Nur eine Frau hat dann im Fall der Trennung/Scheidung Unterhaltsansprüche und im Fall des Todes Ansprüche auf Teile der Rente. Ohne Testament erbt auch nur eine Frau und selbst mit Testament darf nur die offizielle Ehefrau steuerfrei erben.
Auf dem Sender TLC läuft die Dokuserie “Alle meine Frauen” und noch ne andere, ich glaube “Meine 5 Frauen und ich”. Da klappt es auch, ob dies aber zu vergleichen ist keine Ahnung.
Tatsächlich ja! Denn dem Glauben nach, darf man nur mit Frauen schlafen, die man geheiratet hat. Also wenn man den Fanatikern eins auswichen will… ![]()
Generell ist es mir egal, mit wie vielen und welcher Sorte jemand verheiratet ist, solange es auf Freiwilliger basisch passiert!
Aber ist das eine nicht etwas Weltliches (rechtlich anerkannte Hochzeit) und das andere etwas Spirituelles/Religiöses (die Ehe wird von der Glaubensgemeinschaft akzeptiert). Dass aus Ersterem natürlich steuerliche Probleme erwachsen ist mir dabei durchaus klar.
Naja, für den religiösen Teil gibt es ja im Islam die Kurzzeit-Ehe, die man auf ein Jahr schließen kann.
Ich sehe das so. Man sollte hier eine Staatlich Ehe und eine Religiöse ehe durchaus trennen. Wenn ich mir also einen Harem anschaffe und nach Religiösem Gesetz eine Zweitfrau habe (ich bleibe erstmals bei zwei, sonst wird das kompliziert man kann das aber auch auf mehrere übertragen) dann bin ich nach diesem religiösen Gesetz auch für diese Frau verantwortlich und im falle einer Scheidung (wenn es die überhaupt gibt nach dem Religiösen recht) müsste ich dann nach diesem Religiösen recht handeln. Mache ich das nicht bekomme ich es mit Gott zu tun, was jetzt einem Ungläubigen vielleicht nicht so sehr weh tut, aber einem Religiösen Menschen durchaus Probleme machen kann.
Das Weltliche Gesetz steht in diesem Fall dem Religiösen Recht ja nicht im Wege, sondern definiert einfach die Ehe anders. Anders sehe es da beispielsweise bei Ehrenmord oder so etwas aus, wo das Religiöse Gesetz und das Weltliche sich nicht mit einander vereinbaren lassen. In dem Fall muss das Weltliche Gesetz Vorrang haben
Jedenfalls ließe sich eine solche Situation dadurch lösen, das man nur Ehen anerkennt, die zum Zeitpunkt der Eheschließung auch in Deutschland nach Deutschem recht hätten geschlossen werden können. In Abwandlung davon Ehen die zum Zeitpunkt des Antrags auch in Deutschland hätten geschlossen werden können.
Dadurch sagt man: Eine Ehe kann anerkannt werden, die zweite aber nicht, da diese in Deutschland nicht mehr hätte geschlossen werden können. Außerdem hat man die Minderjährigen Hochzeit dadurch auch erfasst, da eine solche ehe in Deutschland nicht hätte geschlossen werden dürfen. Hier kann man wenn man die Abwandlung benutzt sagen: wenn beide Nicht mehr Minderjährig sind und den Antrag auf Anerkennung in einer Freien Entscheidung unterschreiben ist das auch in Ordnung.
Was Frauen dann wie gesagt ohne jede Absicherung zurücklässt. Und da diese nach muslimischen Recht verheiratet sind, können diese zumindest in ihrem Kulturkreis noch nicht einmal jemand anderes heiraten. (Und eventuell noch nicht mal nach deutschem Recht, da man zum Schließen einer Ehe ja unverheiratet sein muss und was man mit Dokumenten aus der Heimat nachweisen muss, was die Dokumente nicht können.)
Hier muss entweder eine sehr kluge Lösung her - oder man akzeptiert es, dass hier Menschen einwandern können, die offiziell mit mehreren Frauen verheiratet sind. Man kann ja deutlich bei der Anerkennung trennen, ob diese Mehrfach-Ehen deutlich vor dem Umzug ins deutsche Rechtsgebiet geschlossen wurde oder danach und dann im ersten Fall die Mehrfach-Ehe akzeptieren und im zweiten Fall ablehnen. Aber das dürfte ja die bestehende Rechtsauffassung sein.
ja Moment. wenn du nach muslimischen recht für die Frau verantwortlich bist dann bleibst du das nach muslimischen recht natürlich auch
Das ist eben nicht nur eine Frage des muslimischen Rechtes. Was ist, wenn die Zweit-Frau sich dann scheiden lassen möchte? Oder überhaupt mal zu ihrem Ehemann nach Deutschland will? Verwehrt man dieser Frau ihre Rechte, weil wir in unserem System schon eine Ehefrau eingetragen haben?
