Politik im toten Winkel

Ziemlich am Ende des Beitrags hörte ich vom Fernsehkritiker einen Satz, der mir etwas auf den Magen schlug. Dreisterweise unterstelle ich diesem nun, dass er diesen Ausspruch in durchaus richtiger Absicht einbrachte, und zwar den Zuschauer zum Wählen zu bewegen.
Dennoch möchte ich der These “…denn wer nicht wählt, ändert erst recht nichts.” widersprechen.
Denn wer nicht wählt macht es sowohl links-, als auch rechtsextremistischen Parteien leichter in den Bundestag einzuziehen, weil diese auf die gesamt abgegebene Stimmenzahl nun mehr Prozente erreichen…
Und mal ganz ehrlich: Eine neue Stasi oder SS möchten wir bestimmt nicht.
Nun ist es nicht so, dass ich den Zuschauern von Fernsehkritik.tv nicht zutraute dies selbst zu wissen, gehöre ich mit einigen Freunden doch selbst zu diesen.
Da solche Parteien aber aufgrund zunehmend geringerer Wahlbeteiligung immer mehr an Bedeutung gewinnen, liegt es mir doch sehr am Herzen dies noch einmal klar zu formulieren:

Wem es prinzipiell egal ist von welcher Partei er regiert wird, weil er auch nichts gegen Unterdrückung und Menschenverachtung einzuwenden hat, kann auch zu Hause bleiben.

Wer jedoch nur der Meinung ist, dass die großen Parteien, die derzeit das Sagen haben alle das gleiche Ziel verfolgen und es daher keinen Unterschied mache, sollte sich beim nächsten Mal wieder in die Schlange für den Wahlzettel stellen, denn: auch ein unkenntlich und somit nicht wertbarer Stimmzettel hebt die Anzahl an benötigten Stimmen für nicht erwünschte Parteien!

Ich würde mich freuen, wenn diese Anschauung von einigen Kritikern zur nächsten Wahl oder auch im Allgemeinen in ihr Umfeld getragen würde, denn scheinbar sind sich dieser Thematik zu wenig Bürger bewusst…

denn: auch ein unkenntlich und somit nicht wertbarer Stimmzettel hebt die Anzahl an benötigten Stimmen für nicht erwünschte Parteien!

Nein, tut er nicht soweit ich weiß, ich bin mir da ziemlich sicher.

Siehst du irgendwo im Bundestag leere Sitze, die für die Prozentzahlen derer stehen, die ungültig gewählt haben? Sie werden vielleicht statistisch erfasst, sind aber fürs Ergebnis irrelevant.

Ich habe allerdings nach einem Beweis meiner Auffassung gesucht, bin jedoch nicht fündig geworden. Falls mir jemand das Gegenteil meiner Meinung (ggf. aber auch meine Meinung) belegen kann mit Quellen, kann sich hier gern melden.

Klick mich
Der erste Treffer, den man mit Google und dem Suchbegriff „ungültige Stimmen“ findet.
Kurz und knapp: Ungültige Stimmen haben keinen Einfluss auf das Gesamtergebnis, die Fünf-Prozent-Hürde wird nur durch die korrekt abgegebenen Stimmen bestimmt. Einfluss haben ungültige Stimmen nur auf die Wahlbeteiligung, die liegt dann nämlich höher.
Letzterer Fakt ist eigentlich logisch, auch wenn ich spontan wohl nicht drauf gekommen wäre. Dass eine ungültige Stimme keinen Einfluss auf das Endergebnis hat (bzw nur in Ausnahmefällen), sollte man allerdings schon wissen.

So was findet man im Wahlgesetz.
Exemplarisch hier das für den Bund - da es die Rechtsgrundlage für den Bundestag ist, wird es auch dort veröffentlicht: http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/bwahlg_pdf.pdf
Der entscheidende Passus findet sich bei §6, “Wahl nach Landeslisten”:
"(6) Bei Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden nur Parteien berücksichtigt,
die mindestens 5 vom Hundert der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen
erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben."

Mit anderen Worten: ab man seine Stimme gar nicht abgibt oder eine ungültige Stimme hat denselben Effekt, nämlich gar keinen. Das ist in den Ländern genauso.
Mit einer Ausnahme: Berlin - und da hab ich was Neues dazu gelernt: dort haben ungültige Stimmen Einfluss auf die 5%-Hürde - in der Tat fehlt dort in der Landeswahlordnung der entscheidende Zusatz “gültige” bei Zweitstimmen - siehe §73 (3): http://www.statistik-berlin.de/wahlen/rechtsgrundlagen/lwo-neu.htm#a4
Im Landeswahlgesetz findet an denselben Wortlaut bei §18:
http://www.parlament-berlin.de/pari/web/wdefault.nsf/vFiles/D14/$FILE/LWahlG_Times%2014.pdf
Für die dann zu vergebenden Sitze zählen jedoch wiederum nur die abgegebenen gültigen Stimmen, siehe §17 (1).

Aber das ist wohl nur eine Extra-(Curry-) Wurst, die sich die Berliner braten :mrgreen: