Nur fünf Jahre... :(

Wir stellen fest:

Jemanden fesseln und qualvoll verhungern lassen ist kein Mord

Das ist eines der Gerichtsurteile, die ich einfach nicht verstehen kann. Gibt es hier jemanden, der mir näher erläutern kann, was das mit Gerechtigkeit zu tun hat?

Gruß Ronny

Unabhängig von den juristischen unterschieden (Mord (ist juristisch gesehen immer mit Vorsatz verbunden soweit ich informiert bin, man möge mich korrigieren), Totschlag, usw.), mal ne Gegenfrage:

Was wäre denn deiner Meinung nach “gerecht” gewesen?

Und denk bei deiner Antwort daran das es um Recht geht und nicht um Rache und überleg dir wie du durch eine andere Strafe (oder simpel eine längere Haftzeit) “mehr” “Gerechtigkeit” erreichen willst.

Ich rede hier nicht von Lynchjustiz.

Jemanden fesseln, misshandeln und verhungern lassen zählt nach meinem Empfinden defintiv als Mord und sollte auch so geahndet werden.

Ich meine, er hätte sie gar nicht erst fesseln müssen, er hätte sie nicht misshandeln müssen, er hätte sie frei lassen können, er hätte den Notarzt rufen können als es ihr schlechter ging. Selbst als es schon zu spät war hätte er sich stellen können, er hätte im Gerichtssaal wenigstens ein Mindestmaß an Reue zeigen können.

All das wären Anzeichen dafür gewesen, dass es sich um Totschlag handelt. Gemacht hat er davon nix.

Stattdessen lässt er die Leiche sogar noch zwei Monate lang verrotten, bevor sie von anderen entdeckt wurde.

Gruß Ronny

Hätte, könnte…

Wie gesagt, Mord ist rechtlich etwas anderes und das scheinen die Richter ja auch so gesehen zu haben bzw, konnten nicht von gegenteiligem überzeugt werden. Ich könnte jetzt noch einige Platitüden ablassen nach dem Motto “die Anklage hat zu beweisen…”, “im Zweifel für…”, “aus mangel an…” und “ohne Aussage…”, aber du bist ja nicht blöd und weißt das alles auch selbst.

Davon ab bleibst du eine Antwort schuldig. Mit einem einfachen “hätte wie Mord bestraft werden sollen” würde ich dich nicht davonkommen lassen.

Also?

Versteh mich nicht falsch, deine Meinung das dort “falsch” bestraft wurde ist ja durchaus legitim, aber ich würd von dir halt gern wissen wie du bestraft hättest und wie das zu “mehr” von dieser ominösen “Gerechtigkeit” geführt hätte.

[QUOTE=Polarstorm;485957]
Versteh mich nicht falsch, deine Meinung das dort “falsch” bestraft wurde ist ja durchaus legitim, aber ich würd von dir halt gern wissen wie du bestraft hättest und wie das zu “mehr” von dieser ominösen “Gerechtigkeit” geführt hätte.[/QUOTE]

Danke erstmal, dass du mich mit meiner Meinung auf Augenhöhe siehst :). Das ist heutzutage leider nicht selbstverständlich.

Zu deiner Frage: Ich betrachte das aus verschiedenen Gesichtspunkten.

Zum einen der Aspekt des Vorsatzes: Es ist einfach nicht glaubwürdig, wenn der Täter hier formuliert, er wusste ja nicht, das fesseln + schlagen + nix zu Essen geben absehbar zum Tod führt. Man müsste schon annehmen, dass der Täter völlig vernebelt ist, das nicht selbst zu erkennen. Eine entsprechende Untersuchung hat der Mann im Rahmen der Gerichtsverhandlung jedoch abgelehnt/boykottiert. Das ist imho was völlig anderes, als einfach zur Tat zu schweigen (was einem vor Gericht ja nicht negativ ausgelegt werden darf), denn diese Untersuchung hätte ihn im ja eher ent- als belasten können. Wahrscheinlich bin ich deshalb so sauer: Es gibt kein Indiz dafür, dass der Mann wirklich nicht wusste, wohin das Ganze führen wird, wenn er nicht aufhört, gepaart mit der fehlenden Reue.