[QUOTE=Baru;461708]Das ist eben nicht nur eine Frage des muslimischen Rechtes. Was ist, wenn die Zweit-Frau sich dann scheiden lassen möchte?[/QUOTE] Da es nur eine Ehe nach Religiösem Recht ist findet eine Scheidung auch nur unter Religiösem Recht statt.
Oder überhaupt mal zu ihrem Ehemann nach Deutschland will?
Das ist schon eher eine Sache die es zu regeln gilt, aber nicht im Eherecht.
Deshalb bliebe da im Prinzip nur die Möglichkeit bei Zweitehen o.ä. alle Pflichten aber keine Rechte zu gewähren, aus staatlicher Sicht.
Das Problem ist: Damit verlagert man die Schwierigkeiten nur. Weil eine Zweitehe dann plötzlich für Vater Staat einfach nicht mehr “Zweitehe” heißt.
Daher glaube ich wirklich die einzige sinnvolle Methode die verschiedenen Arten der Lebensführung zu regeln ist, dass man alles abhängig von Kindern macht. (Und im Prinzip so etwas wie ein “Hausfrau/Hausmann-Gesetz” einführt, das Ansprüche auf Versorgung regelt, sollte man in einer Beziehung die nicht arbeitende Person sein um den Haushalt zu führen.)
[QUOTE=Icetwo;461710]Da es nur eine Ehe nach Religiösem Recht ist findet eine Scheidung auch nur unter Religiösem Recht statt.
[/QUOTE]
Kurz, du würdest der Frau jeden Unterhalt und alle Rentenansprüche aus der Ehe verweigern? Es gab ja nach deutschem Recht nie eine Ehe - egal was vor vielen Jahren in einem anderen Land abgeschlossen wurde - und die Frau darf dann, obwohl sie ihr Leben lang sich um den Haushalt und die Kinder gekümmert hat und ihr Mann einen guten Besitz hat, dann von Hartz4 leben. Hätte halt ahnen müssen, dass sie mal nach Deutschland fliehen muss bzw. dass ihr Mann das als einfachem Weg aus der Verantwortung raus nimmt?
Das ist eine Sache die man Regeln muss, aber nicht im Ehe Recht. Bzw. Wenn es Kinder gibt muss man das nicht Regeln, denn es gibt bereits eine Unterhaltsverpflichtung
Die Sachen sind bisher aber geregelt. Du wirst aber viele Paragraphen zusätzlich schaffen müssen, wenn man unter keinen Umständen mehr Vielehen akzeptieren will, statt begründete Fällen bei Neu-Zugewanderten zu akzeptieren.
Wenn die Kinder volljährig sind, hat die Mutter ohne Ehe absolut keine Ansprüche, egal wie viele Jahre sie mit der Kindererziehung und Haushalt sie verbracht hat, im Gegensatz zu einer geschiedenen Ehefrau.
[QUOTE=Skafdir;461712]Daher glaube ich wirklich die einzige sinnvolle Methode die verschiedenen Arten der Lebensführung zu regeln ist, dass man alles abhängig von Kindern macht.[/QUOTE]Vielleicht übersiehst du, dass man dafür zwingend Kinder braucht.
Keine Rechte, wenn Kinder nicht/noch nicht/nicht mehr vorhanden sind? Halte ich für nicht rechtmäßig.
Was ist wenn man aus der rechtlichen Ehe einfach eine reine beidseitige Verpflichtung zur Fürsorge des jeweils anderen macht? Dann sehe ich keinen Grund mehr Mehrfachehen zu verbieten.
[QUOTE=menag;461809]Was ist wenn man aus der rechtlichen Ehe einfach eine reine beidseitige Verpflichtung zur Fürsorge des jeweils anderen macht? Dann sehe ich keinen Grund mehr Mehrfachehen zu verbieten.[/QUOTE]
Mir ist gerade etwas klar geworden. Mit der Zweitehe geht man ja einen Vertrag ein der auch die Versorgung und andere Pflichten umfasst. Man kann die Gesetzeslage durchaus so ändern (falls dies nicht schon so ist) das dieser Vertrag auch gültig bleibt wenn es sich nicht um eine Ehe nach Deutschem Recht handelt sondern um eine Lebenspartnerschaft
Eine Lebenspartnerschaft darf nur zwischen Menschen gleichen Geschlechtes getroffen werden.
Das stimmt nicht
Wenn du das rechtliche Konstrukt der eingetragenen Lebenspartnerschaft meinst, dann doch, diese geht nur zwischen Menschen gleichen Geschlechtes.