegen dem Gebot der Transparenz und des Teilnehmerschutzes. Sie dürfen nicht irreführen und den Interessen der Teilnehmer nicht schaden. Insbesondere ist im Programm über die Kosten der Teilnahme, die Teilnahmeberechtigung, die Spielgestaltung sowie über die Auflösung der gestellten Aufgabe zu informieren. Die Belange des Jugendschutzes sind zu wahren. Für die Teilnahme darf nur ein Entgelt bis zu 0,50 Euro verlangt werden; § 13 Satz 3 bleibt unberührt.

Damit ist Dein Argument der Konzession hinfällig. Fernsehsender dürfen Gewinnspiele und -sendungen durchführen, solange sie sich an die Gewinnspielsatzung halten. Die kann man sichhier runterladen.
Ob diese dann im speziellen Fall eingehalten wird, muss man dann halt schauen.

Glaubst du allen Ernstes Pro 7 hätte keine Anwälte die das alles im aller kleinsten Detail durchchecken und wie weit man im entferntesten gehen kann?
so ganz nebenbei müsstest du ja jede einzelne Gewinnspielfrage als Lotterie ansehen, denn zum einen einen Einsatz hat man da ja immer, entweder einen Anruf, oder die Briefmarke für die Postkarte, oder dass du VORHER die Zeitung gekauft hast, und der Gewinner wird ja dann auch noch immer ausgelost.

[QUOTE=Lotto_könig;474668]
[…]und die Entscheidung über den Gewinn ganz […] oder überwiegend vom Zufall abhängt. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist [[U]ist hier der Fall,nach versenden der SMS wird für den Versender ersichtlich, ob seine Zahl mit der vorher festgelegten übereinstimmt.[/U]]. [/QUOTE]
Ich bin nicht sicher, ob dieser Teil hier wirklich erfüllt ist. Wenn man den zweiten Satz als Erklärung für den vorherigen versteht, dann trifft er nämlich nicht zu, auch wenn aus banalen Gründen:
Die Festlegung der Gewinnnummer war ja bereits in der Vergangenheit. Der Vergleich zwischen eingesendeter Nummer und hinterlegter Gewinnnummer ist dann nicht mehr ungewiss - außer für den Teilnehmer natürlich. Aber das ist lediglich die Mitteilung über Gewinn oder Verlust und nicht die Festlegung.

Alles wichtige zu den Rahmenbedingungen (50 Cent als unerheblicher Einsatz) wurde ja bereits genannt. Das mit der rätslerischen Eigenleistung war eben besagter Trick, allerdings scheint das auch nicht zwingend bindend zu sein, mir sind in letzter Zeit desöfteren Gewinnspiele der Art „Schicke eine SMS mit dem Kennwort ‚Hosenstall‘ an fünfmal die zwölf und gewinne mit etwas Glück einen Teppich“ aufgefallen. Man verzichtet also mittlerweile sogar auf die unfassbar dämlichen Rätselfragen, die meiner Meinung nach zuvor nur dazu dienten, daß man eben besagte, rechtlich wichtige Eigenleistung erbringen muß, um in den Auslosungspool zu gelangen.

Interessante, weitsichtige Aussage in einem Forum, das sich mit Mißständen im Fernsehbereich beschäftigt. :roll:

Bei “Schlag den Raab” vor jeder Werbeunterbrechung gab es auch immer diese bewusst selbstkarikierend einfachen Gewinnspiel-Fragen wie [I]“Was gibt es heute zu gewinnen? a) 1 Million Euro, oder b) Eine lila Cordhose”[/I] – War die Existenz einer solchen Frage notwendig aus juristischen Gründen? Wenn ja, kann man gesetzlich eine Grenze ziehen, ab der eine Frage als Pseudofrage zu werten ist? Das ist sicherlich so schwierig wie die Grenzziehung zwischen Schmähkritik und Kunst. Wenn nicht, warum verlangt das Gesetz überhaupt eine Frage? Der geistige Eigenaufwand, der zur a)/b)-Antwort notwendig ist, ist niedriger als der zum Wählen der Rufnummer. Der Akt des Wählens allein belegt also schon genug des Eigenaufwands.

Die Juristen sagen, alles was im Preisbereich einer Postkarte ist (also dem Porto einer Postkarte) ist kein Glücksspiel

Quelle: Jurafunk

[QUOTE=Icetwo;474891]Die Juristen sagen, alles was im Preisbereich einer Postkarte ist (also dem Porto einer Postkarte) ist kein Glücksspiel

Quelle: Jurafunk[/QUOTE]

Tja-damit auch der 50 Cent Anruf

Gibt es einen zeitlich begrenzten Rahmen im Sinn dieses Postkarten-Gesetzes?

Darf ich als Kind 100 Postkarten am Tag kaufen?

Darf ich als Kind 100 Mal am Tag bei der Lotterie anrufen?

Es sind ja jedes Mal nur 50 Cent! Das ist ja nicht viel …

Also, ich will damit sagen: Wenn ein Gesetz eine materielle Grenze festlegt, egal welcher Art, dann macht das nur Sinn, wenn dieses Gesetz sich auch auf einen Zeitrahmen bezieht. Die Zeit ist ein wesentlicher Faktor im Leben, gerade auch in der Welt der Finanzen.

Das ist kein Gesetz, sondern eher ein Grundsatz auf Basis der bisherigen Rechtsprechung

Die Juristen sagen, alles was im Preisbereich einer Postkarte ist (also dem Porto einer Postkarte) ist kein Glücksspiel

Gut. Nun denn. Was sagen die Juristen, wenn ein Kind 100 Mal im Lauf des Spiels anruft?

Die Summe übersteigt dann den Preis einer Postkarte.

Es geht ja um den Sinn der Richtlinie, nicht um deren buchstäblichen Wortlaut.

Wenn ich es richtig verstehe, geht es darum, der Spielsucht und dem damit einhergehenden Verlustrisiko etwas entgegen zu setzen, weil die Spielsüchtigen oder Gefährdeten selbst darüber keine Kontrolle haben. Und deren Schaden ist übrigens auch ein gesellschaftlicher Schaden (sofern das in einem Sozialstaat passiert).

Oben hatte ich die Gewinnspielsatzungschon einmal verlinkt.

§ 8
Schutz der Nutzerinnen und Nutzer vor übermäßiger Teilnahme

(1) Die Aufforderung zu wiederholter Teilnahme ist unzulässig.
(2) Es darf kein besonderer Anreiz zu wiederholter Teilnahme gesetzt werden. Insbesondere
unzulässig sind:

  1. der Vergleich zwischen Teilnahmeentgelt und Gewinnsumme,
  2. Hinweise auf erhöhte Gewinnmöglichkeiten bei Mehrfachteilnahme,
  3. die Darstellung des Gewinns als Lösung für persönliche Notsituationen.
    (3) Vergünstigungen, die einen Anreiz zur Mehrfachteilnahme darstellen, sind unzulässig.

Sollte der Veranstalter dagegen verstoßen, dann beschwert euch. Es gab schon Geldbußen. Je mehr das tun, umso besser.
Was das Kind betrifft: Als Eltern kann man denen auch die entsprechenden Nummern sperren.
Natürlich wäre es besser, solche Sendungen ganz zu verbieten. Immerhin: Bei 9Live etc. wurde das ja schon erreicht.