Zum anderen sollen Recht und Gesetz eigentlich die moralischen Mindestanforderungen unserer Gesellschaft an den Einzelnen zementieren: Du kannst dir selber zwar engere moralische und ethische Grenzen setzen, aber um als gesetzeskonformes Individuum zu gelten reicht es, die Gesetze zu befolgen. Etwas, dass (für Außenstehende wie mich) wie Mord riecht, sich wie Mord anfühlt, dann aber nur als Körperverletzung mit Todesfolge bewertet wird, rührt dabei sowohl an meinen Vorstellungen von Moral und Ethik (und lässt mich deshalb so empören), als dass es auch die gesellschaftlichen Mindestmaßstäbe in Frage stellt, was uns dann zu Punkt 3 führt:

Der Abschreckung: Dieses Urteil sagt jedem potentiellen Mörder: Wenn ich jemanden um die Ecke bringen will, mache ich es am besten genau so: Fesseln, Schlagen + nichts zu Essen geben. Anschließend kann ich behaupten, dass ich ja nicht wusste, das das zum Tod führen kann. Und schon kassiere ich nicht lebenslänglich, sondern eben nur fünf Jahre und bin mit ein bisschen Glück bei guter Führung nach 2,5 Jahren wieder auf freiem Fuß, möglicherweise sogar früher (offener Strafvollzug). Und so ganz nebenbei muss mein Opfer sogar länger unter meinen Peinigungen leiden.

Die ominöse “Gerechtigkeit” ist für mich das Ergebnis und Zusammenspiel dieser drei Betrachtungen: Der individuellen Schuld im gesellschaftlichen Kontext bei Betrachtung des Abschreckungseffekts. Wenn dieser Dreiteiler nicht stimmig ist, dass ist das “ungerecht” und hätte so nicht laufen dürfen.

Gruß Ronny

In einigen Artikel wurde sie “zu Tode gepeitscht”, bei anderen ist sie “verhungert”. Der Richter macht aber in seinem Urteil deutlich, dass man nicht weiß, woran sie überhaupt gestorben ist. Auch ansonsten weiß man wohl nicht viel. (Genaue Art der Beziehung, Motiv usw.) Der Mann gilt wohl auch nur als vermindert schuldfähig. Laut Aussage von Polizei und Gefängniswärter glaubte er wohl, dass der BND und das Dorf sie auf ihn angesetzt hätten. Wir wissen also gar nicht, wohin das genau führte, sprich wir wissen nicht die Todesursache und wir wissen auch nicht, ob er das überhaupt genau wusste. Da bleibt doch nur die Verurteilung für das, was klar ist: Freiheitsberaubung und Körperverletzung mit Todesfolge. Ich denke, auch deswegen hat selbst die Staatsanwaltschaft nur 6 1/2 Jahre beantragt.

[QUOTE=rldml;485953]Gibt es hier jemanden, der mir näher erläutern kann, was das mit Gerechtigkeit zu tun hat?[/QUOTE]

Ohne alle Details zu kennen wird dir das hier niemand beantworten können. So eine Urteilsfindung ist schon etwas komplizierter als nur das raushauen von Pauschalstrafen für Tat xyz, da spielen noch einige andere Aspekte mit rein. Außerdem hat Gerechtigkeit nichts mit Recht zu tun, da driften objektive Bewertungskriterien vom subjektiven empfinden nun mal (verständlicherweise) manchmal stark auseinander.

Ein weiteres gerechtes Urteil in diesem Land, in dem wir gut und gerne wohnen… :wink:

Worauf ist das jetzt bezogen?

Auch wenn die Urteile zu den beiden Fälle im unmittelbaren Vergleich etwas schief aussehen, denke ich, dass es unmöglich ist ohne die genauen Urteilsbegründungen zu kennen, über die Verhältnissmässigkeit der Urteile zu diskutieren. Wir kennen aufgrund der Artikel gewissermassen nur das Resultat aber nicht die Herleitung der Urteile. Wie Baru direkt unter dir schreibt ist ja offenbar einiges am zweiten Fall unklar geblieben. Für einen Mord muss der Vorsatz eben nachgewiesen sein, kann dieser nicht nachgewiesen werden dann kann die Tat nicht als Mord verurteilt werden (“in dubio pro reo”). So hart es klingt, aber, dass der Fall “für Außenstehende … wie Mord riecht, sich wie Mord anfühlt” darf niemals als Grundlage eines Urteils dienen. Die vermeintliche verminderte Schuldfähigkeit hätte ebenfalls Einfluss auf den Urteilspruch.
Weiterhin finde ich das Argument mit der Abschreckung problematisch. Das Ziel des Strafvollzugs ist Resozialisierung des Täters (es sei mal dahingestellt ob dieses Ziel überhaupt auf solchem Wege erreicht werden kann), eine vermeintliche Abschreckung eines späteren Täters durch bereits geschehene Urteile kann ich mir kaum vorstellen (dann müsste man ja im Grunde annhemen, das Personen “die Täter werden wollen” ertsmal Urteile studieren um zu erwägen ob eine vermeintliche Strafe "die Tat wert wäre.)
Dennoch kann es natürlich zu krassen Fehlurteilen kommen.

Weiterhin finde ich das Argument mit der Abschreckung problematisch. Das Ziel des Strafvollzugs ist Resozialisierung des Täters (es sei mal dahingestellt ob dieses Ziel überhaupt auf solchem Wege erreicht werden kann), eine vermeintliche Abschreckung eines späteren Täters durch bereits geschehene Urteile kann ich mir kaum vorstellen (dann müsste man ja im Grunde annhemen, das Personen “die Täter werden wollen” ertsmal Urteile studieren um zu erwägen ob eine vermeintliche Strafe "die Tat wert wäre.)

Wenn allgemein bekannt wird, dass man für Mord NIE WIEDER in Freiehit leben kann, würde sich das shcon der eine oder Andere überlegen. Und der Teil, der trotzdem mordet, wäre bei Verurteilung wenigstens effektiv aus dem Verkehr gezogen. Besser, weil günstiger wäre natürlich die Todesstrafe.

Du erweist dich durch und durch als genialer Theoretiker …

Wenn man für Mord „NIE WIEDER“ in Freiheit leben kann, kann die Zahl der Ermordeten auch steigen. Denn nach dem ersten Mord hat man gar nichts mehr zu verlieren, man kann dann auch gleich auf einen Killing Spree gehen. Und die Gefängnisse würden zu einer Hölle werden, denn der Mord an einem Mithäftling, Besucher oder Gefängnispersonal würde ja gar keinen Unterschied mehr machen. Bist ja eh lebenslang weggesperrt, dann kann man sich zumindest den Respekt im Knast mit Mord erarbeiten.

Und die Todesstrafe ist weder besser (schon weil Fehlurteile immer wieder passieren) noch ist sie günstiger in einem Rechtsstaat. Menschen, die hingerichtet werden sollen, musst du unter anderem extrem verschärft überwachen (die haben ja noch weniger zu verlieren als die lebenslang Verurteilten) und dazu wird jeder mögliche Rechtsweg bis zum Ende durch-prozessiert. Laut verschiedenen Artikeln sind in den USA die Kosten für Hinrichtung höher als für die lebenslange Inhaftierung.

Nein.

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Und die Gefängnisse würden zu einer Hölle werden, denn der Mord an einem Mithäftling, Besucher oder Gefängnispersonal würde ja gar keinen Unterschied mehr machen.

Die verschiedenen Lebenslänglichen kann man genr zusammen einsperren. Dann reduziert sich deren Zahl und die damit verbundenen Kosten wenigstens schnell.

und dazu wird jeder mögliche Rechtsweg bis zum Ende durch-prozessiert. Laut verschiedenen Artikeln sind in den USA die Kosten für Hinrichtung höher als für die lebenslange Inhaftierung.

Dieser Unfug gehört natürlich abgeschafft. Eine schnelle Verurteilung und Vollstreckung des Urteils innerhalb von 14 Tagen würde das Problem stark reduzieren.

Du bist unerträglich.

Ich empfehle Lektüre von Artikel 1 des Grundgesetzes bzw. ein Blick in die UN-Charta der Menschenrechte.

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Inwieweit haben die verurteilten Mörder diese denn beachtet?

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."

etc. etc.

Das ist ein bedingungsloser Grundsatz.

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Naives blabla von linken Gutmenschen. Statt Verbrecher vor gerechter Strafe zu schützen, sollten diese Leute einfach mal die Augen aufmachen. Viele Menschen sind einfach nur nutzlose Zellhaufen, warum sollten Kriminelle irgendwelche Rechte haben, nur weil sie zufällig als Menschen geboren worden sind?

Ist ja nun auch nicht so, dass der Mensch eine bedrohte Spezies wäre, deren Population abnimmt, von daher wäre eine Bereinigung der Gesellschaft vopn kriminellen absolut wünschenswert.

Alter, das ist kein naives Bla bla, ich hab die verdammte Verfassung(!) zitiert und mehr nicht.